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9. April 2020
Ab 1. Mai 2020 findet der Abendverkauf in der Stadt grundsätzlich am Freitag statt. Davon ausgenommen ist die Innenstadt, wo die Verkaufsgeschäfte am Donnerstag ihren Abendverkauf durchführen können. Bislang gab es in Luzern an zwei Abenden pro Woche die Möglichkeit, einen Abendverkauf durchzuführen. Die Reduktion auf einen Abendverkauf pro Woche geht auf das revidierte kantonale Ruhetags- und Ladenschlussgesetz zurück.
Das revidierte Ruhetags- und Ladenschlussgesetz des Kantons Luzern tritt per 1. Mai 2020 in Kraft. Ab dann ist pro Gemeinde nur noch ein Abendverkauf pro Woche erlaubt. Das macht auch in der Stadt Luzern, wo bislang an zwei Tagen pro Woche der Abendverkauf stattfindet, Anpassungen nötig. Das kantonale Recht lässt jedoch zu, dass innerhalb einer Gemeinde für einzelne Ortsteile unterschiedliche Abendverkaufstage festgelegt werden können. Der Stadtrat hat von diesem Recht Gebrauch gemacht: Ab 1. Mai 2020 findet in der Stadt Luzern der Abendverkauf grundsätzlich am Freitag statt – ausser in der Innenstadt, wo jeweils am Donnerstag die Läden länger geöffnet sein werden.
 
Nicht zuletzt aus Mobilitätsüberlegungen erachtet es der Stadtrat als sinnvoll, den Abendverkauf in den Ortsteilen Littau und Reussbühl dem Abendverkauf der Gemeinde Emmen anzugleichen. Die Gemeinden Emmen, Ebikon und Kriens werden den Abendverkauf entsprechend dem Wunsch der grossen Standortcenter Emmencenter und Wohncenter Emmen, Pilatusmarkt sowie der Mall of Switzerland alle auf den Freitag legen.
 
Für die Innenstadt war schon bislang der Donnerstag der deutlich etabliertere und umsatzstärkere Abendverkaufstag als der Freitag. Deshalb wird in der Innenstadt der Freitag gestrichen.
 
Diese Aufteilung, ursprünglich von der City Vereinigung Luzern (CVL) eingebracht, wurde mit der «IG zeitgemäss einkaufen» abgestimmt. Zu dieser IG gehören nebst der CVL und weiteren Partnern sämtliche grossen Einkaufscenter der Stadt und der Agglomeration.
 
Die vorgeschlagene Lösung wird auch vom Wirtschaftsverband Stadt Luzern (WVL) sowie von den Vertretern des Vereins LU Luzerner Unternehmen getragen. Der Detaillistenverband Kanton Luzern (DVL) sprach sich gegen diese Variante aus, selbst wenn er die dargelegte Argumentation dafür nachvollziehen kann (kurze Wege, Quartierbezogenheit).
 
Der Stadtrat erachtet die vorliegende Lösung als sinnvoll. Auf diese Weise kann den Anliegen der verschiedenen Interessengruppen, dem Bedürfnis nach Einkäufen von Gütern des täglichen Bedarfs im Quartier für das Wochenende und nicht zuletzt auch den Mobilitätsansprüchen weitgehend Rechnung getragen werden. Zudem ergeben sich so Synergien mit dem Raumentwicklungskonzept und der Stadtraumstrategie.
 
Der für die Abendverkaufsregelung definierte Innenstadtbereich, angelehnt an den Perimeter des «Reglements über den Fonds zur Attraktivierung der Luzerner Innenstadt als Marktplatz», wird nun als Anhang in der Verordnung über die Schliessungszeiten der Verkaufsgeschäfte der Stadt Luzern abgebildet. Der Plan zur neuen Abendverkaufregelung ist auf der Website der Stadt Luzern aufgeschaltet.
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Neue Regelung Abendverkauf Medienmitteilung 09.04.2020 Download 0 Neue Regelung Abendverkauf Medienmitteilung 09.04.2020
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