Ziele der Massnahmen im Bereich Übrige: Mit übergreifenden Massnahmen stärkt die Stadt Luzern die Umsetzung der Klima- und Energiestrategie. Dazu gehört die Einführung einer Pflicht im städtischen Bau- und Zonenreglement zur Energiegewinnung (Solaranlagen) bei neuen und wesentlich veränderten Dachflächen. Gleichzeitig soll die Stadtverwaltung als Vorbild vorangehen, indem sie ihren Energieverbrauch und ihre Treibhausgasemissionen abgestimmt auf die städtischen Ziele senkt. Weitere Massnahmen betreffen die Entschärfung von Zielkonflikten zwischen Ortsbildschutz und Klimaschutz, die Förderung klimaverträglicher Finanzanlagen der städtischen Pensionskasse und die gezielte Nutzung kantonaler und nationaler Förderprogramme. Eine Übersicht zum aktuellen Stand der Umsetzung entsprechender Massnahmen ist unter «Dienste & Infos» aufgeführt.
Stand der Information: Januar 2026
Alles zum Inhalt
Die Massnahmen sind in drei Status eingeteilt:
- Grün: Die Massnahmenumsetzung ist zeitlich und inhaltlich auf Kurs.
- Orange: Die Massnahmenumsetzung ist zeitlich verzögert oder inhaltlich nur teilweise möglich.
- Rot: Die Massnahmenumsetzung ist inhaltlich nach heutigem Erkenntnisstand nicht möglich.
Hinweis: Die Klima- und Energiestrategie umfasst zwei Arten von Massnahmen: solche des Stadtrats (als «Massnahme» gekennzeichnet) und solche des Grossen Stadtrats (als «Protokollbemerkung» gekennzeichnet).