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Mobilitätsmanagement zielt darauf ab, die bereitgestellten Mobilitätsangebote besser zu organisieren, effizienter auszulasten und aufeinander abzustimmen. Damit können eine hohe Mobilität sichergestellt und gleichzeitig die Verkehrsbelastung gesenkt werden. Dies dient wiederum einer qualitativen Verbesserung des Verkehrssystems und einer Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Ausgangslage

Das Thema Mobilitätsmanagement für Unternehmen ist ein Projekt des Kantons Luzern und wird von der Stadt Luzern unterstützt. So wurde das Mobilitätsmanagement als Massnahme (M19.5b) des Legislaturprogramms 2019–2021 definiert. In den letzten zwei Jahren wurde ein Mobilitätsmanagement für die Stadtverwaltung erarbeitet. Mit dem Mobilitätsmanagement will die Stadt Luzern das Mobilitätsverhalten ihrer Mitarbeitenden im Pendler- und Geschäftsverkehr im Sinne der Mobilitätsstrategie beeinflussen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Parkplatzbewirtschaftung auf den städtischen Schulanlagen überprüft.

Massnahmen

Das Mobilitätsmanagement ist in die vier Handlungsbereiche «Geschäftsverkehr», «Zentrales Flottenmanagement», «Parkplatzbewirtschaftung» und «Infrastrukturmassnahmen» unterteilt.

Geschäftsverkehr

Für dienstlich begründete Fahrten sind in der Regel die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Neben den öffentlichen Verkehrsmitteln stehen den Mitarbeitenden E-Bikes, Lastenräder, städtische Dienstfahrzeuge sowie Fahrzeuge eines Velo- oder Carsharing-Unternehmens zur Verfügung. Dienstfahrten mit benzin- und dieselbetriebenen Autos sollen so weit wie möglich reduziert werden.

Zentrales Flottenmanagement

Ab Januar 2023 erfolgen die Anschaffung, die Bewirtschaftung und die Bereitstellung von Neu- und Ersatzfahrzeugen für die gesamte Stadtverwaltung durch eine zentrale Stelle (Ausnahmen: Feuerwehr, Zivilschutz und Kinder und Jugendsiedlung Utenberg). Zudem sollen ab Januar 2023 zusätzliche E-Bikes und E-Lastenrädern zur Verfügung gestellt werden.

Parkplatzbewirtschaftung

Für Mitarbeitende, Lehrpersonen sowie Dritte wird eine flächendeckende Parkplatzbewirtschaftung eingeführt. Ziel ist es, mit den Regelungen möglichst eine Gleichbehandlung der städtischen Angestellten inklusive Lehrpersonen zu erreichen und für diese Anreize zu schaffen, im Pendlerverkehr vom Auto auf die umweltschonenden und flächeneffizienten Verkehrsmittel ÖV, Fuss- und Veloverkehr umzusteigen. Auch für Dritte werden durch die Parkplatzbewirtschaftung Anreize geschaffen, vermehrt auf die individuelle Anreise im Auto zu verzichten und wenn immer möglich zu Fuss, mit dem Velo oder mit dem öffentlichen Verkehr anzureisen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Die Einnahmen aus den Parkgebühren sollen den Vereinen zugutekommen. Ziel ist, mit dem Geld Projekte und Initiativen zu unterstützen und Erneuerungen von Turn- und Sportgeräten zu ermöglichen.

Wichtig: Die markierten Parkplätze auf den Schulhausarealen unterliegen einer Zweckbindung und dürfen von Montag bis Freitag von 17 bis 24 Uhr sowie an Wochenenden, Feiertagen und während der Schulferien von 6 bis 24 Uhr ausschliesslich von Vereinen und Personen benützt werden, die die Räume der Schul- und Sportanlagen für ihre Freizeitaktivitäten nutzen. Während den übrigen Zeiten sind die Parkplätze für die Lehrpersonen und die Mitarbeitenden der Schulen reserviert. Während der Nacht gilt ein generelles Parkverbot. Details zur Parkplatzbewirtschaftung finden Sie hier.

Infrastrukturmassnahmen

Zahlreiche Standorte der Stadtverwaltung sowie der städtischen Schulanlagen werden hinsichtlich Veloparkierungsangebot verbessert. An zwei Standorten werden Duschen und Garderoben installiert bzw. erneuert. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und wo möglich im Zusammenhang mit weiteren baulichen Massnahmen (Sanierungen oder Erweiterungen).

Weitere Informationen zum Thema Mobilitätsmanagement finden Sie hier.

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