Gehört zur Direktion: Umwelt- und Mobilitätsdirektion
Gehört zur Dienstabteilung: Tiefbauamt
Der Bereich Mobilität ist das Kompetenzzentrum für die Mobilität in der Stadt Luzern und berät als solches die politischen Entscheidungsträger in Mobilitätsfragen. Die Mobilität plant und entwickelt die Mobilitätsinfrastrukturen und -dienstleistungen der Stadt Luzern zusammen mit internen und externen Partnern. Durch die Mitarbeit in nationalen, kantonalen und regionalen Gremien transportieren die Mitarbeitenden die städtische Haltung einer nachhaltigen, urbanen Mobilität auch über die Stadtgrenzen hinaus und helfen mit, für die Mobilität in der Stadt Luzern günstige Rahmenbedingungen zu schaffen.
Aktuelle Themen und Projekte
Mobilitätsstrategie
Gesamtverkehrskonzept Agglomerationszentrum Luzern
Citylogistik Luzern
Richtplan Fussverkehr
Richtplan Veloverkehr
Verkehrssicherheit und Verkehrsmassnahmen
Begegnungszonen
Velofahren
Realisierung Velonetz
Öffentlicher Verkehr
Reisebusverkehr
ÖV-Förderung durch Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche
Veloverleihsysteme/nextbike
Kontakt
Stadt LuzernMobilität
Industriestrasse 6
6005 LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
T +41 41 208 86 86
Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (freitags bis 16.00 Uhr)
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Download |
|---|
| Name | Beschreibung |
|---|
| Frage |
|---|
|
Aus Sicht des Stadtrates vermag der CityLink keinen ausreichenden Nutzen für die Stadt Luzern und ihre Bevölkerung zu bringen, um die damit verbundenen Risiken zu rechtfertigen. Um die Lebensqualität und Attraktivität der Stadt Luzern gezielt weiterzuentwickeln, erachtet der Stadtrat die Weiterführung seiner bestehenden strategischen Stossrichtungen als den richtigen Weg. Diese ermöglichen es, auf bewährte und zugleich flexible Lösungen zu setzen, die den aktuellen Herausforderungen gerecht werden. |
|
Der Stadtrat sieht die Idee CityLink nicht als Lösung für das Reisebusregime. Der Stadtrat geht davon aus, dass eine hohe Anzahl von Reisebussen unabhängig von den Parkplätzen im Ibach weiterhin in die Innenstadt fährt, weil private Halteplätze zum Beispiel vor Hotels bestehen bleiben. Es ist zudem unklar, wie die Fahrerinnen und Fahrer der Reisebusse motiviert werden, die neue Infrastruktur im Ibach zu nutzen. Für den Stadtrat ist zurzeit die Weiterentwicklung des bisherigen Reisebusregimes der richtige Weg. Die Erfahrungen mit der Haltegebühr sind sehr positiv. Zudem besteht die Möglichkeit, mit weiteren Massnahmen wie dem Slot-Management flexibel, stufenweise und kurzfristig auf eine sich verändernde Nachfrage zu reagieren. Damit wird sichergestellt, dass Luzern auch in Zukunft eine attraktive und planbare Reisebusinfrastruktur für Gäste bereitstellen kann. |
|
Das Gegenteil ist der Fall: Der CityLink konzentriert alle Gäste an einem einzigen Punkt, voraussichtlich im Bereich Falkenplatz/Hertensteinstrasse. Mit einer Kapazität von 2500 Passagieren pro Stunde und Richtung würden bei Vollauslastung 5000 Personen pro Stunde am gleichen Ort ein- und aussteigen. Das sind 80 Personen oder etwa vier Schulklassen pro Minute. Der Stadtrat bezweifelt, dass diese Besucherströme in den engen Platzverhältnissen der Altstadt bewältigt werden können und dies im Interesse der städtischen Bevölkerung ist. Mit den neuen Ein- und Aussteigeregeln im Reisebusregime hat es die Stadt geschafft, den Schwanenplatz zu entlasten und die Besucherströme in der Stadt besser zu verteilen. Der CityLink würde diese Erfolge rückgängig machen und örtliche die Belastung verschärfen. |
|
Der Stadtrat will in Bezug auf das Reisebusregime das bereits heute erfolgreiche System weiterentwickeln. Die Einführung der Haltegebühr am Schwanen-, Löwen- und Kasernenplatz im Frühling 2025 hat zu einer spürbaren Reduktion der Reisebusbewegungen auf den Halteplätzen in der Luzerner Innenstadt geführt. Falls nötig kann die Haltegebühr weiterentwickelt und ein Slot-Management eingeführt werden, mit dem der Reisebusverkehr zeitlich gestaffelt und die maximale Anzahl Busse in der Stadt begrenzt werden könnte. Die Halteplätze in der Innenstadt sowie die Parkplätze Landenberg und Brüelmoos will der Stadtrat so lange nutzen, bis eine langfristige Lösung gefunden ist. Die Langfristlösung kann aus Sicht des Stadtrates auch aus betrieblichen Massnahmen bestehen, ohne eine neue Infrastruktur zu bauen. Zudem prüft er Möglichkeiten, die Nutzung des Parkplatzes Rösslimatt zu verlängern. Der Stadtrat ist überzeugt, dass dieses Vorgehen eine flexible, stufenweise Steuerung des Reisebusverkehrs ermöglicht. Damit wird sichergestellt, dass Luzern auch in Zukunft eine attraktive und planbare Reisebusinfrastruktur für Gäste und Anbietende bereitstellen kann. |
|
Der CityLink Luzern könnte aus touristischer Sicht grundsätzlich interessant sein, da er die erste Seilbahn im städtischen Raum in der Schweiz wäre. Die Seilbahn könnte jedoch als Touristenattraktion wahrgenommen werden, die zusätzliche Gruppen nach Luzern zieht. Dies würde zu einer weiteren Zunahme an Gästen in der Altstadt und generell in Luzern führen, was den Bedürfnissen der Bevölkerung widerspricht (repräsentative Bevölkerungsbefragung 2024 zum Tourismusbewusstsein der Luzerner Stadtbevölkerung). Eine Konzentration der Gäste an einem Punkt in der Altstadt – mit bis zu 5000 Personen pro Stunde - und allenfalls eine Steigerung des Gruppen-Tagestourismus sind nicht im Sinne der Vision Tourismus Luzern 2030. |
|
Die Initianten des CityLink haben bisher keinen Businessplan veröffentlicht, mit dem sich beurteilen liesse, wie plausibel ein rentabler Betrieb des CityLink wäre. Um ein attraktives Angebot für Reisebusse und Reisegruppen zu ermöglichen, müssten das Parkieren und die Nutzung der Seilbahn günstig sein und das Angebot an Halte- und Parkierungsmöglichkeiten im Stadtzentrum komplett aufgehoben werden. Um das Anhalten zum Ausladen der Gäste zu verhindern oder um ein Fahrverbot für Reisebusse in der Innenstadt einzuführen, bräuchte es grundlegende flankierende Massnahmen wie Zonenhalteverbote oder Fahrverbote für Reisebusse. Aktuell sieht die Signalisationsverordnung (SSVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., SR 741.21) keine Zonenhalteverbote vor. Mit dem CityLink würde die Kapazität an Reisebusparkplätzen gegenüber heute erhöht. Gleichzeitig strebt die Stadt Luzern an, die Zahl der Reisebusse zu reduzieren, was mit dem neuen Reisebusregime bereits erste Erfolge zeigt. Seit Corona werden die vorhandenen Reisebusplätze auch an Spitzentagen nicht voll ausgelastet. Der Stadtrat schätzt das finanzielle Risiko für die Stadt Luzern als hoch ein. Die IG CityLink konnte diese Bedenken bisher nicht widerlegen. |
|
Gemäss den Aussagen der Initianten ist keine direkte städtische finanzielle Beteiligung am Projektgeplant. Das ist nicht ganz korrekt: Die Initianten erwarten, dass die Stadt die benötigten Grundstücke vergünstigt im Baurecht abgibt. Das sind Einbussen von maximal rund 360'000 Franken pro Jahr. Für die Koordination der Planung rechnet die Stadt grob geschätzt mit Kosten von rund 1,4 Millionen Franken. Mit der Aufhebung der heutigen Reisebus-Halte- und Parkplätze entgingen der Stadt Nettoeinnahmen von gut 1,8 Millionen Franken pro Jahr. Falls CityLink nebst der Integration ins Tarifsystem auch als offizielle Haltestelle in das ÖV-Netz integriert würde, müsste die Stadt den Betrieb zusätzlich subventionieren. Diese jährlichen Kosten können gemäss heutigem Kenntnisstand noch nicht beziffert werden. Bei einem möglichen Konkurs muss die Stadt Infrastruktur und Betrieb voraussichtlich übernehmen oder den Rückbau finanzieren; auch diese Kosten sind heute noch nicht abschätzbar. |
|
Im Konkursfall müsste die Stadt voraussichtlich den Rückbau finanzieren oder Infrastruktur und Betrieb übernehmen – von einem Projekt, das die Stadt als weder zweck- noch verhältnismässig beurteilt. Die Stadt schätzt das finanzielle Risiko als hoch ein. Die Initianten haben bisher nicht aufgezeigt, wie belastbar der Business-Case ist und wie mit einer schwankenden oder allfällig rückläufigen Nachfrage umgegangen werden kann. Gleichzeitig unternimmt die Stadt mit der «Vision Tourismus Luzern 2030» Anstrengungen, die Zahl der Reisebusse zu reduzieren – was den Zielen eines rentablen CityLink tendenziell zuwiderläuft. |
|
Die geplante Seilbahn ist ein isolierter Linienast der nicht an das System des öffentlichen Verkehrs angebunden ist. Der CityLink ist lediglich eine weitere Parkierungsanlage für die Erschliessung der Altstadt. Mit der Umsetzung der Mobilitätsstrategie setzt der Stadtrat im Bereich des öffentlichen Verkehrs auf Massnahmen, die in das lokale, regionale und kantonale Verkehrsnetz eingebettet sind. Bis zur Realisierung des Durchgangsbahnhofs soll das heutige ÖV-System insbesondere mit der konsequenten Umsetzung von Busspuren und Bus-Bevorzugungsmassnahmen wirkungsvoll optimiert werden. All diese Massnahmen sind für alle Nutzenden wirksamer, besser aufeinander abgestimmt, kostengünstiger und schneller umsetzbar als ein umfangreiches Infrastrukturprojekt. Eine Seilbahn wie der CityLink hingegen wäre ein isoliertes Transportmittel und würde ein Parallelsystem darstellen. |
|
Die Erschliessung des Luzerner Kantonsspitals mit einer Seilbahn vom peripheren Ibach und von der Altstadt ist aus Sicht des Stadtrates nicht sinnvoll. Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2026 wird das Luzerner Kantonsspital aus allen Richtungen auf direktem Wege erreichbar sein. Wie bisher wird das Kantonsspital mit der Linie 18 vom Bahnhof Luzern über den Kasernenplatz im 15-Minuten-Takt erschlossen. Die neuen Linien 8 und 9 ermöglichen neben der Direktverbindung von Littau neu auch alle 7,5 Minuten eine direkte Verbindung aus dem Tribschenquartier (Matthof und Hirtenhof). Mit der Linie 21, die die Linie 30 ersetzt, wird das Kantonsspital künftig neben Ebikon auch vom Seetalplatz in Emmen ohne Umsteigen erreichbar sein. |
|
Nein. Ab Fahrplanwechsel 2026 erhält das Ibach eine Bushaltestelle und wird mit dem Bus 46 ab Emmenbrücke Süd einfach und kostengünstig an den öffentlichen Verkehr angeschlossen. Damit ist das Arbeitsgebiet entsprechend der heutigen Nutzung angemessen erschlossen. |
|
Nein. Eine Verkehrsdrehscheibe hat zum Ziel den Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Verkehr zu fördern. Dazu eignen sich Subzentren, die eine direkte und schnelle öV-Verbindung nach Luzern haben. Verkehrsdrehscheiben sollen möglichst nah an der Quelle und möglichst weit weg vom Stadtzentrum angeordnet werden, damit die Autofahrt vom Wohnort zur Verkehrsdrehscheibe möglichst kurz ist. Der Standort Ibach entspricht dem nicht. Der CityLink könnte im Gegenteil Anreize schaffen, mit dem Auto bis an den Stadtrand zu fahren, statt bei der nächstgelegenen Verkehrsdrehscheibe vom Auto auf den öV umzusteigen. |
|
Nein. Aus Sicht des Stadtrates wäre der CityLink Luzern eine weitere Parkierungsanlage für die Erschliessung der Altstadt, die mit ihren 300 bis 400 Autoparkplätzen zu einer zusätzlichen Belastung des städtischen Strassennetzes führen würde. Letztendlich dürfte der CityLink zu einem erhöhten Auto-Aufkommen führen, was im Widerspruch zu den Zielen der städtischen Mobilitätsstrategie stehen würde. |
|
Das CityLink-Parkhaus wird auf dem Verkehrssystem Seetalplatz-Ibach-Sedel-Maihof zusätzlichen Verkehr erzeugen. Dieses System ist zu Stosszeiten bereits heute überlastet und verträgt keinen zusätzlichen Verkehr mehr. Der Stadtrat bezweifelt zudem, dass die Parkplätze im Ibach von jenen genutzt würde, die heute ihr Auto in den zentralen Parkhäusern wie Altstadt, Schweizerhof oder Löwencenter abstellen, solange dort genügend Parkplätze zur Verfügung stehen. Letztendlich dürfte der CityLink damit zu einem erhöhten Auto-Aufkommen führen, was im Widerspruch zu den Zielen der städtischen Mobilitätsstrategie stehen würde. |
|
Die Stadt Luzern kann und will keine privaten Parkhäuser schliessen, und eine zusätzliche zur bereits geplanten Reduktion von öffentlichen Parkplätzen in der Innenstadt ist für den Stadtrat keine Option. Aus Sicht des Stadtrates wäre der CityLink Luzern deshalb eine weitere Parkierungsanlage für die Erschliessung der Altstadt, die zu einer zusätzlichen Belastung des städtischen Strassennetzes führen würde. |
|
Würde es gelingen, dass die Reisebusse künftig nur noch im Ibach parkieren und alle Gäste per Seilbahn in die Stadt gelangen, würde es möglich, die heutigen Anhalte- und Parkplätze für Reisebusse in der Innenstadt aufzuheben und die Plätze umzugestalten und aufzuwerten. Dabei gilt es aber zu berücksichtigen, dass dieser Umgestaltung und Aufwertung Grenzen gesetzt sind. Die zentralen Plätze müssen weiterhin auch ihre Funktion als Zubringer zur Altstadt erfüllen. Zudem ist eine Aufwertung mit Bäumen aufgrund der zahlreichen Werkleitungen im Untergrund herausfordernd. |
|
Die Stadt prüft zurzeit, wie die Altstadt mit See- oder Fernwärme erschlossen werden kann. Dies ist aufgrund der historischen Bausubstanz und der vielen Werkleitungen im Untergrund herausfordernd. Gemäss aktuellem Kenntnisstand wäre auch die Erschliessung über den Verbindungsstollen der Seilbahn mit der gleichen Herausforderung konfrontiert, weshalb der Stadtrat das vom Projekt CityLink versprochene Synergiepotenzial in Frage stellt. |
|
Das Inventar der Schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) ist ein Bundesinventar über schützenswerte Ortsbilder von nationaler Bedeutung. Das Friedental ist in diesem Register als «Kulturland oder Freihaltefläche» eingetragen. Entsprechend muss das Friedental erhalten bleiben. Da mit dem Bau der Seilbahn vom Ibach eine erhebliche Beeinträchtigung des geschützten Gebietes nicht ausgeschlossen werden kann, muss bei der Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) ein Gutachten eingeholt werden. Falls die ENHK eine leichte Beeinträchtigung feststellt, kann das Vorhaben mit entsprechenden Auflagen, welche die grösstmögliche Schonung des Inventarobjekts sicherstellen, bewilligt werden. Falls die ENHK eine schwere Beeinträchtigung feststellt, ist das Vorhaben nur bewilligungsfähig, wenn gleichwertige oder überwiegende Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung dafürsprechen (Art. 6 Abs. 2 NHG). Der Entscheid darüber ist vom Bundesamt für Verkehr (BAV) im Plangenehmigungsverfahren für die Seilbahn zu fällen. |
|
Das kann Stand heute nicht beurteilt werden. Aufgrund des Plangenehmigungsverfahrens und den verschiedenen Verfahren auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene beurteilt der Stadtrat die Bewilligungsfähigkeit des CityLink aber als kritisch. Die Durchführung der Verfahren wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Zudem können die jeweiligen Entscheide rechtlich angefochten werden, was zu erheblichen Verzögerungen führen kann. Ob das Projekt bewilligungsfähig ist, ist letztlich vom Bundesamt für Verkehr (BAV) im Plangenehmigungsverfahren für die Seilbahn zu entscheiden. |
|
Nein. Eine Anwohnenenden-Parkkarte berechtigt nicht zu einem festen Parkplatz. Sie ermöglicht lediglich das dauerhafte Parkieren auf Parkplätzen auf öffentlichem Grund in der entsprechenden Parkkartenzone. Es gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz, da die Verfügbarkeit von Parkplätzen variiert. Wenn sich ausnahmsweise keinen Parkplatz in der zugewiesenen Zone finden lässt, darf mit der Anwohnenden-Parkkarte auch überall in der Zone Z parkiert werden. Wer einen fixen Parkplatz beanspruchen will, muss einen privaten Garagen- oder Parkplatz im Umkreis von 300 Meter von seinem Wohnadresse mieten. Weitere Infos zu den Parkbewilligungen finden Sie hier. |
|
Mit der Annahme der Klima- und Energiestrategie 2022 haben die Stimmbürger*innen der Stadt Luzern verschiedene Massnahmen zur Erreichung der Klimaziele beschlossen. Eine davon ist die Halbierung der Anzahl der bestehenden öffentlichen Parkplätze auf öffentlichem Grund bis 2040. Weiter verlangt die beschlossene Mobilitätsstrategie die Förderung von flächeneffizienten Verkehrsmitteln. Mit dem Parkplatzabbau soll die Zahl der Autofahrten und damit der CO2-Ausstoss gesenkt werden. |
|
Parkplätze werden aufgehoben, wenn die Flächen für eine andere Nutzung gebraucht werden. Das kann sein für die Förderung des Fuss-, Velo- oder öffentlichen Verkehrs, zur Steigerung der Aufenthaltsqualität, zur Belebung des öffentlichen Raums oder für Klimaanpassungs-Massnahmen wie Begrünung, Beschattung, Schwammstadt-Projekte etc. |
|
Der Abbau der öffentlichen Oberflächenparkplätze gemäss Klima- und Energiestrategie betrifft rund 5 Prozent aller in der Stadt Luzern bestehenden Parkplätze. Per Ende 2024 zählte Luzern insgesamt 67’588 Parkplätze. 53’348 davon sind privat und 8’420 öffentlich zugänglich auf privatem Grund (z.B. Parkhäuser). Die Klima- und Energiestrategie sieht vor, von den 7255 öffentlichen Oberflächenparkplätzen (Stand 2018) die Hälfte aufzuheben, also 3627 (Stand 2018). Mit der digitalen Erfassung aller Parkplätze Ende 2024 wurde die Zahl 2025 korrigiert. Auf öffentlichem Grund gibt es per Ende 2024 noch 5’820 Strassenparkplätze. Aufgrund der seit 2018 bereits abgebauten öffentlichen Parkplätze (Stichtag 1. Juni 2025) sind bis 2040 noch 2527 Parkplätze aufzuheben. |
|
Basierend auf den Grundsätzen aus dem Planungsbericht «Standards für Autoparkplätze in der Stadt Luzern», dem Leitfaden «öffentliche Parkierung» sowie zeitlichen Treibern (z. B. Ausbau Velonetz bis 2033, Ausbau See-Energie-Leitungsnetz etc.) definiert die Stadt Luzern Abbauziele nach Quartieren. Dabei handelt es sich um Richtwerte (+/-20%), die sich je nach Detailplanung nach unten oder oben verändern können. Diese Richtwerte finden sich im Planungsbericht «Standards für Autoparkplätze» und auf dieser Webseite in der Tabelle oben. |
|
Grundsätzlich gilt: Es gibt keinen Anspruch auf einen öffentlichen Parkplatz. Die private Parkierung muss primär auf privatem Grund abgedeckt werden. Wer einen fixen Parkplatz beanspruchen will, sollte einen privaten Gargen- oder Parkplatz im Umkreis von 300 Metern zu seinem Wohnort suchen. Alternativ könnten auch neue Mobilitätsformen ohne eigenes Auto ausprobiert werden; Carsharing, Velo- und Cargobike-Sharing, etc. Siehe dazu auch das Konzept Autoparkierung und das Reglement über die Parkraumbewirtschaftung. |
Citylink - die wichtigsten Fragen und Antworten
| Frage |
|---|
|
Aus Sicht des Stadtrates vermag der CityLink keinen ausreichenden Nutzen für die Stadt Luzern und ihre Bevölkerung zu bringen, um die damit verbundenen Risiken zu rechtfertigen. Um die Lebensqualität und Attraktivität der Stadt Luzern gezielt weiterzuentwickeln, erachtet der Stadtrat die Weiterführung seiner bestehenden strategischen Stossrichtungen als den richtigen Weg. Diese ermöglichen es, auf bewährte und zugleich flexible Lösungen zu setzen, die den aktuellen Herausforderungen gerecht werden. |
|
Der Stadtrat sieht die Idee CityLink nicht als Lösung für das Reisebusregime. Der Stadtrat geht davon aus, dass eine hohe Anzahl von Reisebussen unabhängig von den Parkplätzen im Ibach weiterhin in die Innenstadt fährt, weil private Halteplätze zum Beispiel vor Hotels bestehen bleiben. Es ist zudem unklar, wie die Fahrerinnen und Fahrer der Reisebusse motiviert werden, die neue Infrastruktur im Ibach zu nutzen. Für den Stadtrat ist zurzeit die Weiterentwicklung des bisherigen Reisebusregimes der richtige Weg. Die Erfahrungen mit der Haltegebühr sind sehr positiv. Zudem besteht die Möglichkeit, mit weiteren Massnahmen wie dem Slot-Management flexibel, stufenweise und kurzfristig auf eine sich verändernde Nachfrage zu reagieren. Damit wird sichergestellt, dass Luzern auch in Zukunft eine attraktive und planbare Reisebusinfrastruktur für Gäste bereitstellen kann. |
|
Das Gegenteil ist der Fall: Der CityLink konzentriert alle Gäste an einem einzigen Punkt, voraussichtlich im Bereich Falkenplatz/Hertensteinstrasse. Mit einer Kapazität von 2500 Passagieren pro Stunde und Richtung würden bei Vollauslastung 5000 Personen pro Stunde am gleichen Ort ein- und aussteigen. Das sind 80 Personen oder etwa vier Schulklassen pro Minute. Der Stadtrat bezweifelt, dass diese Besucherströme in den engen Platzverhältnissen der Altstadt bewältigt werden können und dies im Interesse der städtischen Bevölkerung ist. Mit den neuen Ein- und Aussteigeregeln im Reisebusregime hat es die Stadt geschafft, den Schwanenplatz zu entlasten und die Besucherströme in der Stadt besser zu verteilen. Der CityLink würde diese Erfolge rückgängig machen und örtliche die Belastung verschärfen. |
|
Der Stadtrat will in Bezug auf das Reisebusregime das bereits heute erfolgreiche System weiterentwickeln. Die Einführung der Haltegebühr am Schwanen-, Löwen- und Kasernenplatz im Frühling 2025 hat zu einer spürbaren Reduktion der Reisebusbewegungen auf den Halteplätzen in der Luzerner Innenstadt geführt. Falls nötig kann die Haltegebühr weiterentwickelt und ein Slot-Management eingeführt werden, mit dem der Reisebusverkehr zeitlich gestaffelt und die maximale Anzahl Busse in der Stadt begrenzt werden könnte. Die Halteplätze in der Innenstadt sowie die Parkplätze Landenberg und Brüelmoos will der Stadtrat so lange nutzen, bis eine langfristige Lösung gefunden ist. Die Langfristlösung kann aus Sicht des Stadtrates auch aus betrieblichen Massnahmen bestehen, ohne eine neue Infrastruktur zu bauen. Zudem prüft er Möglichkeiten, die Nutzung des Parkplatzes Rösslimatt zu verlängern. Der Stadtrat ist überzeugt, dass dieses Vorgehen eine flexible, stufenweise Steuerung des Reisebusverkehrs ermöglicht. Damit wird sichergestellt, dass Luzern auch in Zukunft eine attraktive und planbare Reisebusinfrastruktur für Gäste und Anbietende bereitstellen kann. |
|
Der CityLink Luzern könnte aus touristischer Sicht grundsätzlich interessant sein, da er die erste Seilbahn im städtischen Raum in der Schweiz wäre. Die Seilbahn könnte jedoch als Touristenattraktion wahrgenommen werden, die zusätzliche Gruppen nach Luzern zieht. Dies würde zu einer weiteren Zunahme an Gästen in der Altstadt und generell in Luzern führen, was den Bedürfnissen der Bevölkerung widerspricht (repräsentative Bevölkerungsbefragung 2024 zum Tourismusbewusstsein der Luzerner Stadtbevölkerung). Eine Konzentration der Gäste an einem Punkt in der Altstadt – mit bis zu 5000 Personen pro Stunde - und allenfalls eine Steigerung des Gruppen-Tagestourismus sind nicht im Sinne der Vision Tourismus Luzern 2030. |
|
Die Initianten des CityLink haben bisher keinen Businessplan veröffentlicht, mit dem sich beurteilen liesse, wie plausibel ein rentabler Betrieb des CityLink wäre. Um ein attraktives Angebot für Reisebusse und Reisegruppen zu ermöglichen, müssten das Parkieren und die Nutzung der Seilbahn günstig sein und das Angebot an Halte- und Parkierungsmöglichkeiten im Stadtzentrum komplett aufgehoben werden. Um das Anhalten zum Ausladen der Gäste zu verhindern oder um ein Fahrverbot für Reisebusse in der Innenstadt einzuführen, bräuchte es grundlegende flankierende Massnahmen wie Zonenhalteverbote oder Fahrverbote für Reisebusse. Aktuell sieht die Signalisationsverordnung (SSVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., SR 741.21) keine Zonenhalteverbote vor. Mit dem CityLink würde die Kapazität an Reisebusparkplätzen gegenüber heute erhöht. Gleichzeitig strebt die Stadt Luzern an, die Zahl der Reisebusse zu reduzieren, was mit dem neuen Reisebusregime bereits erste Erfolge zeigt. Seit Corona werden die vorhandenen Reisebusplätze auch an Spitzentagen nicht voll ausgelastet. Der Stadtrat schätzt das finanzielle Risiko für die Stadt Luzern als hoch ein. Die IG CityLink konnte diese Bedenken bisher nicht widerlegen. |
|
Gemäss den Aussagen der Initianten ist keine direkte städtische finanzielle Beteiligung am Projektgeplant. Das ist nicht ganz korrekt: Die Initianten erwarten, dass die Stadt die benötigten Grundstücke vergünstigt im Baurecht abgibt. Das sind Einbussen von maximal rund 360'000 Franken pro Jahr. Für die Koordination der Planung rechnet die Stadt grob geschätzt mit Kosten von rund 1,4 Millionen Franken. Mit der Aufhebung der heutigen Reisebus-Halte- und Parkplätze entgingen der Stadt Nettoeinnahmen von gut 1,8 Millionen Franken pro Jahr. Falls CityLink nebst der Integration ins Tarifsystem auch als offizielle Haltestelle in das ÖV-Netz integriert würde, müsste die Stadt den Betrieb zusätzlich subventionieren. Diese jährlichen Kosten können gemäss heutigem Kenntnisstand noch nicht beziffert werden. Bei einem möglichen Konkurs muss die Stadt Infrastruktur und Betrieb voraussichtlich übernehmen oder den Rückbau finanzieren; auch diese Kosten sind heute noch nicht abschätzbar. |
|
Im Konkursfall müsste die Stadt voraussichtlich den Rückbau finanzieren oder Infrastruktur und Betrieb übernehmen – von einem Projekt, das die Stadt als weder zweck- noch verhältnismässig beurteilt. Die Stadt schätzt das finanzielle Risiko als hoch ein. Die Initianten haben bisher nicht aufgezeigt, wie belastbar der Business-Case ist und wie mit einer schwankenden oder allfällig rückläufigen Nachfrage umgegangen werden kann. Gleichzeitig unternimmt die Stadt mit der «Vision Tourismus Luzern 2030» Anstrengungen, die Zahl der Reisebusse zu reduzieren – was den Zielen eines rentablen CityLink tendenziell zuwiderläuft. |
|
Die geplante Seilbahn ist ein isolierter Linienast der nicht an das System des öffentlichen Verkehrs angebunden ist. Der CityLink ist lediglich eine weitere Parkierungsanlage für die Erschliessung der Altstadt. Mit der Umsetzung der Mobilitätsstrategie setzt der Stadtrat im Bereich des öffentlichen Verkehrs auf Massnahmen, die in das lokale, regionale und kantonale Verkehrsnetz eingebettet sind. Bis zur Realisierung des Durchgangsbahnhofs soll das heutige ÖV-System insbesondere mit der konsequenten Umsetzung von Busspuren und Bus-Bevorzugungsmassnahmen wirkungsvoll optimiert werden. All diese Massnahmen sind für alle Nutzenden wirksamer, besser aufeinander abgestimmt, kostengünstiger und schneller umsetzbar als ein umfangreiches Infrastrukturprojekt. Eine Seilbahn wie der CityLink hingegen wäre ein isoliertes Transportmittel und würde ein Parallelsystem darstellen. |
|
Die Erschliessung des Luzerner Kantonsspitals mit einer Seilbahn vom peripheren Ibach und von der Altstadt ist aus Sicht des Stadtrates nicht sinnvoll. Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2026 wird das Luzerner Kantonsspital aus allen Richtungen auf direktem Wege erreichbar sein. Wie bisher wird das Kantonsspital mit der Linie 18 vom Bahnhof Luzern über den Kasernenplatz im 15-Minuten-Takt erschlossen. Die neuen Linien 8 und 9 ermöglichen neben der Direktverbindung von Littau neu auch alle 7,5 Minuten eine direkte Verbindung aus dem Tribschenquartier (Matthof und Hirtenhof). Mit der Linie 21, die die Linie 30 ersetzt, wird das Kantonsspital künftig neben Ebikon auch vom Seetalplatz in Emmen ohne Umsteigen erreichbar sein. |
|
Nein. Ab Fahrplanwechsel 2026 erhält das Ibach eine Bushaltestelle und wird mit dem Bus 46 ab Emmenbrücke Süd einfach und kostengünstig an den öffentlichen Verkehr angeschlossen. Damit ist das Arbeitsgebiet entsprechend der heutigen Nutzung angemessen erschlossen. |
|
Nein. Eine Verkehrsdrehscheibe hat zum Ziel den Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Verkehr zu fördern. Dazu eignen sich Subzentren, die eine direkte und schnelle öV-Verbindung nach Luzern haben. Verkehrsdrehscheiben sollen möglichst nah an der Quelle und möglichst weit weg vom Stadtzentrum angeordnet werden, damit die Autofahrt vom Wohnort zur Verkehrsdrehscheibe möglichst kurz ist. Der Standort Ibach entspricht dem nicht. Der CityLink könnte im Gegenteil Anreize schaffen, mit dem Auto bis an den Stadtrand zu fahren, statt bei der nächstgelegenen Verkehrsdrehscheibe vom Auto auf den öV umzusteigen. |
|
Nein. Aus Sicht des Stadtrates wäre der CityLink Luzern eine weitere Parkierungsanlage für die Erschliessung der Altstadt, die mit ihren 300 bis 400 Autoparkplätzen zu einer zusätzlichen Belastung des städtischen Strassennetzes führen würde. Letztendlich dürfte der CityLink zu einem erhöhten Auto-Aufkommen führen, was im Widerspruch zu den Zielen der städtischen Mobilitätsstrategie stehen würde. |
|
Das CityLink-Parkhaus wird auf dem Verkehrssystem Seetalplatz-Ibach-Sedel-Maihof zusätzlichen Verkehr erzeugen. Dieses System ist zu Stosszeiten bereits heute überlastet und verträgt keinen zusätzlichen Verkehr mehr. Der Stadtrat bezweifelt zudem, dass die Parkplätze im Ibach von jenen genutzt würde, die heute ihr Auto in den zentralen Parkhäusern wie Altstadt, Schweizerhof oder Löwencenter abstellen, solange dort genügend Parkplätze zur Verfügung stehen. Letztendlich dürfte der CityLink damit zu einem erhöhten Auto-Aufkommen führen, was im Widerspruch zu den Zielen der städtischen Mobilitätsstrategie stehen würde. |
|
Die Stadt Luzern kann und will keine privaten Parkhäuser schliessen, und eine zusätzliche zur bereits geplanten Reduktion von öffentlichen Parkplätzen in der Innenstadt ist für den Stadtrat keine Option. Aus Sicht des Stadtrates wäre der CityLink Luzern deshalb eine weitere Parkierungsanlage für die Erschliessung der Altstadt, die zu einer zusätzlichen Belastung des städtischen Strassennetzes führen würde. |
|
Würde es gelingen, dass die Reisebusse künftig nur noch im Ibach parkieren und alle Gäste per Seilbahn in die Stadt gelangen, würde es möglich, die heutigen Anhalte- und Parkplätze für Reisebusse in der Innenstadt aufzuheben und die Plätze umzugestalten und aufzuwerten. Dabei gilt es aber zu berücksichtigen, dass dieser Umgestaltung und Aufwertung Grenzen gesetzt sind. Die zentralen Plätze müssen weiterhin auch ihre Funktion als Zubringer zur Altstadt erfüllen. Zudem ist eine Aufwertung mit Bäumen aufgrund der zahlreichen Werkleitungen im Untergrund herausfordernd. |
|
Die Stadt prüft zurzeit, wie die Altstadt mit See- oder Fernwärme erschlossen werden kann. Dies ist aufgrund der historischen Bausubstanz und der vielen Werkleitungen im Untergrund herausfordernd. Gemäss aktuellem Kenntnisstand wäre auch die Erschliessung über den Verbindungsstollen der Seilbahn mit der gleichen Herausforderung konfrontiert, weshalb der Stadtrat das vom Projekt CityLink versprochene Synergiepotenzial in Frage stellt. |
|
Das Inventar der Schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) ist ein Bundesinventar über schützenswerte Ortsbilder von nationaler Bedeutung. Das Friedental ist in diesem Register als «Kulturland oder Freihaltefläche» eingetragen. Entsprechend muss das Friedental erhalten bleiben. Da mit dem Bau der Seilbahn vom Ibach eine erhebliche Beeinträchtigung des geschützten Gebietes nicht ausgeschlossen werden kann, muss bei der Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) ein Gutachten eingeholt werden. Falls die ENHK eine leichte Beeinträchtigung feststellt, kann das Vorhaben mit entsprechenden Auflagen, welche die grösstmögliche Schonung des Inventarobjekts sicherstellen, bewilligt werden. Falls die ENHK eine schwere Beeinträchtigung feststellt, ist das Vorhaben nur bewilligungsfähig, wenn gleichwertige oder überwiegende Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung dafürsprechen (Art. 6 Abs. 2 NHG). Der Entscheid darüber ist vom Bundesamt für Verkehr (BAV) im Plangenehmigungsverfahren für die Seilbahn zu fällen. |
|
Das kann Stand heute nicht beurteilt werden. Aufgrund des Plangenehmigungsverfahrens und den verschiedenen Verfahren auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene beurteilt der Stadtrat die Bewilligungsfähigkeit des CityLink aber als kritisch. Die Durchführung der Verfahren wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Zudem können die jeweiligen Entscheide rechtlich angefochten werden, was zu erheblichen Verzögerungen führen kann. Ob das Projekt bewilligungsfähig ist, ist letztlich vom Bundesamt für Verkehr (BAV) im Plangenehmigungsverfahren für die Seilbahn zu entscheiden. |
Häufig gestellte Fragen zum Abbau der öffentlichen Parkplätze
| Frage |
|---|
|
Mit der Annahme der Klima- und Energiestrategie 2022 haben die Stimmbürger*innen der Stadt Luzern verschiedene Massnahmen zur Erreichung der Klimaziele beschlossen. Eine davon ist die Halbierung der Anzahl der bestehenden öffentlichen Parkplätze auf öffentlichem Grund bis 2040. Weiter verlangt die beschlossene Mobilitätsstrategie die Förderung von flächeneffizienten Verkehrsmitteln. Mit dem Parkplatzabbau soll die Zahl der Autofahrten und damit der CO2-Ausstoss gesenkt werden. |
|
Der Abbau der öffentlichen Oberflächenparkplätze gemäss Klima- und Energiestrategie betrifft rund 5 Prozent aller in der Stadt Luzern bestehenden Parkplätze. Per Ende 2024 zählte Luzern insgesamt 67’588 Parkplätze. 53’348 davon sind privat und 8’420 öffentlich zugänglich auf privatem Grund (z.B. Parkhäuser). Die Klima- und Energiestrategie sieht vor, von den 7255 öffentlichen Oberflächenparkplätzen (Stand 2018) die Hälfte aufzuheben, also 3627 (Stand 2018). Mit der digitalen Erfassung aller Parkplätze Ende 2024 wurde die Zahl 2025 korrigiert. Auf öffentlichem Grund gibt es per Ende 2024 noch 5’820 Strassenparkplätze. Aufgrund der seit 2018 bereits abgebauten öffentlichen Parkplätze (Stichtag 1. Juni 2025) sind bis 2040 noch 2527 Parkplätze aufzuheben. |
|
Parkplätze werden aufgehoben, wenn die Flächen für eine andere Nutzung gebraucht werden. Das kann sein für die Förderung des Fuss-, Velo- oder öffentlichen Verkehrs, zur Steigerung der Aufenthaltsqualität, zur Belebung des öffentlichen Raums oder für Klimaanpassungs-Massnahmen wie Begrünung, Beschattung, Schwammstadt-Projekte etc. |
|
Basierend auf den Grundsätzen aus dem Planungsbericht «Standards für Autoparkplätze in der Stadt Luzern», dem Leitfaden «öffentliche Parkierung» sowie zeitlichen Treibern (z. B. Ausbau Velonetz bis 2033, Ausbau See-Energie-Leitungsnetz etc.) definiert die Stadt Luzern Abbauziele nach Quartieren. Dabei handelt es sich um Richtwerte (+/-20%), die sich je nach Detailplanung nach unten oder oben verändern können. Diese Richtwerte finden sich im Planungsbericht «Standards für Autoparkplätze» und auf dieser Webseite in der Tabelle oben. |
|
Grundsätzlich gilt: Es gibt keinen Anspruch auf einen öffentlichen Parkplatz. Die private Parkierung muss primär auf privatem Grund abgedeckt werden. Wer einen fixen Parkplatz beanspruchen will, sollte einen privaten Gargen- oder Parkplatz im Umkreis von 300 Metern zu seinem Wohnort suchen. Alternativ könnten auch neue Mobilitätsformen ohne eigenes Auto ausprobiert werden; Carsharing, Velo- und Cargobike-Sharing, etc. Siehe dazu auch das Konzept Autoparkierung und das Reglement über die Parkraumbewirtschaftung. |