Das Siedlungsentwässerungsreglement regelt alle Rechte und Pflichten betreffend der Sammlung, Ableitung und Behandlung aller im Stadtgebiet anfallenden Abwässer. Die aktuell gültigen Siedlungsentwässerungsreglemente Luzern und Littau genügen den heutigen Anforderungen in rechtlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht nicht mehr und müssen deshalb totalrevidiert und gleichzeitig zusammengeführt werden.
Der Stadtrat hat das Siedlungsentwässerungsreglement einer Totalrevision unterzogen. Das Gebührensystem wurde neu ausgestaltet. Zudem will die Stadt private Sammelleitungen übernehmen. Ziel der Massnahmen sind unter anderem verursachergerechte Gebühren, Anreize, die Versiegelung im Siedlungsgebiet zu reduzieren und die Verbesserung des Gewässerschutzes.
Zur Umsetzung des neuen Reglements beantragt der Stadtrat beim Grossen Stadtrat einen Sonderkredit von 10,925 Mio. Franken. Es soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Ausgangslage
Das städtische Siedlungsentwässerungsreglement wurde seit Inkrafttreten im Jahr 1991 nicht mehr verändert. Das Kanalisationsreglement der Gemeinde Littau erfuhr, soweit bekannt, im Jahr 1975 letzte Änderungen. Beide Siedlungsentwässerungsreglemente entsprechen in rechtlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen und müssen deshalb totalrevidiert und gleichzeitig zusammengeführt werden. Es ist geplant, das neue Siedlungsentwässerungsreglement per 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. Die Revision enthält neben allgemeinen Aktualisierungen zwei wesentliche und finanziell relevante Neuerungen:
1. Anpassung Gebührenstruktur
2. Übernahme privater Sammelleitungen
Massnahmen
Anpassung Gebührenstruktur
Die Gebührenstruktur der Siedlungsentwässerung soll neu verursachergerecht und zeitgemäss ausgestaltet werden.
Bisherige Gebührenstruktur
Die Anschlussgebühr ist zur Deckung der Kosten für die Erstellung von Neuanlagen vorgesehen. Sie ist eine einmalige Gebühr und wird bei einer durch die Gebäudeversicherung ausgewiesenen wertvermehrenden Investition (z. B. bei einem Neu- oder Ausbau) fällig. Die Gebührenhöhe beträgt 1,5% des Gebäudeversicherungswertes bzw. der wertvermehrenden Investition. Dies führte in den vergangenen Jahren zu durchschnittlichen Einnahmen von jährlich rund 4 Mio. Franken.
Die Anschlussgebühr ist nicht mehr zeitgemäss und nicht verursachergerecht.
- Das Kanalisationsnetz der Stadt Luzern ist weitestgehend gebaut und die Quartiere sind erschlossen.
- Heute werden die Einnahmen aus der Anschlussgebühr mehrheitlich für die Erneuerung des Abwassernetzes verwendet. Der ursprüngliche Verwendungszweck ist nicht mehr gegeben.
- Der für die Bemessung verwendete Gebäudeversicherungswert ist nicht mehr zeitgemäss.
- Bei Umbauten ist es für die Gebührenzahlenden unverständlich, wieso Anschlussgebühren fällig werden, obwohl sich die Menge an produziertem Abwasser bzw. die Nutzung der Kanalisation durch den Umbau nicht verändert.
Die Betriebsgebühr ist zur Deckung von Aufwendungen der Stadt Luzern für Betrieb, Unterhalt, Reinigung und Erneuerung der Abwasseranlagen sowie für die Reinigung des Abwassers in der Reinigungsanlage vorgesehen. Sie bemisst sich nach der Anzahl Kubikmeter Trinkwasserverbrauch und ist jährlich zu entrichten. Sie beträgt 2,50 Franken pro konsumierten Kubikmeter Frischwasser, was in den letzten Jahren jährliche Einnahmen von rund 16 Mio. Franken generierte.
Ziel der Revision:
- Implementierung eines Gebührensystems, das sämtliche Kosten der öffentlichen Siedlungsentwässerung verursachergerecht und finanziell nachhaltig den Gebührenzahlenden zuordnet.
- Das neue Gebührensystem soll mit wenig administrativem Aufwand transparent bewirtschaftet werden können
- Es sollen Anreize geschaffen werden, die Versiegelung im Siedlungsgebiet zu reduzieren und somit weniger Regenabwasser in die Kanalisation zu leiten.
Damit ergibt sich die folgende verursachergerechte Gebührenstruktur:
Gebühreneinnahmen Regenabwasser & Fremdabwasser
Bei der Regenabwassergebühr handelt es sich um eine jährliche Gebühr pro m2 Fläche der Parzelle. Die Höhe der Gebühr abhängig vom Versiegelungsgrad. Komplett versiegelte Flächen wie Dächer, Strassen etc. haben eine volle Gebühr zur Folge. Unbefestigte Flächen wie Wiesen, Gärten, Kies oder Gründächer führen zu einer Reduktion des Gebührensatzes. Flächen, die weder direkt noch indirekt in die Kanalisation entwässern, lösen keine Regenabwassergebühr aus. Mit dieser Gebühr werden Anreize geschaffen, die Versieglung im Siedlungsgebiet zu reduzieren und somit weniger Regenwasser in die Kanalisation zu leiten.
Nebst dem verschmutzten Abwasser aus den Liegenschaften und dem anfallenden Regenabwasser muss auch sogenanntes Fremdwasser über die Kanalisation abgeführt werden. Dabei handelt es sich um stetig anfallendes nicht verschmutztes Abwasser wie zum Beispiel Quellwasser, Brunnenwasser und Grundwasserabsenkungen. Die Fremdwassergebühr wird erst ab einer Einleitmenge von 1'000 m3 pro Jahr, pro m3 erhoben.
Gebühreneinnahmen Schmutzwassergebühr
Bei der Schmutzwassergebühr handelt es sich um eine jährliche Gebühr für die Ableitung und Behandlung von verschmutztem Abwasser aus Haushalten und Betrieben. Sie setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr zusammen. Die Grundgebühr soll die Kosten für die Netzinfrastruktur finanzieren. Die Verbrauchergebühr soll die Kosten für die Abwasserreinigung decken. Die beiden Gebühren werden in einem Staffeltarif abgebildet:
Preiskategorie |
Frischwasserbezug in m3 |
Preis |
Davon Verbrauchsgebühr |
Davon Grundgebühr |
Pauschal |
1 – 80 m3 pro Jahr |
Fr. 230.00 (pauschal) |
- |
- |
Pro weiteren m3 |
Bis 200 m3 |
Fr. 2.10 |
Fr. 1.10 |
Fr. 1.00 |
Pro weiteren m3 |
Bis 500 m3 |
Fr. 2.00 |
Fr. 1.10 |
Fr. 0.90 |
Pro weiteren m3 |
Bis 1’000 m3 |
Fr. 1.90 |
Fr. 1.10 |
Fr. 0.80 |
Pro weiteren m3 |
Bis 5'000 m3 |
Fr. 1.75 |
Fr. 1.10 |
Fr. 0.65 |
Pro weiteren m3 |
Über 5'000 m3 |
Fr. 1.60 |
Fr. 1.10 |
Fr. 0.50 |
Übernahme privater Sammelleitungen
Die Kanalisationen in privater Verantwortung sind in der Stadt Luzern häufig ungenügend unterhalten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei den privaten Grundstückeigentümerschaften oftmals das Bewusstsein und Wissen für diese Infrastrukturen fehlt. Die Leitungen sind nicht sichtbar im Boden verbaut und haben eine sehr lange Lebensdauer (Sammelkanal: 80 Jahre, Hausanschlüsse: 60 Jahre). Damit fehlen häufig die nötigen Plan- und Unterhaltsdokumentationen. Oft sind sich Private auch nicht bewusst, welche Leitungen in ihrem Eigentum und damit in ihrer Verantwortung sind. Ziel:
Die Stadt will die grösseren Sammelleitungen – rund 55 Kilometer – übernehmen. Dank der Übernahme kann das Abwassernetz in Zukunft nachhaltig und effektiv unterhalten und betrieben und dadurch der Gewässerschutz verbessert werden.
Lösung:
- Die Stadt Luzern übernimmt private Sammelleitungen mit entsprechenden Durchmessern, sofern sie ein Mindestmass an Anforderungen erfüllen
- Leitungen in schlechtem Zustand müssen vorgängig auf Kosten der Eigentümer saniert werden
- Der Zustand aller Sammelleitungen wird bis 2026 erhoben. Anschliessend wird publiziert, welche Leitungen künftig von der Stadt Luzern betrieben und unterhalten werden.
Termine
Was |
Termin |
Grosser Stadtrat |
Juni 2023 |
Information der Eigentümer über die neue Gebührenstruktur |
September 2023 |
Neues Siedlungsentwässerungsreglement tritt in Kraft |
1. Januar2024 |
Rechnungsstellung nach neuem Reglement |
ab 2024 |
Finanzierung
Für die Umsetzung des neuen Reglements beantragt der Stadtrat beim Grossen Stadtrat einen Sonderkredit von 10,925 Mio. Franken. Damit sollen die Investitionen für die Übernahme der privaten Sammelleitungen, zusätzliche 600 Stellenprozente sowie die Anschaffung zweier neuer Fahrzeuge finanziert werden. Die zusätzlichen personellen Ressourcen werden für den Unterhalt der Sammelleitung, die bessere Integration von privaten Hausanschlüssen in öffentliche Sanierungsprojekte sowie die zunehmende Aufsichts- und Bewilligungstätigkeit benötigt.
Keine Gebührenerhöhung
Die Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Spezialfinanzierung Siedlungsentwässerung sowie auf die Erfolgsrechnung der Stadt Luzern: Die zusätzlichen Aufwendungen für die privaten Sammelleitungen werden künftig, wie alle anderen Aufwände für die Kanalisation, über die Spezialfinanzierung Abwasser finanziert. Trotzdem ist keine Gebührenerhöhung nötig. Im Gegenzug werden die Kosten für den Unterhalt der Gewässer, welcher nicht zur Spezialfinanzierung gehört, aus der Spezialfinanzierung herausgelöst und neu über das jährliche Budget der Stadt finanziert.
Link
Aktuelles
Datum | Name |
---|
Name | |||
---|---|---|---|
BA_6_vom_8._Februar_2023.pdf | Download | 0 | BA_6_vom_8._Februar_2023.pdf |
Siedlungsentwasserungsreglement_MM_16.03.2023.pdf | Download | 1 | Siedlungsentwasserungsreglement_MM_16.03.2023.pdf |
Empfehlungsschreiben_zu_den_geplanten_Abwassergebuhren_und_Siedlungsentwasserungsreglement.pdf | Download | 2 | Empfehlungsschreiben_zu_den_geplanten_Abwassergebuhren_und_Siedlungsentwasserungsreglement.pdf |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Siedlungsentwässerung / Naturgefahren | +41 41 208 86 86 | Kontaktformular |