Der Stadtrat hat das Reglement für die Siedlungsentwässerung einer Totalrevision unterzogen. Das Gebührensystem wurde neu ausgestaltet. Zudem übernimmt die Stadt private Sammelleitungen. Ziele der Massnahmen sind verursachergerechte Gebühren, Anreize, die Versiegelung im Siedlungsgebiet zu reduzieren und die Verbesserung des Gewässerschutzes. Zur Umsetzung des neuen Reglements hat der Grosse Stadtrat im 1. Quartal 2023 einen Sonderkredit von 10,925 Mio. Franken bewilligt. Das Reglement ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Anfang September 2024 wird die neue Regenabwassergebühr den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zum ersten Mal in Rechnung gestellt.
Ausgangslage
Das öffentliche Kanalisationsnetz der Stadt Luzern ist 209 Kilometer lang. Dazu gehören auch zahlreiche Sonderbauwerke wie Regenrückhaltebecken und Pumpwerke. Der Gesamtwert des Netzes beträgt rund 500 Mio. Franken. Der Ausbau, der Werterhalt und der laufende Betrieb kosten die Stadt Luzern jährlich rund 20 Mio. Franken. Um die anfallenden Kosten zu decken, werden zweckgebundene Gebühren erhoben, die von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern bezahlt werden müssen. Weil die Reglemente aus den Jahren 1990 (Stadtteil Luzern) und 1966 (Stadtteil Littau) nicht mehr den heutigen rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen, wurden sie einer Totalrevision unterzogen. Die Revision enthält neben allgemeinen Aktualisierungen zwei wesentliche und finanziell relevante Neuerungen:
1. Anpassung der Gebührenstruktur
2. Übernahme von privaten Sammelleitungen
Ziele der Revision
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Implementierung eines Gebührensystems, das sämtliche Kosten der öffentlichen Siedlungsentwässerung verursachergerecht und finanziell nachhaltig den Gebührenzahlenden zuordnet.
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Das neue Gebührensystem soll mit wenig administrativem Aufwand transparent bewirtschaftet werden können.
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Es sollen Anreize geschaffen werden, die Versiegelung im Siedlungsgebiet zu reduzieren und somit weniger Regenabwasser in die Kanalisation zu leiten.
Vergleich der bisherigen und neuen Gebührenstruktur
Bisherige Gebührenstruktur
Bislang haben die jährlichen Gebühreneinnahmen zuhanden der Siedlungsentwässerung rund 20 Mio. Franken betragen. Dieser Betrag bleibt auch nach der Totalrevision bestehen.
Anschlussgebühr
Die Anschlussgebühr war zur Deckung der Kosten für die Erstellung von Neuanlagen vorgesehen. Diese einmalige Gebühr wurde bei einer durch die Gebäudeversicherung ausgewiesenen wertvermehrenden Investition (z. B. bei einem Neubau, einem Ausbau oder einer energetischen Sanierung) fällig. Die Gebührenhöhe betrug 1,5% des Gebäudeversicherungswertes bzw. der wertvermehrenden Investition. Dies führte in den vergangenen Jahren zu durchschnittlichen Einnahmen von jährlich rund 4 Mio. Franken.
Die Anschlussgebühr ist aus den folgenden Gründen nicht mehr zeitgemäss und nicht verursachergerecht:
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Das Kanalisationsnetz der Stadt Luzern ist weitestgehend gebaut und die Quartiere sind erschlossen.
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Heute werden die Einnahmen aus der Anschlussgebühr mehrheitlich für die Erneuerung des Abwassernetzes verwendet. Der ursprüngliche Verwendungszweck ist nicht mehr gegeben.
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Der für die Bemessung verwendete Gebäudeversicherungswert ist nicht mehr zeitgemäss.
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Bei Umbauten ist es für die Gebührenzahlenden unverständlich, wieso Anschlussgebühren fällig werden, obwohl sich die Menge an produziertem Abwasser bzw. die Nutzung der Kanalisation durch den Umbau nicht verändert.
Betriebsgebühr
Die Betriebsgebühr war zur Deckung von Aufwendungen der Stadt Luzern für Betrieb, Unterhalt, Reinigung und Erneuerung der Abwasseranlagen sowie für die Reinigung des Abwassers in der Reinigungsanlage vorgesehen. Sie hat sich nach der Anzahl Kubikmeter Trinkwasserverbrauch bemessen und war jährlich zu entrichten. Die Gebühr betrug 2.50 Franken pro konsumiertem Kubikmeter Frischwasser, was in den letzten Jahren jährliche Einnahmen von rund 16 Mio. Franken generierte.
Neue Gebührenstruktur
Regenabwasser- & Fremdabwassergebühr
Bei der Regenabwassergebühr handelt es sich um eine jährliche Gebühr pro Quadratmeter Fläche der Parzelle. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Versiegelungsgrad. Komplett versiegelte Flächen wie Dächer, Strassen etc. haben eine volle Gebühr zur Folge. Unbefestigte Flächen wie Wiesen, Gärten, Kies oder Gründächer führen zu einer Reduktion des Gebührensatzes pro Quadratmeter. Flächen, die weder direkt noch indirekt in die Kanalisation entwässern, lösen keine Regenabwassergebühr aus. Mit dieser Gebühr werden Anreize geschaffen, die Versieglung im Siedlungsgebiet zu reduzieren und somit weniger Regenwasser in die Kanalisation zu leiten.
Weitere Informationen zur Regenabwassergebühr und Berechnungsbeispiele zur Gebührenhöhe sind unter http://www.regenabwassergebuehr.stadtluzern.ch/ zu finden.
Fremdwasser muss ebenfalls über die Kanalisation abgeführt werden. Dabei handelt es sich um stetig anfallendes nicht verschmutztes Abwasser wie zum Beispiel Quellwasser, Brunnenwasser und Grundwasserabsenkungen. Die Fremdwassergebühr wird erst ab einer Einleitmenge von 1'000 Kubikmeter pro Jahr erhoben.
Die Regenabwasser- und Fremdwassergebühr wird durch das Tiefbauamt der Stadt Luzern erhoben.
Schmutzwassergebühr als Staffeltarif
Die Schmutzwassergebühr ist eine jährliche Gebühr für die Ableitung und Behandlung von verschmutztem Abwasser aus Haushalten und Betrieben. Sie setzt sich aus einer Verbrauchsgebühr und einer Grundgebühr zusammen (siehe Tabelle). Die Verbrauchsgebühr wird nach Anzahl Kubikmetern verbrauchtem Frischwasser berechnet. Pro Kubikmeter müssen 1.10 Franken bezahlt werden. Mit der Schmutzwassergebühr werden die Kosten für die Netzinfrastruktur finanziert. Diese wird von kleinen und grossen Haushalten gleichermassen beansprucht. Deshalb wir diese Gebühr in Staffeln berechnet. Mit zunehmendem Verbrauch wird die Grundgebühr pro Kubikmeter tiefer.
Preiskategorie |
Frischwasserbezug in m3 |
Preis |
Davon Verbrauchsgebühr |
Davon Grundgebühr |
Pauschal |
1 – 80 m3 pro Jahr |
Fr. 230.00 (pauschal) |
- |
- |
Pro weiteren m3 |
Bis 200 m3 |
Fr. 2.10 |
Fr. 1.10 |
Fr. 1.00 |
Pro weiteren m3 |
Bis 500 m3 |
Fr. 2.00 |
Fr. 1.10 |
Fr. 0.90 |
Pro weiteren m3 |
Bis 1’000 m3 |
Fr. 1.90 |
Fr. 1.10 |
Fr. 0.80 |
Pro weiteren m3 |
Bis 5'000 m3 |
Fr. 1.75 |
Fr. 1.10 |
Fr. 0.65 |
Pro weiteren m3 |
Über 5'000 m3 |
Fr. 1.60 |
Fr. 1.10 |
Fr. 0.50 |
Dies bedeutet:
- Die ersten bezogenen 80 Kubikmeter Wasser pro Jahr kosten pauschal 230 Franken.
- Jeder weitere bezogene Kubikmeter kostet 2.10 Franken.
- Ab 201 bis 500 Kubikmeter kostet der Kubikmeter Wasser 2.00 Franken.
- und so weiter.
Jeder angeschlossene Gebührenzahler durchläuft jede Staffel. Somit bezahlen Grossbezüger nach wie vor am meisten Gebühren, aufgrund der verursachergerechten Gebührenstruktur jedoch weniger als mit der heutigen Betriebsgebühr.
Die Schmutzwassergebühr wird durch ewl Energie Wasser Luzern erhoben.
Was ändert sich konkret
Mit dem neuen Gebührensystem bleiben die gesamten Einnahmen für die Stadt Luzern in etwa gleich hoch wie bisher. Für kleine und mittlere Verbraucherinnen und Verbraucher wie zum Beispiel Besitzerinnen und Besitzer von Einfamilienhäusern bleibt die Gebührenbelastung insgesamt etwa gleich hoch (siehe Grafik). Sie hängt im Einzelfall von der versiegelten Fläche ab. Eigentümerinnen und Eigentümer von grösseren Liegenschaften wie Mehrfamilienhäusern werden tendenziell etwas entlastet. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit grossen versiegelten Flächen werden aufgrund der neu eingeführten Regenabwassergebühr stärker belastet als bisher.
Erstmalige Rechnungstellung Regenabwassergebühr
Anfang September wird die Regenabwassergebühr bei allen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern der Stadt Luzern erstmalig erhoben.
Alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Stadt Luzern wurden Anfang 2024 mit einem Brief über den Abflussbeiwert ihrer Parzelle informiert. Mit der Aufforderung zur Selbstdeklaration haben alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer die Möglichkeit erhalten, den Abflussbeiwert der Parzelle genau zu ermitteln und einzureichen. Auf der Rechnung ist der aktuelle Abflussbeiwert der Parzelle ausgewiesen. Es ist möglich, dass dieser vom deklarierten Wert abweicht. Nach dem Einreichen einer Selbstdeklaration wurde der Abflussbeiwert von Fachpersonen nochmals gründlich überprüft.
Übernahme von privaten Sammelleitungen
In der Stadt Luzern gibt es neben dem öffentlichen Netz rund 100 Kilometer private Kanalisationsleitungen, die das Abwasser mehrerer privater Grundstücke in einer gemeinsamen Leitung zu den öffentlichen Abwasseranlagen leiten. Diese sind oft ungenügend unterhalten. Die Stadt Luzern will die grösseren Sammelleitungen – rund 40 Kilometer – in ihr Eigentum übernehmen. Leitungen in schlechtem Zustand müssen vorgängig auf Kosten der Eigentümerinnen und Eigentümer saniert werden. Dank der Übernahme kann das Abwassernetz in Zukunft nachhaltig und effektiv unterhalten und betrieben und dadurch der Gewässerschutz verbessert werden.
Kriterien für die Übernahme von privaten Sammelleitungen durch die Stadt sind:
- Mischwasserleitungen mit einem Durchmesser von mindestens 300 Millimetern
- Schmutzwasserleitungen und Regenabwasserleitungen mit einem Durchmesser von mindestens 250 Millimetern
- Mindestens zwei angeschlossene Liegenschaften
- Guter baulicher Zustand
- Die Übernahme der Leitung muss im öffentlichen Interesse liegen.
- Leitungen in schlechtem baulichem Zustand müssen auf Kosten der Eigentümer saniert werden.
Bis am 1. Januar 2026 werden sämtliche Leitungen auf ihren Zustand untersucht, welche für eine Übernahme in Frage kommen. Anschliessend werden die Eigentümerinnen und Eigentümer über das weitere Vorgehen informiert.
Termine
Was |
Termin |
Information der Eigentümer über die neue Gebührenstruktur |
Dezember 2023 |
Neues Siedlungsentwässerungsreglement tritt in Kraft. |
1. Januar 2024 |
Frist für die Selbstdeklaration der Regenabwassergebühren |
29. Februar 2024 |
Rechnungsstellung nach neuem Reglement |
September 2024 |
Zustandserhebung der privaten Sammelleitungen |
Januar 2024 bis Dezember 2025 |
Private Sammelleitungen: Information weiteres Vorgehen |
Ab Januar 2026 |
Kontakt
Telefon |
041 208 86 30 |
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Aktuelles
Datum | Name |
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Name | |||
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BA_6_vom_8._Februar_2023.pdf (PDF, 1.4 MB) | Download | 0 | BA_6_vom_8._Februar_2023.pdf |
Empfehlungsschreiben_zu_den_geplanten_Abwassergebuhren_und_Siedlungsentwasserungsreglement.pdf (PDF, 500.6 kB) | Download | 1 | Empfehlungsschreiben_zu_den_geplanten_Abwassergebuhren_und_Siedlungsentwasserungsreglement.pdf |
Gutachten_Anschlussgebühr_Stadt LU_def (PDF, 939.75 kB) | Download | 2 | Gutachten_Anschlussgebühr_Stadt LU_def |
Siedlungsentwasserungsreglement_MM_16.03.2023.pdf (PDF, 394.73 kB) | Download | 3 | Siedlungsentwasserungsreglement_MM_16.03.2023.pdf |
sRSL_7.5.1.1.1_Siedlungsentwässerungsreglement_(SER) (PDF, 58.26 kB) | Download | 4 | sRSL_7.5.1.1.1_Siedlungsentwässerungsreglement_(SER) |
sRSL_7.5.1.1.2_Siedlungsentwässerungsverordnung_(SEV) (PDF, 139.96 kB) | Download | 5 | sRSL_7.5.1.1.2_Siedlungsentwässerungsverordnung_(SEV) |