Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) des Bundes setzt Rahmenbedingungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen. Ihnen erleichtert das BehiG, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dazu gehört insbesondere, selbstständig soziale Kontakte zu pflegen, sich aus- und fortzubilden und eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Der hindernisfreie Zugang zum öffentlichen Verkehr ist ein zentraler Bestandteil dieses Gesetzes. Innert zehn Jahren, von 2019 bis 2029, wird die Stadt Luzern vorerst 73 Bushaltekanten anpassen. Gleichzeitig werden bei Bedarf die Personenunterstände ersetzt. Auch die Strassenflächen rund um die Bushaltestellen werden saniert und aufgewertet. Die Stadtluzerner Stimmbevölkerung hat am 31. Mai 2019 den benötigten Kredit von 39,69 Mio. Franken bewilligt.
Aktuelles
Aktuell in Umsetzung:
- Bushaltestelle Ruopigen Schulhaus: September 2023 – Dezember 2023
- Bushaltestelle Gasshof: August 2023 – Dezember 2023
- Bushaltestelle Urnerhof: August 2023 – November 2023
- Bushaltestelle Steinhofstrasse: November 2023 - Juni 2024
- Bushaltestelle Bodenhofterasse: November 2023 - Juli 2024
- Bushaltestelle Geissenstein: Januar 2024 - Juli 2024
Geplante Umsetzung:
- Bushaltestelle Leumatt
Öffentliche Planauflagen:
- Kanonenstrasse Nov. 2023
Haltestellen mit Realisierungszeitpunkt 2025
Ausgangslage
Das Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Das BehiG verpflichte alle Eigentümerinnen und Eigentümer von öffentlich zugänglichen Anlagen des öffentlichen Verkehrs, einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten. Mobilitätseingeschränkte Menschen wie betagte Personen mit Rollatoren, Menschen mit Seh- und Gehbehinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Reisende mit schweren Gepäckstücken sollen den ÖV ohne Einschränkung nutzen können. Dazu muss der Einstieg in den Bus/Zug ebenerdig möglich sein. Als Eigentümerin der Bushaltestellen auf den Gemeindestrassen ist die Stadt Luzern in der Verantwortung, das BehiG umzusetzen. Für die Haltestellen entlang der Kantonsstrassen ist der Kanton zuständig.
Stand Anfang 2023 ist der barrierefreie Zugang nur an 13 der insgesamt 175 Bushaltekanten auf den Gemeindestrassen der Stadt Luzern sichergestellt. Bei den restlichen Haltekanten gilt es für die ÖV-Nutzenden, eine Hürde von mehreren Zentimetern Höhe zu überwinden. Für einen niveaugleichen Zugang in den Bus müssen die Kanten der Bushaltestellen auf 22 Zentimeter erhöht werden. Heute sind die Kanten in der Regel nur sechs bis elf Zentimeter hoch. Zudem muss ein speziell geformter Randstein verwendet werden.
Im Behindertengleichstellungsgesetz wird eine Umsetzungsfrist für die Anpassung der Bushaltekanten bis Ende 2023 festgehalten. Diese Frist kann von der Stadt Luzern, wie auch von vielen anderen Städten, nicht eingehalten werden. Schweizweit wurde lange Zeit an unterschiedlichen Lösungen gearbeitet. Letztlich hat sich die heute übliche Haltenkantenhöhe von 22 Zentimeter als Standardlösung etablieren konnte. Erst 2016 wurde die Verordnung des UVEK, welche die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs festlegt, publiziert. Vorher gab es keine einheitliche Regelung, wie die gesetzliche Forderung umzusetzen sei. Vorgängig wurden teils 16 Zentimeter hohe Kanten realisiert, was als genügend erachtet wurde.
Vorgehen Stadt Luzern
Das geplante Vorgehen der Stadt Luzern orientiert sich an der bewährten Praxis der Kantone Bern und Zürich. Als Grundsatz gilt: Wenn immer möglich, sollen Synergien zu bestehenden oder geplanten Projekten genutzt werden. Zum Beispiel wurde 2018 ein Strassenbauprojekt an der Spitalstrasse abgeschlossen. Dabei wurden die beiden Bushaltekanten saniert und hindernissfrei neu erstellt. Weitere 51 Bushaltekanten werden gemeinsam mit geplanten Projekten zur Aufwertung des öffentlichen Raumes oder Strassensanierungen angepasst. Die Finanzierung dieser Anpassungen erfolgt über die jeweiligen Projekte.
Der vom Stimmvolk 2019 angenommene Kredit wird dafür eingesetzt, die verbleibenden 73 Bushaltekanten auf Gemeindestrassen vorzeitig bzw. ohne Abhängigkeiten zu geplanten Projekten anzupassen. Nach Möglichkeit wird nach dem Nutzen einer Bushaltekante für Menschen mit Behinderungen priorisiert. Auch nach Abschluss dieses Projekts werden gut 40 Bushaltekanten nicht hindernissfrei sein. Dies sind Haltestellen, die mit verhältnismässigem Aufwand nicht losgelöst von einer Strassensanierung angepasst werden können. Die Umsetzung eines niveaugleichen Ein- und Ausstiegs an diesen Bushaltekanten wird im Rahmen des ordentlichen Sanierungszyklus erneut geprüft.
Ganzheitliche Betrachtung
Anlässlich der BehiG-Sanierungen werden auch die Strassenflächen rund um die Bushaltestellen Instand gesetzt. Insgesamt stehen für den Ersatz und die Erweiterung der Personenunterstände sowie der Instandsetzung und Aufwertung der Strassenflächen rund 9,5 Mio. Franken zur Verfügung. Durch diese ganzheitliche Betrachtung können verschiedene Bedürfnisse koordiniert und Synergiepotenziale genutzt werden. Eine koordinierte Realisierung all dieser Massnahmen fällt deutlich kostengünstiger aus und reduziert die Belastung für die Bevölkerung. An gut frequentierten Bushaltestellen werden situativ auch Personenunterstände ergänzt. Die heute in der Stadt Luzern verwendeten Personenunterstände benötigen relativ viel Platz. Dies erschwert bei schmalen Trottoirs die Ausgestaltung einer hindernisfreien Bushaltestelle. Daher wurden neue Modelle evaluiert, welche auch ohne Seitenwände aufgestellt werden können. Diese neuen Unterstände können wahlweise mit Solarmodulen oder aber auch mit einem begrünten Dach versehen werden.
Lokales Aufwertungspotential
Bei allen Haltekanten wird überprüft, ob Flächen entsiegelt, Strassenräume begrünt oder anderweitig aufgewertet werden können. Bei der Bushaltestelle Leumatt etwa wird die bestehende Wendeschlaufe rückgebaut und mitsamt dem angrenzenden Park umgestaltet. Zu dieser Haltestelle und den geplanten Massnahmen gibt es eine eigene Projekthomepage: www.leumattpark.stadtluzern.ch
Kontakt
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