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Mit der Totalrevision des Siedlungsentwässerungsreglements wird ein neues verursachergerechtes Gebührensystem eingeführt. Unter anderem wird eine jährliche Regenabwassergebühr erhoben. Die Höhe der Regenabwassergebühr ist abhängig vom Anteil des Regenabwassers, das von einer Parzelle in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Dieser Versiegelungsgrad wird pro Quadratmeter berechnet. Die erstmalig ermittelten Abflussbeiwerte wurden den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern aller Parzellen mit einem Brief mitgeteilt. Mit der Selbstdeklaration erhalten sie die Gelegenheit, den gebührenrelevanten Abflussbeiwert selber zu deklarieren.

Ausgangslage

Die beiden Siedlungsentwässerungsreglemente der Stadt Luzern und der ehemaligen Gemeinde Littau entsprechen in rechtlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Deshalb wurden sie totalrevidiert und zusammengeführt. Mit der Revision wird ein neues Gebührensystem eingeführt. Die Betriebsgebühr wird durch eine Schmutzwassergebühr mit Staffeltarif ersetzt. Die Anschlussgebühr wird abgeschafft Im Gegenzug wird eine Regenabwassergebühr eingeführt.

Informationen zur neuen Gebührenstruktur sind unter http://www.siedlungsentwaesserungsreglement.stadtluzern.ch/ zu finden.

Nachfolgend werden die Grundlagen zur Ermittlung der Gebühren (insbesondere der Regenabwassergebühren) sowie das Vorgehen für eine Selbstdeklaration erläutert.

Regenabwassergebühr

Teil des neuen Gebührensystems ist die Regenabwassergebühr. Sie richtet sich nach dem Versiegelungsgrad einer Parzelle und wird pro Quadratmeter berechnet. Für komplett versiegelte Flächen wie Dächer oder Strassen, die das gesamte anfallende Regenabwasser in die Kanalisation einleiten, muss die volle Gebühr bezahlt werden. Auf teilweise befestigten Flächen wie Kies oder Gründächer versickert oder verdunstet ein Teil des Regenabwassers. Dies führt zu einer Reduktion des Gebührensatzes. Flächen wie Wiesen oder Gärten, welche kein Regenabwasser in die Kanalisation einleiten, lösen keine Regenabwassergebühr aus.

Ermittlung der Abflussbeiwerte

Der Versiegelungsgrad einer Parzelle wird mit einem Abflussbeiwert zwischen 0 und 1 beziffert.  Ein Abflussbeiwert von 0.4 bedeutet, dass 40 Prozent des anfallenden Regenabwassers in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden und damit gebührenrelevant sind.

Für die Ermittlung der Regenabwassergebühr wurde allen Parzellen der Stadt Luzern einmalig ein Abflussbeiwert zugewiesen. Dazu wurden anhand von Luftbildern und des Grundbuches die Teilflächen jeder Parzelle ermittelt.

Anschliessend wurde jeder Teilfläche der Abflussbeiwert zugewiesen:

  • Unbefestigte Flächen (Wiese, Garten, usw.):     0
  • Gründächer:     0.5
  • Befestigte Flächen (Dächer, Strassen, usw.):     1

Aus den Abflussbeiwerten der Teilflächen wurde der Abflussbeiwert der gesamten Parzelle berechnet. Bei einzelnen Parzellen wurde dieser Wert stichprobenweise detailliert überprüft.

Abflussbeiwerte aus Baugesuchen

In einem Baubewilligungsverfahren muss jeweils ein Flächenplan Regenabwasser eingereicht werden. Damit wird der massgebende Abflussbeiwert der Parzelle unter Berücksichtigung der Schweizer Norm SN 592 000 ausgewiesen. Für Parzellen, die im Rahmen von bewilligten Baugesuchen normkonform deklariert wurden, wurden die dort ermittelten Werte übernommen.

Berechnung der Regenabwassergebühr

Die jährliche Regenabwassergebühr wird aus der Parzellenfläche, dem Abflussbeiwert der gesamten Parzelle und einem Faktor von 0.80 Franken pro abflusswirksamer Fläche berechnet:

Regenabwassergebühr = Parzellenfläche (m2) * Abflussbeiwert (-) * 0.80 (CHF/m2)

Beispiel:

Bei einer Parzelle mit einer Fläche von 1000 m2 und einem Abflussbeiwert von 0.5 beträgt die jährliche Regenabwassergebühr:

1000 m2 * 0.5 * 0.80 = 400 Franken pro Jahr

Selbstdeklaration

Alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Stadt Luzern wurden mit einem Brief über den Abflussbeiwert ihrer Parzelle informiert. Sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit dem kommunizierten Abflussbeiwert einverstanden, muss nichts weiter unternommen werden. In diesem Fall wird die Regenabwassergebühr auf Basis dieses Abflussbeiwerts erstellt.

Falls die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer den Abflussbeiwert der Parzelle genau ermitteln und einreichen möchte, kann dies anhand der nachfolgenden Selbstdeklaration erfolgen.

Vorgehen Selbstdeklaration

In der Anleitung Selbstdeklaration wird beschrieben, wie für eine Selbstdeklaration vorgegangen werden kann.

Einreichung der Selbstdeklaration

Mit dem Onlineformular Einreichung Selbstdeklaration kann die Selbstdeklaration bei der Siedlungsentwässerung / Naturgefahren eingereicht werden. Dazu sind folgende Schritte nötig:

  • Eingabe der erforderlichen Angaben
  • Einreichen «Flächenplan Regenabwasser» als PDF
  • Einreichen «Berechnungstabelle Regenabwasser» als Excel

In der Anleitung Selbstdeklaration (Kapitel 11-13) wird beschrieben, wie eine Selbstdeklaration mit dem Onlineformular eingereicht werden kann.

Termin

Bis am 29. Februar 2024 werden Selbstdeklarationen berücksichtigt.

So geht es weiter

  • Die eingereichte Selbstdeklaration wird geprüft
  • Abweichungen zu Ihrer Selbstdeklaration werden in der Gebührenrechnung ausgewiesen.
  • Bei fehlenden Angaben wird die Kontaktperson bis im Herbst 2024 kontaktiert.
  • Die Gebührenrechnung wird im Herbst 2024 erstellt und versendet.

Kontakt

Telefon 041 208 86 30
E-Mail selbstdeklaration@stadtluzern.ch
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Berechnungstabelle Regenabwasser Download 0 Berechnungstabelle Regenabwasser
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