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Die Stadt Luzern unterstützt Liegenschaftsbesitzende finanziell bei der Wärmedämmung ihrer Gebäude. Damit senken Sie langfristig Ihre Heizkosten und leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz, indem Sie den CO2-Ausstoss deutlich reduzieren.

Das Beitragsgesuch ist vor Baubeginn einzureichen. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.

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Eine gute Wärmedämmung spart im Winter Heizenergie und hält Ihr Zuhause im Sommer länger angenehm kühl. Insbesondere wenn ein Heizungsersatz ansteht, lohnt es sich, die Gebäudehülle vorher energetisch zu verbessern: So kann die neue Heizung kleiner dimensioniert werden und ist sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb kostengünstiger. 

Ideales Vorgehen
Wir empfehlen vor der Gebäudehüllensanierung das kostenlose Energie-Coaching zu nutzen oder einen GEAK Plus erstellen zu lassen. So können Sie den Umbau gezielt planen und profitieren optimal von den Fördermitteln.

Förderung durch die Stadt Luzern

Für die folgenden Fördergegenstände erhalten Sie finanzielle Unterstützung:

  • Einzelbauteilsanierungen: 
    Fenster gegen Aussenklima: CHF 200.- pro mMauerlichtmass. 
    Decke, Boden, Wand gegen unbeheizte Räume: CHF 40.- pro m2 wärmegedämmter Fläche.
  • Bonus Gebäudehülleneffizienz (Gesamtsanierungsbonus):
    CHF 30.- pro mwärmegedämmter Fläche, wenn mindestens 90 Prozent aller Hauptflächen des Gebäudes (Fassade und Dach, exkl. Wand und Boden gegen Erdreich) gemäss den Anforderungen des kantonalen Fördergegenstandes Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen ErdreichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. wärmegedämmt sind. 
  • Wärmedämmung von Fassaden mit denkmalpflegerischen Auflagen:
    CHF 60.- pro mwärmegedämmter Fläche

Die Förderbeiträge der Stadt Luzern sind mit den Fördergegenständen des Kantons Luzern kombinierbar. Für die beiden spezifischen Fördergegenstände «Bonus Gebäudehülleneffizienz» und «Wärmedämmung von Fassaden mit denkmalpflegerischen Auflagen» muss zuerst das entsprechende kantonale FördergesuchExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erfasst werden.

Vorgehen zur Gesuchseingabe

  1. Bitte beachten Sie die allgemeinen Förderbedingungen und die spezifischen Förderbedingungen für energetische Sanierungen der Gebäudehülle. 
  2. Die Gesuchseingabe erfolgt auf dem GesuchsportalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
  3. Erstellen Sie ein neues Benutzerkonto oder verwenden Sie Ihr bestehendes Login eines kantonalen Förderportals.
  4. Wählen Sie den gewünschten Fördergegenstand.
  5. Klicken Sie auf den Link «zum kantonalen Portal» und reichen Sie zuerst das Fördergesuch beim Kanton ein. 
  6. Nach dem Erfassen des Gesuches können die Angaben per Klick ins Gesuchsportal der Stadt Luzern übernommen und Ihr Fördergesuch bei der Stadt eingereicht werden.

Hinweis

  • Fördergesuche müssen vor Baubeginn bei Stadt und Kanton eingereicht werden. 
  • Die Förderbeiträge der Stadt Luzern gelten nur für Massnahmen auf Stadtgebiet, werden zusätzlich zu kantonalen oder nationalen Beiträgen ausbezahlt und jährlich neu festgelegt. 

Haben Sie Fragen?

Die Umweltberatung Luzern ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen zu den Förderprogrammen von Stadt Luzern, Kanton Luzern und Bund (Kontakt am Ende dieser Seite). 
 

Kombinierbare Angebote & Förderungen

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