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Regelmässig benutzte kleine Holzfeuerungen wie Zentralheizungsherde und Einzelraumfeuerungen müssen alle zwei Jahre kontrolliert und sämtliche Holzheizkessel mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW alle vier Jahre gemessen werden.

Die Kontrollen bzw. Messungen dürfen vom gewählten Holzfeuerungskontrolleur der Stadt Luzern oder von qualifizierten Personen der Kaminfeger- und Heizungsbranche (siehe weiter unten) durchgeführt werden.

Gewählter Holzfeuerungskontrolleur für die ganze Stadt Luzern ist:
Gregor Hirsiger GmbH
Kaminfegergeschäft
Kreuzbuchstrasse 22
6045 Meggen
Telefon: 041 377 50 54
E-Mail: kontakt@kaminfeger-hirsiger.ch

Der gewählte Holzfeuerungskontrolleur prüft alle nicht fristgerecht kontrollierten Anlagen und erfüllt Aufgaben der Qualitätssicherung.

Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW

Bei Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW wird alle zwei Jahre das Brennholzlager angeschaut und eine Ascheprobe gezogen. Betroffen sind regelmässig benutzte Feuerungen, welche innerhalb von zwei Jahren mindestens einmal vom Kaminfeger gereinigt werden. Typische Holzfeuerungen dieser Art sind Stückholzheizungen, Schnitzelfeuerungen, Kochherde, Kachel-, Schweden- und Zimmeröfen.

Die meisten Cheminées müssen nicht kontrolliert werden, weil sie zu wenig häufig betrieben werden.

Die Kontrollen dürfen vom gewählten Holzfeuerungskontrolleur der Stadt Luzern oder von qualifizierten Personen der Kaminfeger- und Heizungsbranche durchgeführt werden (Zulassungsliste: «Holzfeuerungen Aschekontrolle» wählen).

Holzheizkessel mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW

Bei Holzheizkessel mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW muss alle 4 Jahre eine CO-Messung (Kohlenmonoxid-Messung) durchgeführt werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der geltende LRV-Grenzwert für Kohlenmonoxid eingehalten ist.

Bei Neuanlagen ist eine Abnahmemessung für CO und Staub erforderlich.

Die Messungen dürfen vom gewählten Holzfeuerungskontrolleur der Stadt Luzern oder von qualifizierten Personen der Kaminfeger- und Heizungsbranche durchgeführt werden (Zulassungsliste: «Holzfeuerungen CO-Messungen» wählen).

Für sämtliche Holzheizkessel – mit Ausnahme von Pelletskesseln bis 70 kW Feuerungswärmeleistung – gilt die Vorschrift für Wärmespeicher: mindestens 55 Liter pro kW Nennleistung für handbeschickte Heizkessel bzw. mindestens 25 Liter pro kW Nennleistung für automatisch beschickte Heiz-und Dampfkessel.

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