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16. September 2021
Die 2012 von der Stimmbevölkerung angenommene Initiative «Für zahlbaren Wohnraum» verlangt, dass bis 2037 mindestens 16 Prozent des Wohnungsbestands der Stadt Luzern nach den Kriterien der Gemeinnützigkeit vermietet werden. Dieses Ziel ist nur gemeinsam zu erreichen. Deshalb haben die Stadt Luzern und das G-Net – Netzwerk gemeinnütziger Wohnbauträger Luzern eine Charta erarbeitet. Sie hält die Grundsätze für die partnerschaftliche Zusammenarbeit fest mit dem Ziel, ein vielfältiges Wohnungsangebot zu schaffen.

Der Anteil an gemeinnützigen Wohnungen am Gesamtwohnungsbestand in der Stadt Luzern konnte in den letzten Jahren mit rund 13,5 Prozent gehalten, jedoch nicht erhöht werden. Wichtigster Grund hierfür ist, dass die Baurechtsabgaben der Stadt an gemeinnützige Bauträger bei den Arealen an der oberen Bernstrasse, Industriestrasse, Eichwaldstrasse und auf der Hochhüsliweid noch in Ausführung sind und erst in den kommenden Jahren in der Statistik erscheinen werden. Im Verbund mit den künftigen geplanten Arealabgaben, den weiteren wohnpolitischen Massnahmen der Stadt sowie dem grossen Engagement der gemeinnützigen Bauträger ist die Stadt aber weiterhin auf Kurs, das Initiativziel bis 2037 zu erreichen.

Um die weitere zielgerichtete Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus in Luzern zu stärken, haben die Stadt und das G-Net – Netzwerk gemeinnütziger Wohnbauträger Luzern eine Charta erarbeitet. Zweck der Charta ist es, die Leitlinien und Ziele der Zusammenarbeit festzulegen, die Rollen zu klären und die Instrumente der Zusammenarbeit zu definieren. Die Stadt und das G-Net bekräftigen mit der Charta ihre Absicht zum Ausbau des gemeinnützigen Wohnangebots bei gleichzeitiger Verfolgung umfassender stadträumlicher, ökologischer und sozialer Qualitätsziele. Damit orientiert sich die Charta an bestehenden Vereinbarungen wie der Charta zwischen dem Bundesamt für Wohnungswesen und den beiden schweizweiten Verbänden für gemeinnützigen Wohnungsbau oder den Chartas der Städte Thun und Biel. 

Strategische Arealentwicklung fortführen

Bis 2023 haben sich die Stadt und die gemeinnützigen Wohnbauträger sieben Ziele gesetzt. Ein zentraler Punkt ist, dass die strategische Arealentwicklung fortgeführt wird. So will die Stadt in den nächsten Jahren weitere Areale an gemeinnützigen Wohnbauträger abgeben. Dazu gehören die Areale Littau West, Vorderruopigen, Staffelntäli, Kleinmatt-/Bireggstrasse, Längweiher/Udelboden und Grenzhof. Zudem werden die gemeinnützigen Bauträger auf ihren eigenen Arealen attraktiven Wohnraum realisieren – so etwa beim Himmelrich 3 in der Neustadt oder in Reussbühl Ost. 

Regelwerke anpassen

Die Zusammenführung der Bau- und Zonenordnungen von Luzern und Littau wird genutzt, auch den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern. Der Ausnützungsbonus von fünf Prozent für gemeinnützige Wohnbauträger bei Gestaltungsplänen soll auch im Stadtteil Littau eingeführt werden. Bei Auf- und Umzonungen, die mit grösseren Wertsteigerungen des Landes verbunden sind, wird zudem wo sinnvoll und möglich ein Mindestanteil gemeinnütziger Wohnungen vorgeschrieben. Auch die Verordnung der Stadtbaukommission wird angepasst. Künftig wird bei Geschäften, die den gemeinnützigen Wohnungsbau betreffen, eine Expertin oder ein Experte des G-Net beigezogen. Weitere Massnahmen sind die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Gemeinnützigen Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Luzern (GSW) und dem G-Net, die Beschleunigung des Baubewilligungsverfahrens, wie sie 2020 vom Grossen Stadtrat gutgeheissen wurde, sowie die Erarbeitung einer Strategie für das «Wohnen im Alter». Ziele dieser Strategie sind unter anderem, die Schnittstelle zwischen der Alters- und Wohnraumpolitik zu klären und das Angebot an vielfältigen altersgerechten Wohnmöglichkeiten zusammen mit dem G-Net und weiteren Akteuren auszubauen. 

Der Stadtrat und das G-Net sind überzeugt, dass die Charta eine weitere wichtige Basis zur Umsetzung der ambitionierten Wohnbauziele schafft. Durch die verbindliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe wird der Ausbau des attraktiven gemeinnützigen Wohnungsangebots in Luzern weiter vorangetrieben. Die Charta wird im Rahmen der städtischen Wohnraumpolitik periodisch überprüft und bei Bedarf angepasst. Der nächste Controllingbericht ist für 2024 vorgesehen. 

Die Charta und weitere Informationen: www.wohnen.stadtluzern.ch

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Charta gemeinnütziger Wohnungsbau Medienmitteilung 16.09.2021 Web Download 0 Charta gemeinnütziger Wohnungsbau Medienmitteilung 16.09.2021 Web
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