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28. August 2018
Der Stadtrat will die Gesamtzahl der Poststellen und Postagenturen in der Stadt Luzern sichern. Die Änderung der Postverordnung, wie sie der Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben hat, bietet dazu die Grundlagen, wenn auch noch nicht zur vollen Zufriedenheit des Stadtrates. Er hat sich in der Vernehmlassung zur Änderung der Postverordnung gegenüber dem Schweizerischen Städteverband entsprechend geäussert.

Der Bundesrat hat auf Grund politischer Vorstösse die Postverordnung (VPG) angepasst und diese Änderungen in eine öffentliche Vernehmlassung gegeben. Im Rahmen dieser Vernehmlassung hat sich der Stadtrat mit den Neuerungen der VPG auseinandergesetzt. Die wesentlichsten Anpassungen der VPG betreffen die Vorgaben zur Erreichbarkeit von Poststellen und Postagenturen sowie das Dienstleistungsangebot in den Agenturen.

Regional differenzierte Erreichbarkeitsvorgaben
Gilt bis anhin die Vorgabe, dass schweizweit 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Minuten zu Fuss oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln eine Poststelle oder eine Agentur erreichen kann, soll diese Vorgabe neu für jeden Kanton separat gelten. Neu soll diese Vorgabe auch für den Zugang zu Barzahlungsdienstleistungen gelten, wo zurzeit die Vorgabe bei 30 Minuten liegt.

Für Städte und Agglomerationsräume ist diese Vorgabe nicht tauglich, weil theoretisch mit einer einzigen Poststelle im Zentrum diese Anforderung erfüllt werden könnte. Der Bundesrat schlägt daher vor, dass in urbanen, dichtbesiedelten Gebieten pro 15'000 Einwohnende oder Beschäftigte (die jeweils höher Zahl ist massgebend) ein bedienter Zugangspunkt (Poststelle oder Agentur) bestehen soll. Hochgerechnet für die Stadt Luzern würden ihr sechs bediente Zugangspunkte zustehen. Zurzeit stehen auf Stadtgebiet sechs Poststellen und sechs Postagenturen zur Verfügung.

Sinnvolles Dichtekriterium
Der Stadtrat unterstützt die Stossrichtung, die Erreichbarkeitskriterien gezielter auf die lokalen Begebenheiten auszurichten. Davon profitieren Kundinnen und Kunden in der Stadt und auf dem Land. Das neue Kriterium von Bevölkerungsdichte und Wirtschaftsstruktur kommt beim Stadtrat im Grundsatz gut an, indes bemängelt er die konkrete Zahl. Da die heutige Versorgung mit bedienten Poststellen in Luzern und in den Agglomerationsgemeinden als genügend taxiert werden kann, müsste sich die Vorgabe an der heutigen Versorgung orientieren. Die Post soll mittels Postverordnung verpflichtet werden, je 10'000 Einwohnende oder Beschäftigte einen bedienten Zugangspunkt anzubieten. Vorbehaltlos unterstützt der Stadtrat die Idee, dass in jedem Kanton 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Minuten zu Fuss oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln einen bedienten Zugangspunkt erreichen kann, an dem auch Barzahlungsdienstleistungen angeboten werden.

Dass die Post verpflichtet werden soll, die Dienstleistungsqualität und das Angebot der Agenturen jenen einer Poststelle anzugleichen, wird vom Stadtrat sehr begrüsst. Dazu gehört auch die sorgsame Schulung des Verkaufspersonals bei den Agenturpartnern.

Direkter Dialog weiterführen
Schliesslich sollen in der VPG die Post und die Kantone verpflichtet werden, den Dialog und die Koordination auszubauen und die Gemeinden regelmässig zu informieren. Die Stadt Luzern führt den Dialog mit den zuständigen Stellen der Post bis anhin direkt. Diesen Dialog will der Stadtrat unbedingt weiterführen.

 

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Ausreichende Postversorung Medienmitteilung 28.08.2018 Download 0 Ausreichende Postversorung Medienmitteilung 28.08.2018
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