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Die Familie ist der wichtigste Einflussfaktor für die Entwicklung des Kindes – selbst eine qualitativ hochstehende familienergänzende Betreuung kann die Kernfamilie nicht ersetzen. Dennoch können alle Kinder hinsichtlich der sprachlichen, sozialen, motorischen, kognitiven und emotionalen Entwicklung von ausserfamiliären Betreuungs- und Förderangeboten profitieren. Das Ausmass hängt dabei massgeblich von der Qualität des vorschulischen Angebotes ab. Rund 44 % aller Stadtluzerner Vorschulkinder und mehr als 2/3 der 3-4-jährigen Kinder besuchen familienergänzende Angebote in der Stadt und können über diese mit gezielter Früher Förderung erreicht werden.

Frühe Förderung wirkt präventiv

Frühe Förderung kommt allen Kindern zugute – Kinder aus bildungsfernen oder sozialökonomisch schwachen Familien profitieren überdurchschnittlich. Die PISA-Ergebnisse belegen, dass Bildungschancen und Schulerfolg in der Schweiz stärker als in anderen Ländern eng mit der sozialen Herkunft verknüpft sind. Kinder aus sozial benachteiligten Familien weisen beim Eintritt in den Kindergarten häufiger Entwicklungsrückstände auf, welche durch die Schule nicht mehr ausgeglichen werden können. Mit Früher Förderung werden Kinder unabhängig ihrer Herkunft mit Ressourcen ausgestattet, die bedeutsam für ihre späteren Bildungs- und Lebenschancen und damit auch für das Entwicklungspotential unserer Gesellschaft sind.

Investitionen in die Frühe Förderung zahlen sich wirtschaftlich aus
Die richtige Intervention zur richtigen Zeit kann Folgekosten im Schul- und Erwachsenenalter vermeiden. In die Frühe Förderung zu investieren ist somit nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch aus der Perspektive der Kosteneffizienz sinnvoll.

Ein Beispiel: Die Stadt Luzern führte 2011 über 480 vormundschaftliche Massnahmen für Kinder und Jugendliche. Über 100 Kinder sind fremdplatziert. Eine Platzierung kostet die öffentliche Hand über Fr. 100'000 pro Jahr. Verhindert die gezielte Frühe Förderung nur zwei Platzierungen, entspricht dies einer Kostensenkung von über Fr. 200'000 – so viel, wie die beschlossenen Massnahmen insgesamt jährlich kosten.

Kinder haben ein Recht auf Schutz, Förderung, und Partizipation
So ist es in der UNO- Kinderrechtskonvention festgehalten. Die Förderung von Kindern ist in der Bundesverfassung verankert. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden müssen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den besonderen Förderungs- und Schutzbedürfnissen der Kinder Rechnung tragen. Frühe Förderung steht in damit in gemeinsamer Verantwortung von Eltern und Gesellschaft.

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