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1. Dezember 2022
Auch im Sommer 2023 will der Stadtrat maximal acht Pop-up-Parks auf Parkplätzen und privaten Grundstücken ermöglichen. Interessierte Quartierbewohnerinnen und Quartierbewohner können Ihre Bewerbungen bis 1. Februar 2023 einreichen.

Die Stadt will Quartierzentren als Begegnungsorte stärken und setzt sich für eine attraktive Gestaltung der Strassenräume ein. Ein Projekt dazu sind Pop-up-Parks – temporär für die Allgemeinheit von der Quartierbevölkerung umgenutzte Flächen. Sie bieten die Chance, den öffentlichen Raum aktiv mitzugestalten und einen saisonalen Belebungspunkt im Wohn- und Quartierumfeld einzurichten. Wie 2022 können auch 2023 wiederum maximal acht Pop-up Parks umgesetzt und jeweils während zweier Monate – entweder von Juni bis Juli oder von August bis September – genutzt werden.

Damit ein Pop-up-Park auf einem soliden Fundament steht, kann bei der Stadt Luzern ein Grundgerüst aus Holzboden und Geländer bezogen werden. Auf dieser «Bühne» kann der Kreativität freien Lauf gelassen werden. Für die Beschaffung von Material, Möbel oder Pflanzen mit oder ohne Basis-Kit steht pro Pop-up-Park ein Kostenbeitrag von bis zu 1000 Franken zur Verfügung. Alternativ kann ein standardisierter Pop-up-Park beantragt werden. Dieser beinhaltet eine Spielkiste, einen Gartentisch, Stühle, grosse sowie kleine Pflanzkästen.

Auch in diesem Jahr gilt: Ganz aufwendige Pop-up-Parks, die ohne Material der Stadt auskommen und einen grossen Mehrwert für die Bevölkerung bieten, können über die gesamte Zeit von Juni bis September stehenbleiben. Denn die Erfahrungen zeigen, dass der Aufwand für solche «Do-it yourself»-Projekte oft zu gross ist, um sie nur zwei Monate zu nutzen. Auch bei dieser Variante gibt es von der Stadt einen Kostenbeitrag von bis zu 1000 Franken.

Weitere Informationen: www.pop-up-parks.ch

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Pop-up-Parks Ausschreibung 2023 Medienmitteilung 01.12.2022 Download 0 Pop-up-Parks Ausschreibung 2023 Medienmitteilung 01.12.2022
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