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5. Juli 2022
Der Stadtrat hat die Initiative «1 % gegen globale Armut» beraten und will sie trotz Vorbehalten für gültig erklären lassen. Für ihn ist allerdings klar, dass das Sprechen von Beiträgen an internationale Hilfsorganisationen und die internationale Entwicklungszusammenarbeit primär Aufgabe des Bundes ist. Gleichwohl unterstützt der Stadtrat das Anliegen der Initiative, dass auch eine Gemeinde ihren Beitrag für die globale Solidarität leisten kann. In diesem Sinne stellt er der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber. Er ist bereit, die jährlichen Solidaritätsbeiträge von heute Fr. 110’000.– auf einen Betrag von rund Fr. 414’000.– (Fr. 5.– pro Einwohnerin und Einwohner) pro Jahr anzuheben und eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen.

Die Initiative «1 % gegen globale Armut!» fordert, dass die Stadt Luzern durch die Schaffung einer neuen kommunalen Aufgabe Mittel im Umfang von 0,5 bis 1 Prozent der ordentlichen Steuererträge (1,6 bis 3,2 Mio. Franken jährlich) für die internationale Entwicklungszusammenarbeit spricht. Dies wäre bedeutend umfangreicher als die heutigen Solidaritätsbeiträge in Höhe von Fr. 110’000.– pro Jahr, die primär der humanitären Hilfe zukommen.

Ausgangslage

Hilfe in Katastrophen und die internationale Entwicklungszusammenarbeit sind in der heutigen globalisier­ten Welt wichtiger denn je. Dies führt uns das aktuelle Weltgeschehen in Europa klar vor Augen. Seien es kriegerische Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen oder weitere Auswirkungen der Klimakrise: Die Solidarität zwischen Staaten, Völkern und Regionen ist wichtig und notwendig zugleich. Es sind alle Staatsebenen, Nichtregierungsorganisationen (NGO), Non-Profit-Organisationen (NPO), privaten Organi­sationen und Privatpersonen gefordert, ihr Möglichstes zur gesellschaftlichen Solidarität beizutragen.

Ein effektiver und effizienter Mitteleinsatz ist nur möglich, wenn jede Staatsebene, jede Akteurin und jeder Akteur da ansetzt, wo die jeweiligen Kompetenzen und Stärken vorhanden sind. Der Bund ist primär verantwortlich für die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit im Ausland. Die humanitäre Hilfe bedarf der Logistik und Koordination. Die internationale Entwicklungszusammenarbeit baut auf langjährigen Engagements in den unterstützten Ländern sowie Projekten auf. Zudem setzt sie ein umfangreiches Spezialwissen voraus.

Die Stadt Luzern kann ihren Beitrag am wirkungsvollsten in Luzern selber erbringen, indem sie sich gewissenhaft den Themen der gesellschaftlichen Integration, der sprachlichen Förderung, der Chancengleichheit, der Aus- und Weiterbildung und der beruflichen Integration annimmt. So geht das Engagement der Stadt im Sinne der globalen Solidarität weit über die heutigen Solidaritätsbeiträge hinaus.

Haltung des Stadtrates

Gemäss Einschätzung des Stadtrates käme die Umsetzung der Initiative einer unzulässigen Zweckbindung von Hauptsteuern sehr nahe. Im Sinne von «in dubio pro populo» legt er die Zulässigkeit des Anliegens allerdings zu Gunsten der Volksrechte aus und will die Initiative deshalb für gültig erklären lassen. Der Stadtrat ist jedoch der Meinung, dass das Sprechen von Beiträgen an internationale Hilfsorganisationen und die internationale Entwicklungszusammenarbeit primär Aufgabe des Bundes ist. Gleichwohl unterstützt er das Anliegen der Initiative, dass auch eine Gemeinde ihren Beitrag für die globale Solidarität leisten kann. In diesem Sinne ist er bereit, die jährlichen Solidaritätsbeiträge von heute Fr. 110’000.– auf einen Betrag von rund Fr. 414’000.– (Fr. 5.– pro Einwohnerin und Einwohner) anzuheben. Er stellt deshalb der Initiative einen Gegenvorschlag mit einem neu zu schaffenden Reglement gegenüber.

Die Stadt Luzern trägt mit ihrem Engagement unmittelbar und effektiv ihren Teil zur internationalen Solidarität bei. Mit der bedeutenden Erhöhung der Solidaritätsbeiträge setzt der Stadtrat ein weiteres Zeichen, dass ihm die internationale Solidarität wichtig ist. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Luzern und jedes Unternehmen ist darüber hinaus eingeladen, selbstbestimmt weitere Spenden an die nationalen und internationalen Hilfsorganisationen zu leisten. Aus diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat die Initiative abzulehnen und den Gegenvorschlag anzu­nehmen.

Antrag

Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat, die Initiative «1 % gegen globale Armut» für gültig zu erklären. Die Initiative soll zuhanden der Stimmberechtigten abgelehnt werden. Weiter beantragt der Stadtrat im Sinn eines Gegenvorschlags zur Initiative, ein Reglement über Solidaritätsbeiträge zu erlassen. Der Grosse Stadtrat berät die Vorlage voraussichtlich an seiner Sitzung vom 22. September 2022.

Link:
Bericht und Antrag 17/2022 Initiative «1 % gegen globale Armut»

Name
Gegenvorschlag zur Initiative 1 % gegen globale Armut Medienmitteilung 05.07.2022 Download 0 Gegenvorschlag zur Initiative 1 % gegen globale Armut Medienmitteilung 05.07.2022
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