Jede entgeltliche Übernachtung ist taxpflichtig
Nicht nur Hotelbetriebe, sondern auch Private, die über Internet-Plattformen Zimmer anbieten, müssen für von ihnen beherbergte Gäste Kurtaxen und Beherbergungsabgaben pro Übernachtung entrichten. Sie sind nach Kurtaxenreglement der Stadt Luzern dazu verpflichtet, dem Steueramt mindestens einmal pro Jahr eine Aufstellung der entgeltlichen Übernachtungen von Gästen zuzustellen. Das Steueramt sendet den Übernachtungsanbietern im Anschluss eine Rechnung der anfallenden Kurtaxen und Beherbergungsabgaben. Diese betragen bis zum 31. März 2017 total Fr. 2.40 pro Person und Übernachtung, ab dem 1. April 2017 sind es gesamthaft Fr. 2.80, dies aufgrund der Anpassung der kommunalen Beherbergungsabgabe.
Einkünfte unterliegen der Einkommenssteuer
Privatpersonen deklarieren die Einnahmen aus Übernachtungen in der Steuererklärung als weitere Einkünfte. Ist der Übernachtungsanbieter Mieter, trägt er unter der Ziffer 166 der Steuererklärung zwei Drittel der Bruttoeinnahmen ein und legt der Steuererklärung eine Aufstellung der Bruttoeinnahmen bei. Der Abzug von einem Drittel berücksichtigt die entstandenen Kosten, den Mietzinsanteil sowie die Abnützung der Wohnungseinrichtung. Wer hingegen als Eigentümer der Unterkunft Übernachtungen anbietet, deklariert die Einnahmen im Liegenschaftsverzeichnis.
Gästekontrolle bei ausländischen Gästen
Übernachtungsanbieter müssen zudem die Bestimmungen der Verwaltungspolizei betreffend Gästekontrolle beachten. Sie haben von den Reisenden einen Meldeschein gemäss den Angaben im Ausweispapier ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Die Meldescheine müssen der Polizei jederzeit zur Verfügung gestellt werden können, deshalb müssen sie während fünf Jahren digital oder in Papierform aufbewahrt werden.
Die Gäste profitieren
Von den Einnahmen aus Kurtaxen und Beherbergungsabgaben werden touristische Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen finanziert. Die Abgaben kommen also wieder den Feriengästen zugute.
Übernachtungsgästen steht die Gästekarte Luzern-Vierwaldstättersee zur Verfügung. Alle Übernachtungsanbieter können diese bei Luzern Tourismus gegen Vorweisen der Kurtaxenrechnung des Vorjahres kostenlos beziehen. Die Inhaber der Gästekarte profitieren von verschiedenen Vergünstigungen in und rund um Luzern.
Kontakte und Informationen Steueramt der Stadt Luzern Stadt Luzern, Steueramt, Hirschengraben 17, 6002 Luzern E-Mail: steuern@stadtluzern.ch Luzerner Polizei: Gästekontrolle Bestimmungen zum Hotelmeldewesen, Informationen der Luzerner Polizei: www.stlu.ch/myx6 Gästekarte Luzern-Vierwaldstättersee www.stlu.ch/fnim |
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