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19. August 2019
Der Stadtrat beantragt beim Grossen Stadtrat, zusätzlich zu den Mindestvorgaben des Kantons für die rund 320 Schulklassen in der Stadt Luzern einen jährlichen Sonderkredit von 422'000 Franken zur Verfügung zu stellen. Dadurch wird es möglich sein, Schulveranstaltungen, Schulreisen und Klassenlager im bisherigen Rahmen durchzuführen.

Ende 2017 hat das Bundesgericht entschieden, dass für obligatorische Schulveranstaltungen – abgesehen von den Verpflegungskosten – keine Elternbeiträge mehr gestattet sind. Landesweit wurde die Abschaffung der Schulreisen und Klassenlager befürchtet. Ausserschulische Aktivitäten bereichern den Erfahrungsschatz und die Lernmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Der Lehrplan 21 räumt deshalb der didaktischen und methodischen Gestaltung der Lernumgebung einen hohen Stellenwert ein. Der Kanton Luzern gibt denn auch Richtlinien für die Finanzierung eines Mindestangebots an ausserschulischen Aktivitäten vor. Allerdings sind Klassenlager nicht darin enthalten, weshalb sich der Kanton an diesen Kosten auch nicht beteiligt.

Um den Vorgaben des Lehrplans 21 gerecht zu werden, erachtet es der Stadtrat als notwendig, über den kantonalen Vorgaben weitere Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Er beantragt deshalb beim Grossen Stadtrat, zusätzlich zu den Mindestvorgaben des Kantons einen jährlichen Sonderkredit von 422'000 Franken zur Verfügung zu stellen. Dadurch kann an der Tradition von Schulreisen und Klassenlagern festgehalten werden.

 

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B+A 18/2019 «Unentgeltlicher Volksschulunterricht. Finanzierung von Schulveranstaltungen und Klassenlagern»

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Klassenlager Volksschule Medienmitteilung 19.08.2019 Download 0 Klassenlager Volksschule Medienmitteilung 19.08.2019
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