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19. Mai 2019
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Luzern haben wie folgt abgestimmt:
Die zwei städtischen Vorlagen und die eidgenössischen Vorlagen wurden angenommen.
Die kantonale Vorlage wurde abgelehnt.

Städtische Vorlagen:

Die beiden städtischen Vorlagen wurden angenommen:

Umsetzung BehiG (Behindertengleichstellungsgesetz) an Bushaltestellen: 82,20 % Ja-Stimmen.

Sonderkredit für die Projektierung der Velostation Bahnhofplatz: 54,42 % Ja-Stimmen

Eidgenössische Vorlagen:

Die beiden Vorlagen» Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)» und «Bundesbeschluss über die Übernahme der EU-Richtlinie 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands») wurden angenommen.

Kantonale Vorlage:

Das Gesetz über die Aufgaben- und Finanzreform 18 (Mantelerlass AFR18) wurde abgelehnt.

 

Urnengang vom 19. Mai 2019

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