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15. Januar 2019
Die Baukommission des Grossen Stadtrates empfiehlt dem Parlament, die Vorlagen zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes, zum Velotunnel und zur Schulanlage Würzenbach im Sinne des Stadtrates anzunehmen.

Die Baukommission des Grossen Stadtrates hat an ihrer Sitzung vom 10. Januar 2019 den Bericht und Antrag 34/2018 «Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Massnahmen an den Bushaltestellen auf den Gemeindestrassen der Stadt Luzern» beraten. Er zeigt das Vorgehen der Stadt bei der vorgeschriebenen Umsetzung dieses Bundesgesetzes auf. Die Baukommission empfiehlt dem Parlament einstimmig, den dafür beantragten Sonderkredit von 39.69 Mio. Franken zu bewilligen. Es sollen jedoch keine bestehenden Personenunterstände nur aus gestalterischen Gründen ersetzt werden. Kritisiert wurde zudem, dass nur mit einem einzigen Modell, das es in verschiedenen Ausführungen gibt, gearbeitet werden soll.

Aufstockung der Schulanlage Würzenbach

Unbestritten war nun der Bericht und Antrag 33/2018 «Schulanlage Würzenbach: Aufstockung Spezialtrakt A und Ersatz Wärmeerzeugung Gesamtanlage. Sonderkredit für die Ausführung», nachdem die Kommission dieses Geschäft im Mai 2018 zur Überarbeitung zurückgewiesen hatte. Die Zusatzrunde hat sich gelohnt und das Projekt, das eine Aufstockung des Spezialtraktes A vorsieht, überzeugt.

Velotunnel

Ebenfalls nicht zum ersten Mal hat sich die Baukommission mit dem Velotunnel beschäftigt. Im Sommer 2017 lehnte das Parlament einen Projektierungskredit für einen neuen Treppenaufgang inklusive Schieberampe für Velos ab, der die Zugänglichkeit zum Velotunnel von und zum Hirschmattquartier verbessern sollte. Hauptgrund für die Ablehnung war, dass der ehemalige Postbetriebstunnel nicht als befahrbare Verbindung von der Habsburgerstrasse bis zum Inseli ausgebaut werden sollte. Gestützt auf eine Machbarkeitsstudie schlägt der Stadtrat nun im Bericht und Antrag 27/2018 «Velotunnel Bahnhof. Projektierungskredit» einen Ausbau von Veloparkplätzen im Tunnel vor, die von der Habsburgerstrasse her über eine befahrbare Rampe erreicht werden können (Variante C). Verzichtet wird nach wie vor auf eine durchgängig befahrbare Verbindung. Der beantragte Projektierungskredit beläuft sich auf 1.27 Mio. Franken. Für die Realisierung ist mit rund 7.5 Mio. Franken zu rechnen, wobei die Rampe – im Gegensatz zum Velotunnel – unbefristet als Zugang zum Durchgangsbahnhof zur Verfügung stehen wird.
Ein Rückweisungsantrag mit dem Wunsch, auf den Lösungsvorschlag vom Sommer 2017 zurückzukommen, wurde in der Baukommission abgelehnt. Für einen Teil der Kommission ist die Durchfahrlösung durch den alten Posttunnel und damit eine Umfahrung des Bahnhofplatzes sehr wichtig, weshalb die Umsetzung der Variante B verlangt wurde. Dieser Antrag wurde knapp abgelehnt. Die Kommission empfiehlt dem Parlament klar die vom Stadtrat vorgeschlagene Variante C.

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Medienmitteilung Baukommission Grosser Stadtrat 15.01.2019 Download 0 Medienmitteilung Baukommission Grosser Stadtrat 15.01.2019
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