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7. Januar 2019
Der Stadtrat beantragt beim Parlament, das städtische Areal an der Hochhüsliweid der SBL Wohnbaugenossenschaft Luzern im Baurecht abzugeben. Die Genossenschaft will auf dem Areal bis Mitte 2024 eine autoarme Siedlung mit 88 Wohnungen realisieren. Der Grosse Stadtrat wird voraussichtlich am 31. Januar 2019 über den Baurechtsvertrag entscheiden.

Der Stadtrat hat das Areal an der Hochhüsliweid im Juni 2018 ausgeschrieben. An der Ausschreibung haben die SBL Wohnbaugenossenschaft Luzern und die Logis Suisse AG mit Sitz in Baden teilgenommen. Die Jury unter dem Vorsitz von Stadträtin Manuela Jost hat die Eingaben im September 2018 beurteilt.

Gut durchdachtes und überzeugendes Gesamtkonzept

Das Beurteilungsgremium bewertete beide Angebote positiv. Das Angebot der SBL Wohnbaugenossenschaft geht mehr auf die Qualitäten des Grundstücks und die Bedürfnisse aus dem Quartier ein und erfüllt die Kriterien der Ausschreibung besser. So ist die SBL auf Vertreter des Quartiertreffs an der Hochhüsliweid zugegangen, um funktional-räumliche, bauliche und organisatorische Grundlagen für ein freundschaftlich-nachbarschaftliches Verhältnis zu erarbeiten. Entstanden ist ein gut durchdachtes, und überzeugendes Gesamtkonzept. Deshalb hat der Stadtrat der SBL Wohnbaugenossenschaft Luzern den Zuschlag für das Areal auf der Hochhüsliweid erteilt.

Mit den 88 Wohnungen wird ein vielfältiges Wohnflächenangebot geschaffen, das auf das Angebot im Quartier Rücksicht nimmt. Die SBL will eine autoarme Siedlung realisieren und denkt auch hier über das Grundstück hinaus, indem das Konzept einen Beitrag zur Beruhigung und Aufwertung

des Strassenraums an der Hochhüsliweid leistet. Neben 300 gedeckten Veloabstellplätzen werden ergänzende Mobilitätsangebote wie elektrische Cargo-Bikes geschaffen, die ein Wohnen ohne Auto attraktiv machen. Zur Qualitätssicherung strebt die SBL eine Zertifizierung «Gold» nach SNBS an, gleichzeitig wird der Gebäudestandard 2015 durch den SIA-Effizienzpfad Energie erfüllt.

Der Grosse Stadtrat wird voraussichtlich am 31. Januar 2019 über die Abgabe im Baurecht entscheiden. Das Baurecht soll für eine Dauer von 70 Jahren eingeräumt werden. Der jährliche Baurechtszins beträgt mindestens 271'840 Franken und basiert auf einem Basislandwert von 13’592'000 Franken. Die SBL Wohnbaugenossenschaft Luzern will 2019 einen Architekturwettbewerb durchführen. Läuft alles nach Plan, können die Wohnungen im Frühling 2024 bezogen werden.

Anteil an gemeinnützigen Wohnungen: 16 Prozent

Hintergrund für die Ausschreibung ist, dass der Stadtrat 2012 von den Luzerner Stimmberechtigten den Auftrag erhalten hat, den Anteil an gemeinnützigen Wohnungen innerhalb von 25 Jahren auf 16 Prozent zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat er in seiner Wohnraumpolitik festgelegt, welche städtischen Areale er für den gemeinnützigen Wohnungsbau vorsieht. Dazu gehört auch das Areal an der Hochhüsliweid.

Der Stadtrat hat dem Parlament im Frühling 2017 in einem Bericht und Antrag das künftige Vorgehen bei der Abgabe von städtischen Grundstücken an gemeinnützige Wohnbauträger unterbreitet. Darin sind die Verfahrensschritte, der Einbezug des Parlamentes und ein Musterbaurechtsvertrag – das so genannte Luzerner Modell – festgehalten. Städtische Grundstücke sollen nur noch zu einem festgelegten Baurechtszins an gemeinnützige Wohnbauträger abgegeben werden. Die Bewertung der eingereichten Angebote findet also ausschliesslich auf der Grundlage qualitativer Kriterien statt.

Link:
Bericht und Antrag 32/2018 «Entwicklungsareal Hochhüsliweid. Baurechtsvertrag betreffend die Abgabe von Grundstück 1223. GB Luzern. rechtes Ufer. an die SBL Wohnbaugenossenschaft Luzern»

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Baurechtsvertrag Hochhüsliweid Medienmitteilung 07.01.2019 Download 0 Baurechtsvertrag Hochhüsliweid Medienmitteilung 07.01.2019
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