Rechtes Ufer: 5./6./7. März
Littau und Reussbühl: 8./9. März
Linkes Ufer: 12./13./14. März
Anmeldungen nimmt das Strasseninspektorat von 5. bis 28. Februar 2018 entgegen (Abfalltelefon Stadt Luzern: 041 208 78 70). Bitte die ungefähre Menge des vorhandenen Schnittguts angeben.
Weitere Informationen:
- Jeder Liegenschaft in der Stadt Luzern, die einen Kompostplatz betreibt oder das Häckselgut im Garten verwenden kann, steht der Häckseldienst einmal pro Halbjahr (Frühling/Herbst) zur Verfügung. Es wird kein Häcksel abgeführt.
- Es wird nur Material gehäckselt, das sich zum Kompostieren eignet (verholztes Astwerk bis 12 cm Durchmesser).
- Das zum Häckseln bestimmte Material muss in unmittelbarer Nähe des Häckselplatzes gut geordnet bereitgestellt werden. Die Zufahrt für den Lastwagen mit der Häckselmaschine muss gewährleistet sein.
- Die Kosten der Anfahrt zur Liegenschaft sowie der ersten halben Stunde des Häckseldienstes gehen zulasten der Stadt. Der weitere Aufwand ist von der Auftraggeberin oder vom Auftrag-geber zu tragen (pro angebrochene Viertelstunde Fr. 42.–).
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