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24. Oktober 2017
Der städtische Finanzhaushalt hat sich stabilisiert und befindet sich im Gleichgewicht. Der Stadtrat rechnet im Voranschlag 2018 und in der Finanzplanung 2018–2022 mit mehrheitlich positiven Ergebnissen. Der gewonnene Handlungsspielraum wird für Weiterentwicklungen und eine verstärkte Investitionstätigkeit eingesetzt. Sorgen bereiten dem Stadtrat weiterhin zu erwartende Kostenverlagerungen vom Kanton zu den Gemeinden.
Die laufende Rechnung der Stadt Luzern weist im Voranschlag 2018 einen Ertragsüberschuss von Fr. 5'434'500 aus, bei einem Aufwand von Fr. 629’642'500 und einem Ertrag von Fr. 635'077'000. Der ordentliche Steuerertrag wird netto mit 324,5 Mio. Franken veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr resultiert ein Mehrertrag von 13,9 Mio. Franken bzw. 4,5 %. Das überdurchschnittliche hohe Ertragswachstum beruht einerseits auf der Annahme einer stabilen Konjunkturlage, andererseits resultieren aus kantonalen Gesetzesänderungen Mehrerträge. Die übrigen Steuererträge werden netto mit 26,0 Mio. Franken veranschlagt (Vorjahr 23,1 Mio. Franken). Der Steuerfuss bleibt unverändert bei 1,85 Einheiten.

AHV-Ergänzungsleistungen: Übernahme zu 100 %

Der Nettoaufwand für Gemeindeaufgaben (Konsumaufwand) beträgt 342,8 Mio. Franken. Gegenüber dem Vorjahr steigen die Ausgaben um 15,1 Mio. Franken bzw. 4,6 %. Die grösste Position des Ausgabenwachstums betrifft die Finanzierung der Ergänzungsleistungen. Aufgrund einer kantonalen Gesetzesänderung sind die Gemeinden verpflichtet, die Ergänzungsleistungen zur AHV in den Jahren 2018 und 2019 zu 100 % statt wie bisher zu 70 % zu finanzieren. Daraus resultieren bei der Stadt Luzern jährliche Mehrkosten von 6,6 Mio. Franken. Ohne diese Mehrkosten würde das Ausgabenwachstum
2,6 % betragen. Mehrausgaben sind vor allem in den Bereichen wirtschaftliche Sozialhilfe, Gesundheit (Pflegerestkosten und Zusatzleistungen AHIZ* für Heimbewohner) und Verkehr zu erwarten. Für individuelle Lohnanpassungen beim Verwaltungspersonal stehen brutto 1,5 % des Personalaufwandes zur Verfügung.
* Zusatzleistungen zur AHV/IV

Die guten Rechnungsergebnisse 2015 und 2016 sowie die aktuellen Finanzplanzahlen haben den Stadtrat veranlasst, gezielte Massnahmen zur Weiterentwicklung der städtischen Leistungen zu realisieren und die dazu notwendigen Mittel im Umfang von 1,9 Mio. Franken in den Voranschlag 2018 aufzunehmen. Beispiel: Ressourcen für Digitalisierung und eGovernment.

Die geplanten Bruttoinvestitionen belaufen sich auf 57,3 Mio. Franken. Nach Abzug der Investitionsbeiträge von 13,1 Mio. Franken verbleiben Nettoinvestitionen von 44,2 Mio. Franken, davon sind 4,2 Mio. Franken spezialfinanziert. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Bildung, Verkehr sowie Umwelt und Raumordnung. Die grössten Einzelpositionen im Hochbau betreffen die Schulhäuser Staffeln und Dorf im Stadtteil Littau sowie die Sanierung des Am-Rhyn-Hauses.

Aussichten verhalten positiv

Die Finanzplanung 2018–2022 zeigt in den Planjahren ab 2019 knapp ausgeglichene Rechnungsergebnisse. Der Investitionsbedarf ist in der Planperiode und darüber hinaus anhaltend hoch und das geplante Investitionsvolumen nimmt gegenüber der letztjährigen Planung nochmals deutlich zu. Damit die finanzpolitischen Ziele eingehalten werden (Selbstfinanzierungsgrad von 100 % im Durchschnitt von fünf Jahren), wurde der kumulierte Investitionsplafond auf 230 Mio. Franken festgelegt. Die geplanten Nettoinvestitionen (ohne spezialfinanzierte Investitionen) übersteigen den Plafond um 57,1 Mio. Franken. Für den Stadtrat ist klar: eine Fokussierung auf strategisch wichtige und dringliche Projekte ist notwendig.

Dank einer konsequenten Finanzpolitik, verbunden mit umfassenden Aufgabenüberprüfungen und Entlastungsmassnahmen in den Jahren 2011 bis 2016, konnte der städtische Finanzhaushalt wieder in ein gesundes Gleichgewicht gebracht werden. Drohende Kostenverlagerungen vom Kanton zu den Gemeinden, der hohe Investitionsbedarf, Weiterentwicklungen und generelle Kostensteigerungen – zum Beispiel aufgrund demografischer Entwicklungen – führen dazu, dass die finanziellen Aussichten der Stadt Luzern im Vergleich zur letztjährigen Planung weniger optimistisch eingeschätzt werden.

Bereits geringfügige Verschlechterungen bei den Planannahmen (insbesondere beim Steuerertrag) oder weitere Kostenverlagerungen von Bund und Kanton auf die Gemeinden können den städtischen Finanzhaushalt wieder aus dem Gleichgewicht bringen. Die Stadt Luzern setzt sich deshalb dafür ein, dass die geplante Aufgaben- und Finanzreform 2018 des Kantons fair und transparent im Rahmen der vom Verband Luzerner Gemeinden (VLG) definierten Bedingungen erarbeitet wird.

Link:
Bericht und Antrag 26/2017 "Voranschlag 2018"
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