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24. Oktober 2025
Die Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission (BUK) des Grossen Stadtrates hat an ihrer Sitzung vom 16. Oktober 2025 den Bericht und Antrag (B+A) 26/2025: «Graue Energie im Hochbau» sowie den B+A 28/2025: «Vorbild Klimaschutz und Energie Stadtverwaltung Luzern» behandelt. Beide Berichte und Anträge tragen zur Erreichung des Netto-Null-Ziels der Stadt Luzern in punkto Treibhausgasemissionen bei.

Bericht und Antrag (B+A) 26/2025: «Graue Energie im Hochbau. Kenntnisnahme Planungsbericht. Teilrevision Reglement für eine nachhaltige städtische Energie-, Luftreinhalte- und Klimapolitik (Energiereglement). Sonder- und Nachtragskredit. Abschreibung Motion 237»

Durch energetische Sanierungen im Hochbau und die Umstellung auf erneuerbare Energieträger (Heizung, Warmwasser, Strom) konnte in den letzten Jahren die Betriebsenergie reduziert werden. Es sind jedoch weiterführende Massnahmen nötig, um das Netto-Null-Ziel der Stadt bis 2040 erreichen zu können. Angestossen durch die Motion 237: «Graue Energie – Gebäudeabbrüche vermeiden» legte der Stadtrat den Fokus auf sechs Massnahmen, die dazu beitragen, die graue Energie zu reduzieren.

Mehrere Fraktionen sahen vor allem im Förderprogramm, welches Bauherrschaften und Planende motiviert, bereits in der Planung auf graue Energie zu achten, sowie im vermehrten Weiterbauen im Bestand einen grossen Hebel zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Andere Fraktionen sahen durch das Festhalten und Sanieren von älteren Gebäuden einen Zielkonflikt mit dem Auftrag, mehr Wohnraum durch verdichtetes Bauen zu erwirken. Ersatzneubauten mit einer optimierten Betriebsenergie würden der Wohnungsknappheit entgegenwirken und auch klimaschonend sein. Anders als einer Minderheit der Kommission, welche die Schaffung einer Fachstelle für klimaschonendes Bauen als Motor für Innovation und Wissenstransfer ansah, war die geplante Stellenaufstockung einer Mehrheit der Kommission ein Dorn im Auge. Sie forderten, einen pragmatischen Weg zu gehen, auf vorhandene Ressourcen oder auf eine stärkere Kooperation mit dem Kanton oder regionalen Fachnetzwerken zu setzen.

Die Kommission kürzte schlussendlich den Sonderkredit für die Fachstelle Klimaschonendes Bauen Stadt Luzern um 1,5 Mio. Franken (Stimmenverhältnis: 7 zu 3 bei einer Enthaltung), schrieb die Motion 237 äusserst knapp, mit 6 zu 5 Stimmen, ab, und beschloss die Änderungen des Energiereglements, welche erstmals eine gezielte Förderung von Massnahmen zur Reduktion der grauen Energie ermöglichen, mit 7 zu 4 Stimmen, auch wenn einige Fraktionen weitergehende und griffigere Änderungen im Sinne der Motion 237 begrüsst hätten.

B+A 28/2025: «Vorbild Klimaschutz und Energie Stadtverwaltung Luzern. Übersicht Massnahmen. Zusatzkredit Photovoltaikanlagen auf stadteigenen Gebäuden/Infrastrukturen. Sonderkredite für die Umsetzung weiterer Vorhaben»

Die Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission unterstützt das Ziel, die Gebäude und Infrastrukturen der Stadt Luzern energetisch zu verbessern, Photovoltaikanlagen zu installieren, eine Ladeinfrastruktur aufzubauen und mit einem Energiemonitoring für mehr Transparenz zu sorgen. Die Kommission war sich einig, dass diese zusätzlichen Massnahmen zur Reduktion der grauen Treibhausgasemissionen und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft bei stadteigenen Gebäuden eine positive Signal- und Vorbildwirkung nach aussen haben werden.

Sehr umstritten und intensiv diskutiert waren in der Kommission die geforderten personellen Ressourcen zur Umsetzung der Massnahmen. Ein erster Antrag zur Streichung der «Stelle einer Projektleiterin/eines Projektleiters Energie und Gebäudetechnik» für Photovoltaikanlagen wurde von der Kommission abgelehnt. Eine Minderheit der Kommission beharrte aber auf ihrer Forderung und liess den mit 4 zu 7 Stimmen abgelehnten Antrag als Minderheitsantrag bezeichnen. Äusserst knapp, mit 5 zu 6 Stimmen, lehnte die Kommission auch den Streichungsantrag für die Projektleiterstelle Energie und Gebäudetechnik für E-Ladeinfrastrukturen ab, worauf auch hier die Forderung laut wurde, diesen Streichungsantrag als Minderheitsantrag zu bezeichnen. Eine Mehrheit der Kommission setzte sich für eine Projektleiterstelle für E-Ladeinfrastrukturen ein, diskutierte aber, ob die Stelle befristet bewilligt werden soll. Die Befürworter einer Befristung argumentierten, dass der langfristige Bedarf der Fachstelle nicht vorhersehbar sei und dass nach dem Aufbau der Infrastruktur, der Einführung der Prozesse und dem angeeigneten Fachwissen mit der Zeit die Stelle in geringerem Ausmass notwendig sein würde. Die Kommission beschloss daraufhin, die Stelle auf 5 Jahre zu befristen (anstatt 10 Jahre, wie der Stadtrat vorschlug) und kürzte den Kredit um Fr. 400’000.– (Stimmenverhältnis: 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen).

Auch die Stelle «Energiemanager*in» zum Ausbau des Energiemonitorings und des Energiemanagements war in der Kommission umstritten und reichte von einem Antrag auf Streichung bis hin zum Antrag, dem die Kommission schlussendlich mit 8 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung stattgab und wie folgt lautet: «Die Stelle ‹Energiemanager*in› soll zu 50 Prozent befristet auf fünf Jahre ausgelegt werden und zu 50 Prozent unbefristet (Reduktion des Kredits um Fr. 400’000.–)».

Die Kommission bewilligte in der Schlussabstimmung mit 8 zu 1 Stimmen bei zwei Enthaltungen einen Zusatzkredit von 6,4 Mio. Franken für die Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf stadteigenen Gebäuden/Infrastrukturen.

Für die Realisierung der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge bewilligte sie mit demselben Stimmenverhältnis den um Fr. 400’000.– gekürzten Sonderkredit von 5,05 Mio. Franken und für den Ausbau des Energiemonitorings und Energiemanagements den ebenfalls um Fr. 400'000.– gekürzten Sonderkredit von 3 Mio. Franken (Stimmenverhältnis: 6 zu 4 bei einer Enthaltung).

Die beiden Geschäfte werden voraussichtlich an der Ratssitzung vom 13. November 2025 behandelt.

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Bericht und Antrag 26/2025: «Graue Energie im Hochbau. Kenntnisnahme Planungsbericht. Teilrevision Reglement für eine nachhaltige städtische Energie-, Luftreinhalte- und Klimapolitik (Energiereglement). Sonder- und Nachtragskredit. Abschreibung Motion 237» 
Bericht und Antrag 28/2025: «Vorbild Klimaschutz und Energie Stadtverwaltung Luzern. Übersicht Massnahmen. Zusatzkredit Photovoltaikanlagen auf stadteigenen Gebäuden/Infrastrukturen. Sonderkredite für die Umsetzung weiterer Vorhaben» 

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Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission Medienmitteilung 24.10.2025 (PDF, 115.35 kB) Download 0 Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission Medienmitteilung 24.10.2025