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21. Oktober 2025
Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates (FGK) hat über den Bericht und Antrag (B+A) 42/2025: «Übergeordnete normative und politische Vorgaben für wichtige Beteiligungen. Anpassungen gültig ab 1. Januar 2026. Abschreibungen Postulate 72 und 74. Berichterstattung Geschäftsjahr 2024» beraten und diesen zur Kenntnis genommen.

Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGK) des Grossen Stadtrates Luzern hat an ihrer Sitzung vom 16. Oktober 2025 den Bericht und Antrag 42/2025 «Übergeordnete normative und politische Vorgaben für wichtige Beteiligungen. Anpassungen gültig ab 1. Januar 2026. Abschreibungen Postulate 72 und 74. Berichterstattung Geschäftsjahr 2024» beraten und die übergeordneten normativen und politischen Vorhaben mit 11 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt. Die Postulate 72 und 74 wurden nicht abgeschrieben.

Mit den übergeordneten normativen und politischen Vorgaben legt der Grosse Stadtrat die Ziele und Erwartungen der Stadt im Umgang mit ihren Beteiligungen fest. Die Vorgaben werden jährlich überprüft und vom Grossen Stadtrat beschlossen. Die Geschäftsprüfungskommission zeigte sich mit den aktuellen Vorgaben zufrieden und nahm diese einstimmig zur Kenntnis. Zu Diskussionen führte der Stand der Nachhaltigkeitsberichterstattung einzelner Beteiligungen. Im Bericht und Antrag wurde ebenso über die Abschreibung von zwei Postulaten diskutiert und abgestimmt. Das dringliche Postulat 72 vom 12. März 2021 «Arbeitnehmenden-Vertretung im Verwaltungsrat der VBL» wird mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung nicht abgeschrieben. Für eine Mehrheit der Kommission ist das Postulat mit einer Evaluation und einem Dialogverfahren nur teilweise umgesetzt worden. Auch das Postulat 74 vom 25. März 2021 «Bewusstsein für eine verantwortungsvolle Public Corporate Governance schärfen» wurde mit 6 zu 5 Stimmen nicht abgeschrieben. Eine Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Prüfung nicht abschliessend erfolgt ist.

Im Anschluss befasste sich die FGK erneut mit dem Steuerfuss-Splitting, welches sie an der Sitzung vom 25. September 2025 im Rahmen der Beratung zum Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029 und zum Budgetentwurf 2026 beschlossen hatte. Finanzdirektorin Franziska Bitzi Staub sowie der Rechtsdienst der Finanzdirektion informierten über den aktuellen Stand und die Kommissionsmitglieder tauschten sich über das weitere Vorgehen aus. Das juristische Risiko des Vorhabens wurde abgewogen. Diesem gegenüber steht der politische Wille, mit dem Splitting des Steuerfusses ein Instrument zu nutzen, welches den finanzpolitischen Spielraum für Gemeinden erweitert und ihre Souveränität stärkt. Die FGK hat keine neuen Anträge zum Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029 und zum Budgetentwurf 2026 diskutiert. Der Entscheid erfolgt in der Ratsdebatte vom 23. Oktober.

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Bericht und Antrag 42/2025: «Übergeordnete normative und politische Vorgaben für wichtige Beteiligungen. Anpassungen gültig ab 1. Januar 2026. Abschreibungen Postulate 72 und 74. Berichterstattung Geschäftsjahr 2024»

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Medienmitteilung der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission 21.10.2025 (PDF, 107.44 kB) Download 0 Medienmitteilung der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission 21.10.2025