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8. Mai 2024
Die Baukommission des Grossen Stadtrates hat an ihrer Sitzung vom 2. Mai 2024 den Bericht und Antrag (B+A) 8/2024: «Citylogistik Stadt Luzern» und den B+A 15/2024: «Städtische Wohnraumpolitik IV» behandelt. Die Kommission hat vom Bericht «Citylogistik Stadt Luzern» zustimmend Kenntnis genommen. Vom 2. Controllingbericht zur städtischen Wohnraumpolitik hat die Kommission ohne Stellungnahme Kenntnis genommen. Der Änderung des GSW-Reglements sowie dem Sonderkredit von 6 Mio. Franken für den Abschluss des Subventionsvertrags mit der GSW Luzern hat die Baukommission je einstimmig zugestimmt.

Das Wachstum von Paketlieferungen und damit die Anzahl Lieferfahrzeuge führt zu einer zunehmenden Wahrnehmung der Logistik in der Stadt Luzern. Urbane Logistik beinhaltet allerdings viel mehr als Paketlieferungen. Dazu gehören nämlich auch die Belieferung des Gross- und Detailhandels, von Baustellen sowie der Gastronomie, die Zufahrt für Handwerksbetriebe, die Abfallbewirtschaftung und Entsorgungslogistik. Eine gut funktionierende Citylogistik ist für die Wirtschaft unverzichtbar. Gemäss Prognosen wird der Güterverkehr weiterhin stark zunehmen.

Aus Sicht der Baukommission wurde mit dem vorliegenden Bericht eine gute Auslegeordnung vorgenommen. Dass im Bereich der Logistik Handlungsbedarf besteht, war in der Baukommission weitgehend unbestritten, wobei Einigkeit besteht, dass der Handlungsspielraum der Stadt beschränkt ist. Die im Bericht vorgesehenen Massnahmen wurden von der grossen Mehrheit der Fraktionen als prüfenswert eingestuft, wenn auch einzelne Fraktionen die Erwartung äusserten, dass Massnahmen, die sich bereits in anderen Städten bewährt haben, wie zum Beispiel Paketstationen, rasch umgesetzt werden.

Vereinzelt wurde kritisiert, dass der Bericht noch sehr allgemein gehalten sei und kaum konkrete Massnahmen beinhalte. Wichtig ist für einen Teil der Fraktionen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten besser über die Auswirkungen ihres Konsumverhaltens, zum Beispiel Onlineshopping, informiert und sensibilisiert werden, um allenfalls auch eine Verhaltensänderung zu bewirken.

Die Kommission hat mit knapper Mehrheit eine Protokollbemerkung beschlossen, die verlangt, dass als Infrastruktur für Logistik- und Güterumschlagsflächen Sammelparkierungsanlagen prioritär geprüft werden.

In der Schlussabstimmung hat die Kommission mit knapper Mehrheit zustimmend vom Bericht Kenntnis genommen. Die Abschreibung des Postulats 267 «Zukunftsfähige urbane Logistik entwickeln» wurde von der Kommission klar abgelehnt.

B+A 15/2024: «Städtische Wohnraumpolitik IV»

Gemäss Reglement über die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus muss der Anteil der Wohnungen, die nach den Kriterien der Gemeinnützigkeit vermietet werden, bis Ende 2037 mindestens 16 Prozent betragen (gemessen am gesamten Wohnungsbestand der Stadt Luzern).

Die Baukommission teilt den Optimismus des Stadtrats nicht, dass das Ziel erreicht beziehungsweise sogar übererfüllt wird. Vielmehr kritisiert die Baukommission, dass in den letzten Jahren die Ziele deutlich nicht erreicht wurden und die Abgabe von Grundstücken an die Wohnbaugenossenschaften nur schleppend vorankommt. Für die Baukommission ist deshalb klar, dass das Tempo bei der Abgabe von Grundstücken deutlich gesteigert und zusätzliche Massnahmen ergriffen werden müssen.

Bei den zusätzlichen Massnahmen, welche zur Beschleunigung nötig beziehungsweise geeignet sind, gingen die Meinungen in der Baukommission allerdings auseinander. Während ein Teil der Baukommission die Auffassung vertritt, dass die Stadt Luzern deutlich mehr Liegenschaften erwerben muss, sehen andere dies diametral anders, indem sie beim Erwerb von Liegenschaften den gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften den Vortritt lassen wollen, damit diese vermehrt direkt aktiv werden können.

Gemäss den Prognosen des Stadtrats werden ab zirka 2030 jährlich gegen 200 neue gemeinnützige Wohnungen erstellt werden müssen, um das Ziel der städtischen Wohnraumpolitik zu erfüllen. Mehrere Fraktionen zeigten sich skeptisch, ob die lokalen Wohnbaugenossenschaften dazu überhaupt in der Lage sein werden.

Generell positiv bewertet die Baukommission die weitere Zusammenarbeit mit der Gemeinnützigen Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Luzern (GSW Luzern). Die Änderung des entsprechenden Reglements (GSW-Reglement) sowie der Sonderkredit von 6 Mio. Franken waren in der Baukommission unbestritten.

Die Baukommission hat jeweils mit knapper Mehrheit zwei Protokollbemerkungen überwiesen. Verlangt wird darin, dass städtische Grundstücke, die gemeinnützigen Wohnbauträgern abgegeben werden, autofrei zu überbauen sind, und dass die Massnahme «Strategie ‹Wohnen im Alter›» (M11) als Daueraufgabe fortzuführen ist.

Abgelehnt wurden Protokollbemerkungen, welche verlangen, dass für die Grundstücke «Parkplatz Brüelmoos», «Lido Parkplatz» und «Carparkplatz Landenberg» eine Baulandabgabe geprüft werde. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Protokollbemerkung, welche auf dem Areal Rösslimatt der SBB sobald möglich die Realisierung von 100 Prozent gemeinnützigem Wohn- und Arbeitsraum verlangt.

In der Schlussabstimmung wurden Anträge auf ablehnende sowie neutrale Kenntnisnahme gestellt. Schliesslich nimmt die Baukommission vom 2. Controllingbericht zur städtischen Wohnraumpolitik ohne Stellungnahme Kenntnis.

Die Änderung des GSW-Luzern-Reglements hat die Baukommission einstimmig beschlossen. Ebenfalls einstimmig wurde der Sonderkredit von 6. Mio. Franken bewilligt.

Die beiden Geschäfte werden voraussichtlich an der Ratssitzung vom 13. Juni 2024 behandelt.

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Baukommission des Grossen Stadtrates Medienmitteilung 08.05.2024 Download 0 Baukommission des Grossen Stadtrates Medienmitteilung 08.05.2024
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