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26. April 2024
Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates hat das Reglement zur Politfinanzierung beraten und mit zwei Anpassungen gutgeheissen.

Auf Basis einer im Grossen Stadtrat überwiesenen Motion hat der Stadtrat ein Reglement für die Transparenz der Politikfinanzierung erarbeitet. Dieses sieht vor, dass die im Grossen Stadtrat vertretenen politischen Parteien ihre Einnahmen und Zuwendungen offenlegen. Vom Reglement betroffen sind auch Wahlkampagnen von Personen oder Gruppierungen, die bei städtischen Wahlen Wahlvorschläge einreichen oder selber kandidieren. Dasselbe gilt für Personen oder Gruppierungen, die bei städtischen Wahlen oder städtischen Abstimmungen öffentlich Position beziehen und dafür finanzielle Mittel einsetzen.

Limite angepasst

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat den Bericht und Antrag (B+A) 6/2024: «Reglement über die Transparenz bei der Politikfinanzierung in der Stadt Luzern (Transparenzreglement)» an ihrer Sitzung vom 18. April beraten. In der GPK herrschte Einigkeit darüber, dass der Wunsch nach Transparenz bei der Finanzierung der Parteien legitim ist. Beim Detaillierungsgrad zeigten sich jedoch unterschiedliche Einschätzungen. So wurden die Fragen, wie viel Aufwand diese Offenlegung für Parteien nach sich zieht und inwieweit sich damit vergleichbare Zahlen erbringen lassen, kontrovers diskutiert. In der Beratung hat die GPK zwei Anpassungen mehrheitlich gutgeheissen: Parteien sollen bei Einzelzuwendungen erst ab einer Höhe von 2000 Franken den Namen der Spenderin oder des Spenders bekannt geben müssen. Der Vorschlag des Stadtrats hatte diese Limite bei 1000 Franken angesetzt. Ein weiterer Antrag, die Limite auf 5000 Franken festzusetzen, fand keine Mehrheit.
Die zweite Anpassung bezieht sich auf die bezahlte Arbeitszeit, die eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber für die Ausübung eines Grossstadtratsmandats oder die Mitwirkung an einer politischen Kampagne zur Verfügung stellen kann. Diese soll gemäss dem überwiesenen Antrag der GPK nur dann als Zuwendung offengelegt werden müssen, wenn sie nicht arbeitsrechtlich vorgegeben ist, sondern freiwillig entgolten wird.

Die GPK hat dem Reglement mit diesen beiden Anpassungen grossmehrheitlich zugestimmt. Das Geschäft wird voraussichtlich an der Ratssitzung vom 16. Mai behandelt.

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GPK Medienmitteilung 26.04.2024 Download 0 GPK Medienmitteilung 26.04.2024
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