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25. April 2024
Die Baukommission des Grossen Stadtrates hat an ihrer Sitzung am 18. April 2024 den Bericht und Antrag (B+A) 7/2024: «Mobilitätsstrategie 2024–2028», den B+A 9/2024: «Personelle Ressourcen Dienstabteilung Umweltschutz» und den B+A 12/2024: «Baubewilligungsverfahren beschleunigen. 1. Controllingbericht» behandelt.

Der Planungsbericht zur Mobilitätsstrategie 2024–2028 wurde von den Fraktionen sehr unterschiedlich aufgenommen. Eine Mehrheit zeigte sich erfreut über den sorgfältig erarbeiteten Bericht und unterstützt die vorgesehenen Massnahmen. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass die Ziele beim Modalsplit deutlich verfehlt wurden. Das 4V-Prinzip, Verkehr vermeiden, Verkehr verlagern, verschiedene Verkehrsmittel vernetzten und Verkehr verträglich abwickeln, wird von der Mehrheit der Fraktionen unterstützt. Eine Mehrheit wünscht sich eine weitere Priorisierung des öffentlichen Verkehrs.

Eine Minderheit vertrat die Auffassung, dass die Ziele unrealistisch und daher der Realität anzupassen seien. Eine Reduktion der Strassenkapazitäten wird genauso abgelehnt wie die Einführung von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen. Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums werde auch die Mobilität weiter zunehmen wurde betont.

Umstritten waren die vom Stadtrat beantragten personellen Ressourcen. Schliesslich wurden jedoch alle beantragten Stellen bewilligt wobei die Stelle «Öffentlichkeitsarbeit» nur knapp und die Stelle «Projektleitung Verkehrssicherheit» deutlich angenommen wurden.

Die Baukommission hat insgesamt neun Protokollbemerkungen diskutiert und fünf angenommen und vier abgelehnt.

Angenommen wurden Protokollbemerkungen, die verlangen, dass die Vision der Mobilitätsstrategie auch für den Strassenunterhalt und den Winterdienst gilt sowie, dass eine Rechtsgrundlage geschaffen werden soll, um bewilligte Parkplätze und Parkplätze mit Bestandesgarantie in Innenhöfen und an zentralen Lagen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt aufheben zu können. Weitere angenommene Protokollbemerkungen verlangen, dass die Dauer von Grünphasen für Zufussgehende so bemessen sein müssen, dass die Strassen gefahrlos überquert werden können, dass sich der Stadtrat für eine Busspur einsetzt, sobald mehr als eine Fahrspur in eine Richtung vorhanden ist und dass an allen Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen Busbevorzugungssysteme eingereicht werden. Während die Protokollbemerkungen betreffend Winterdienst und Unterhalt sowie betreffend Grünphasen bei Fussgängerstreifen jeweils klar angenommen wurden, fanden die anderen Protokollbemerkungen nur knappe Mehrheiten.

Abgelehnt wurden Protokollbemerkungen, die forderten, dass sich der Stadtrat für verstärkte Polizeikontrollen einsetzt, um fehlbare Velofahrer zu büssen, dass der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) am Modalsplit bis im Jahr der Eröffnung des DBL im Vergleich zu 2019 halbiert wird, dass die Wartezeit für Zufussgehende an sämtlichen Ampeln (maximal) 50 statt wie geplant 60 Sekunden beträgt und dass die Reduktionsziele für den MIV-Anteil am Modalsplit auf ein erreichbares Mass angepasst werden.

In der Schlussabstimmung wurde der Bericht «Mobilitätsstrategie» mit 8 zu 3 Stimmen zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Sonderkredit für zusätzliche 450 Stellenprozent bei der Dienstabteilung Tiefbauamt wurde knapp mit 6 zu 5 Stimmen bewilligt.

B+A 9/2024: «Personelle Ressourcen Dienstabteilung Umweltschutz»

Der Grosse Stadtrat hat bei der letzten Budgetdebatte eine Protokollbemerkung überwiesen, welche forderte, dass der Stadtrat den Bedarf für erforderliche Sonderkredite im Bereich Umweltschutz prüft (insbesondere Umsetzung Klima- und Energiestrategie, Weiterführung Biodiversitätsprojekte und Baugesuche). Mit dem vorliegenden B+A legt der Stadtrat einen ersten Zwischenbericht zu den Massnahmen «Biodiversitätsförderung Stadt Luzern» vor und beantragt einen Sonderkredit über 4.45 Mio. Franken für 280 Stellenprozent.

Auch wenn alle Fraktionen die Wichtigkeit der Themen betonten, war die Stellenaufstockung umstritten. Eine Mehrheit fand allerdings, dass die grosse Dringlichkeit, die neu beschlossenen Ziele, das vorhandene Potential in diesem Bereich und die anspruchsvolle Zusammenarbeit u. a. mit dem Kanton, den Ausbau rechtfertigen. Eine Minderheit fand demgegenüber, dass bereits in der Vergangenheit in diesem Bereich sehr viele neue Stellen geschaffen wurden und ein weiterer Ausbau daher nicht nötig sei. Es wurde auch bemängelt, dass keine Alternativen geprüft oder Effizienzgewinne ausgewiesen werden.

Anträge und Protokollbemerkungen, welche darauf abzielten, einzelne Stellen nicht zu bewilligten, wurden allesamt abgelehnt. Überweisen wurde hingegen knapp eine Protollbemerkung, welche eine Überprüfung verlangt, ob die beantragte Stelle «Projektleitung Strategische Projekte» der Richtfunktion «Spezialisierte/r Fachbearbeiter/in 1» zugewiesen werden kann. Hintergrund dieser Protokollbemerkung ist, dass eine Mehrheit der Baukommission die Auffassung vertrat, die zugrundeliegenden durchschnittlichen Bruttolöhne der Mitarbeitenden seien sehr hoch.

In der Schlussabstimmung wurde der Sonderkredit von 4.45 Mio. Franken für zusätzliche 280 Stellenprozent bei der Dienstabteilung Umweltschutz mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung bewilligt.

B+A 12/2024: «Baubewilligungsverfahren beschleunigen. 1. Controllingbericht»

Im Dezember 2020 stimmte der Grosse Stadtrat mit grossem Mehr einem Sonderkredit über 4.7 Mio. Franken zu, um die Baubewilligungsverfahren zu beschleunigen. Nun liegt der 1. Controllingbericht vor und der Stadtrat beantragt einen weiteren Sonderkredit über 4.158 Mio. Franken, nachdem die Ziele weitgehend nicht erreicht wurden.

Die Mehrheit der Fraktionen ist ratlos ob der Entwicklung in der Dienstabteilung Städtebau und macht sich grosse Sorgen über die personelle Situation. Die vielen Personal- und Führungswechsel wurden von der Mehrheit der Baukommission als ursächlich für die Probleme und als eigentliches Führungsversagen wahrgenommen.

Ob für die Analyse der Prozesse die Hochschule Luzern die richtige Partnerin war, wurde von verschiedenen Fraktionen in Frage gestellt. Es bleibt jedenfalls unklar, ob die nun vorgesehenen Massnahmen tatsächlich die gewünschten Resultate bringen werden, wobei teilweise bemängelt wurde, dass die gesteckten Ziele ohnehin zu wenig ambitioniert seien und zu spät erreicht werden. Schliesslich würden die kantonalen Fristen auch weiterhin bei weitem nicht eingehalten. Unverständlich sind für die Baukommission die seit langem bestehenden und weiterhin nicht gelösten Probleme bei den digitalen Prozessen welche zeitraubende manuelle Datenerfassungen verursachen. Positiv gewürdigt wurde die Bauberatung, die offensichtlich einem grossen Bedürfnis entspricht. Auch die hohe Qualität der Entscheide, die gute Erreichbarkeit der Mitarbeitenden sowie die zur Verfügung stehenden Hilfsmittel im Sinne von Infoblättern und Checklisten wurden positiv hervorgehoben.

Die Einführung von Gebühren für die Bauberatung wurde kontrovers diskutiert. Es zeigt sich, dass trotz grossem personellem Aufwand für die Beratung die Qualität der Baugesuche nicht gesteigert werden konnte. Oftmals wird die Bauberatung für einfachste Auskünfte kontaktiert, die man sich ohne grossen Aufwand selbst beschaffen könnte. Um dem Verursacherprinzip besser zu entsprechen, sollen in Zukunft bereits bei der Bauberatung Gebühren erhoben werden. Eine Minderheit war unsicher, welche Auswirkungen die Gebühren haben werden. Sie befürchten einen starken Rückgang bei den Bauberatungen und in der Folge eine schlechtere Qualität der Baugesuche, was wiederum die Baubewilligungsverfahren in die Länge ziehen wird.

Schliesslich nahm die Baukommission einstimmig vom 1. Controllingbericht zum B+A 33/2020: «Baubewilligungsverfahren beschleunigen» Kenntnis.

Sie genehmigte ebenfalls einstimmig einen Sonderkredit über 4.158 Mio. Franken für den Personal- und den Sachaufwand bei der Dienstabteilung Städtebau.

Die Änderungen im Reglement über die Erhebung von Gebühren für planungs- und baurechtliche Aufgaben (Baugebührenreglement) wurden mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen und die vorgelegte Abrechnung über den Sonderkredit B+A 33/2020 einstimmig genehmigt.


Die drei Geschäfte werden voraussichtlich an der Ratssitzung vom 16. Mai 2024 behandelt.

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Baukommission Medienmitteilung 25.04.2024 Download 0 Baukommission Medienmitteilung 25.04.2024
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