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28. März 2024
In der Plangenehmigung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für das Gesamtsystem Bypass sind für die Stadt Luzern wichtige Anliegen nicht berücksichtigt worden. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, dagegen Bundesverwaltungsgerichtsbeschwerde zu erheben. Er will damit erreichen, dass der Bypass stadt- und landschaftsverträglich umgesetzt wird, der öffentliche Verkehr während der Bauzeit und nach der Inbetriebnahme des Bypasses als Rückgrat der Mobilität in der Agglomeration Luzern zuverlässig funktioniert und das Zentrum vom Verkehr entlastet wird.

Der Kanton und die Stadt Luzern haben Anfang 2022 eine Absichtserklärung zu den Schlüsselprojekten Durchgangsbahnhof und Bypass Luzern unterzeichnet und setzen sich gemeinsam für eine rasche Planung und Umsetzung beider Projekte ein. Der Stadtrat steht damit hinter dem Gesamtsystem Bypass Luzern mit der angestrebten Engpassbeseitigung auf der Autobahn.

Bereits 2020 hat der Stadtrat im Rahmen der öffentlichen Auflage Einsprache gegen das Projekt Gesamtsystem Bypass Luzern eingereicht. Damit wollte der Stadtrat dafür sorgen, dass der Bypass stadt- und landschaftsverträglich umgesetzt wird, der öffentliche Verkehr zuverlässig funktioniert, die Quartiere während der Bauzeit möglichst wenig belastet werden und das Zentrum dauerhaft vom Verkehr entlastet wird. Ziel der Einsprache waren auch Freiräume für die Bevölkerung und die Eiche im Dammgärtli zu erhalten sowie Verbesserungen bei der geplanten Lüftungszentrale im Gütschwald zu erreichen.

Am 22. Februar 2024 wurde die Plangenehmigung für das Ausführungsprojekt Gesamtsystem Bypass Luzern veröffentlicht. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat zentrale Forderungen aus der Einsprache der Stadt Luzern nicht berücksichtigt. Der Stadtrat will die Anliegen nun in einem nächsten Verfahrensschritt durch die nächsthöhere Instanz einfordern. Er reicht dazu eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Forderung nach verbindlich zugesicherten flankierenden Massnahmen

Für den Stadtrat genügt das Projekt den Anforderungen an ein zeitgemässes, stadtverträgliches Projekt nicht. Er hält deshalb an verschiedenen Forderungen aus seiner Einsprache fest. Für den Stadtrat sind die gesicherte Entlastung des Zentrums und verbindliche flankierende Massnahmen für den öffentlichen Verkehr zentral, die eine hohe Zuverlässigkeit während der Bauphasen und nach Inbetriebnahme des Bypasses gewährleisten. Konkret bemängelt er daher, dass durchgehende Busspuren von Kriens Kupferhammer bis zum Luzernerhof nicht Bestandteil des Projekts sind. Er setzt sich damit dafür ein, dass der öffentliche Verkehr als Rückgrat der Mobilität in der Agglomeration Luzern zuverlässig abgewickelt werden kann. Diese Stossrichtung entspricht auch der gemeinsam mit dem Kanton unterzeichneten Absichtserklärung, worin die flankierenden Massnahmen als wichtiger Bestandteil des Gesamtsystems Bypass aufgeführt werden, um eine zukunftsgerichtete Mobilität im Raum Luzern sicherzustellen.

Kompromiss beim Dammgärtli und bei der Lüftungszentrale Gütschwald

Ein Kompromiss konnte beim Dammgärtli erzielt werden. Das Bundesamt für Strassen (Astra) und die Stadt Luzern haben eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet. Darin ist die Inanspruchnahme des Dammgärtlis für den Bau des Bypasses geregelt. Der Hilfsschacht wird so gebaut, dass die Eiche im Dammgärtli erhalten werden kann. Da der Spielplatz während sieben bis acht Jahren nicht benutzt werden kann, ist das Astra bereit, eine Entschädigung von 640’000 Franken zu bezahlen. Ein Teil dieses Geldes wird für den Bau des Spielplatzes auf der Reussinsel verwendet. Die Stadt hat deshalb 2023 ihre Einsprachepunkte in Bezug auf das Dammgärtli zurückgezogen. Auch bezüglich Lüftungszentrale im Gütschwald wurden gemeinsam mit den Projektverantwortlichen des Astra Lösungen gefunden, um den landschaftlichen Eingriff auf ein Minimum zu reduzieren, sodass der Stadtrat auf einen Weiterzug der entsprechenden Anträge an das Bundesveraltungsgericht verzichtet.

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Bypass Einsprache Medienmitteilung 28.03.2024 Download 0 Bypass Einsprache Medienmitteilung 28.03.2024
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