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13. Juni 2021
Die Luzerner Stimmberechtigten haben sich am Sonntag, 13. Juni 2021, für die Gegenvorschläge zur Autoparkierung ausgesprochen. Jener zum neuen Parkplatzreglement wurde mit 56,46 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen, jener zum geänderten Parkkartenreglement mit 55,67 Prozent. Die Vorlagen des Grossen Stadtrates erhielten 43,54 respektive 44,33 Prozent Ja-Stimmen. Damit werden die Bestimmungen in den beiden Reglementen nicht zusätzlich verschärft. Auch die Gebühren für Anwohnerparkkarten werden nicht erhöht.

Mehr Kurzzeitparkplätze fürs Gewerbe, weniger Strassenparkplätze für Anwohnerinnen und Anwohner, höhere Parkgebühren, ein strikteres Regime in der Altstadt sowie Massnahmen, die dafür sorgen, dass auf privatem Grund weniger Parkplätze gebaut und diese gemäss ihrem Zweck genutzt werden. Dies sind die wichtigsten Massnahmen, mit denen die Autoparkierung insbesondere in der Innenstadt optimiert und neugestaltet werden soll. Der Stadtrat hat die Anpassungen im Parkplatz- und im Parkkartenreglement in zwei Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen aus den Bereichen Tourismus, Wirtschaft, Politik und Verkehr sowie von Quartiervereinen erarbeitet. Er ist überzeugt, dass partizipative Prozesse mit dem Einbezug aller Beteiligten gute Resultate ermöglichen. 

Der Stadtrat und der Grosse Stadtrat waren sich über Ziele und Massnahmen grundsätzlich einig. Kontrovers diskutiert wurde im Parlament aber die Frage, wie viele Parkplätze bei Neubauten im Minimum erstellt werden müssen und maximal erlaubt sein sollen. Nicht einig war man sich auch bei der Höhe der Gebühren für Anwohnerparkkarten. Die rot-grüne Mehrheit im Grossen Stadtrat hatte die vom Stadtrat vorgeschlagenen Massnahmen verschärft. Weil die bürgerliche Minderheit damit nicht einverstanden war, hat sie das konstruktive Referendum ergriffen. 

Die Luzerner Stimmberechtigten haben sich am 13. Juni 2021 für die beiden Gegenvorschläge ausgesprochen. Sie wurde mit 56,46 respektive 55,67 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Damit bleibt es bei den ursprünglich vorgeschlagenen Regelungen hinsichtlich der minimal erforderlichen und maximal zulässigen privaten Parkplätzen, die bei Neubauten oder umfassenden Renovationen erstellt werden dürfen beziehungsweise müssen. Zudem bleibt der Preis für Anwohnerparkkarten bei 60 Franken im Monat. Die Parkkarte für die Zone Z bleibt frei erhältlich, und mit einer Parkkarte der Zonen A bis U kann weiterhin auch in der Zone Z parkiert werden. 

Der Stadtrat hat auf eine Abstimmungsempfehlung verzichtet. Er sah bei beiden Vorlagen Vorteile gegenüber dem heute gültigen Regime. Wichtig war ihm, dass die mit dem Konzept Autoparkierung gesteckten Ziele erreicht werden. Beide Vorlagen ermöglichen, dass die Innenstadt erreichbar bleibt und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessert wird, und helfen mit, die Mobilitäts- und Klimaziele zu erreichen. 

Das neue Parkplatzreglement und das geänderte Parkkartenreglement treten auf 1. September 2021 in Kraft. Neben den bereits erwähnten Punkten gibt es folgende Neuerungen, die im Parlament unbestritten waren: 

  • Anwohnerinnen und Anwohner müssen beim Bezug einer Dauerparkkarte den Nachweis erbringen, dass kein privater Parkplatz in der eigenen Liegenschaft zur Verfügung steht. 
  • Die Tarife für Strassenparkplätze werden im Zentrum auf drei und an Orten mit publikumsintensiven Freizeitangeboten und guter Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr auf zwei Franken pro Stunde angehoben.
  • Im Stadtzentrum gilt grundsätzlich eine maximale Parkdauer von 60 Minuten. 
  • Das Regime zum Befahren der Altstadt wird strikter gehandhabt. Unter anderem müsse Handwerker und Serviceleute höhere Gebühren fürs Parkieren in der Fussgängerzone bezahlen. Im Gegenzug werden für sie an der Museggstrasse und am St.-Karli-Quai Parkfelder reserviert. Um den illegalen Durchgangs- und Parkverkehr in der Altstadt zu verringern, werden im Rahmen eines Pilotprojektes an drei Orten Senkpoller eingerichtet.
  • Damit private Parkplätze künftig vermehrt für den Zweck genutzt werden, für den sie bewilligt worden sind, und nicht mehr an Pendlerinnen und Pendler vermietet werden, werden die Zweckbestimmungen besser durchgesetzt. Um Leerstände zu vermeiden, wird im Gegenzug ermöglicht, dass auch Anwohnende aus einem Umkreis von 300 Metern einen Parkplatz in einer privaten Liegenschaft mieten dürfen.
  • Um die Parkuhren durch digitale Modelle zu ersetzen stehen 1, 6 Millionen Franken zur Verfügung.

Weitere Informationen:
Abstimmungsresultate vom 13. Juni 2021

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Autoparkierung Medienmitteilung 13.06.2021 Download 0 Autoparkierung Medienmitteilung 13.06.2021
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