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29. November 2020
Die Stimmberechtigten haben die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) für den Stadtteil Luzern mit 75,91 Prozent Ja-Stimmen sehr deutlich gutgeheissen. Auch die Umzonung an der Würzenbachmatte wurde mit 63,04 Prozent klar angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 49,75 Prozent.
Der Stadtrat freut sich, dass die Stimmbevölkerung der Stadt Luzern den Empfehlungen des Stadtrates und des Parlaments gefolgt ist und die Teilrevision der BZO sehr deutlich gutgeheissen hat. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass sich Luzern qualitätsvoll weiterentwickeln kann. Die 21 Anpassungen ermöglichen eine verträgliche Verdichtung mit hoher städtebaulicher Qualität. So können beispielsweise die Luzerner Kantonalbank und die CSS Versicherung – zwei grosse Arbeitgeberinnen der Stadt – ihre Hauptsitze erweitern. Dadurch wird der Wirtschaftsstandort Luzern gestärkt. Andere Anpassungen wie jene an der Kleinmatt-/Bireggstrasse sowie bei Projekten der Allgemeinen Baugenossenschaft Luzern und der Wohngenossenschaft Geissenstein EBG tragen zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus bei. Zudem werden Freiräume für die Bevölkerung gesichert, wie zum Beispiel beim Dreilindenpark oder rund ums Vögeligärtli.
 
Auch die Anpassung an der Würzenbachmatte wurde von den Stimmberechtigten deutlich gutgeheissen. Der Grosse Stadtrat hatte entschieden, über die Umzonung in die Wohnzone separat abstimmen zu lassen, weil ein Teil des Parlaments damit nicht einverstanden war und die reformierte Kirchgemeinde zum Bau von gemeinnützigen Wohnungen verpflichten wollte. Auch der Stadtrat wollte dies ursprünglich, hat aber mit der reformierten Kirchgemeinde einen Kompromiss erarbeitet. Denn die Kirchgemeinde will ihr Grundstück nicht im Baurecht abgeben und auch nicht selber eine gemeinnützige Wohnträgerschaft bilden. Deshalb kommen für sie gemeinnützige Wohnungen nicht infrage. Sie will stattdessen preisgünstige Wohnungen erstellen und auch Alterswohnungen anbieten. Der Stadtrat freut sich, dass die rund 30 Wohnungen nun realisiert werden können. Er ist überzeugt, dass sie einen Mehrwert fürs Quartier schaffen. Aus Sicht des Stadtrates ist es vertretbar, dass die 30 Wohnungen der reformierten Kirchgemeinde nicht dazu beitragen, das Ziel der Initiative «Für zahlbaren Wohnraum» zu erreichen. Denn dank den übrigen Anpassungen in der BZO werden mehr als 100 gemeinnützige Wohnungen ermöglicht. Der Stadtrat ist zudem zuversichtlich, dass das Ziel erreicht wird, bis 2037 den Anteil gemeinnütziger Wohnungen in der Stadt Luzern auf 16 Prozent zu erhöhen.
 
Die Teilrevision der BZO für den Stadtteil Luzern war nötig, weil seit der Gesamtrevision 2013 aufgrund von Gerichtsurteilen, Beschwerdeverfahren, neuen übergeordneten gesetzlichen Vorgaben und Volksentscheiden Bereinigungen gemacht werden müssen. Zudem galt es, Anliegen von hohem öffentlichem Interesse umzusetzen. Abschliessend wird die Teilrevision der BZO dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht. In einem nächsten Schritt sollen die beiden BZO der Stadtteile Luzern und Littau zusammengeführt werden. Ziel ist es, dass die Stadt Luzern ab 2023 mit einheitlichen Planungsgrundlagen für das ganze Stadtgebiet arbeitet und dass aktuelle Bestimmungen zu einer lebenswerten Stadt Luzern beitragen.
 
Informationen zur Teilrevision und die 21 Anliegen im Überblick: www.bzo.stadtluzern.ch
 
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