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26. Oktober 2020
Der Stadtrat beantragt beim Parlament einen Kredit von 2,18 Mio. Franken, um die Gräberhallen bei der Hofkirche ein letztes Mal zu sanieren. Das Stift St. Leodegar und die Stadt haben vereinbart, dass der Unterhalt danach vom Stift übernommen wird.

1633 brannte die Hofkirche bis auf die Grundmauern nieder. Auch die beiden Türme brannten aus, blieben aber stehen. Der sofortige Wiederaufbau wurde grösstenteils von der Stadt Luzern finanziert. Seither werden zwischen der Stadt Luzern und dem Stift St. Leodegar immer wieder die Eigentumsverhältnisse, der Unterhalt und der Betrieb der Gräberhallen diskutiert. Eigentümer der Gräberhallen ist das Stift St. Leodegar. Die Gräberhallen mit den Grünflächen gelten aber als städtischer Friedhof. Dieser Status ist speziell, weil die Stadt selber nur für 19 Plattengräber Begräbnisrechte hat. Die Rechte an den restlichen 392 Plattengräbern sind entweder beim Stift St. Leodegar oder bei Privaten. Die Vertragssituation ist für die Stadt auch aus finanzieller Sicht unbefriedigend. Gemäss Vertrag von 1946 trägt sie den gesamten Unterhalt der Gräberhallen von geschätzt 90'000 Franken pro Jahr, erwirtschaftet aber aus den 19 Plattengräbern lediglich 1520 Franken. Die Privaten bezahlen weder dem Stift St. Leodegar noch der Stadt Luzern eine Gebühr für die Benützung der Gräberhallen.

Die Stadt Luzern, das Stift St. Leodegar und Bischof Felix Gmür haben deshalb in den letzten zwei Jahren Verhandlungen für eine neue Lösung geführt. Die Eigentumsverhältnisse am Friedhof Hof bleiben unverändert. Die Gräberhallen bleiben zusammen mit der Gesamtanlage Hofkirche in der Hand der katholischen Kirchgemeinde und dem Stift St. Leodegar, während die Stadt Luzern Eigentümerin der öffentlichen Wege bleibt und deshalb auch deren Unterhalt weiterhin trägt. Neu ist, dass der Stift St. Leodegar den Unterhalt der Gräberhallen übernimmt. Im Gegenzug verzichtet die Stadt auf ihre Begräbnisrechte an den 19 Plattengräbern und übernimmt zum letzten Mal die Kosten für die Sanierung der Gräberhallen. Der Stadtrat beantragt dazu beim Grossen Stadtrat einen Sonderkredit von 2,18 Mio. Franken. Mit der neuen Vereinbarung soll aus dem bisher städtischen Friedhof ein Privatfriedhof des Stifts St. Leodegar werden. Dazu muss das Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen angepasst werden.

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B+A 28/2020 «Friedhof Hof. Vereinbarung Luzern und Stift St. Leodegar betreffend Friedhof Hof. Sonderkredit für die letztmalige Sanierung der Gräberhallen durch die Stadt Luzern. Anpassung des Reglements über das Bestattungs- und Friedhofwesen»

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Hofkirche Friedhof Medienmitteilung 26.10.2020 Download 0 Hofkirche Friedhof Medienmitteilung 26.10.2020
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