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15. Oktober 2020
Der Stadtrat wird weiterhin Bewilligungen für Antennenanlagen mit adaptiven 5G-Antennen ausstellen, wenn die baurechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Ein Moratorium für Bewilligungen ist aus seiner Sicht rechtlich nicht haltbar. Zudem kann mit den aktuell geltenden Bestimmungen gewährleistet werden, dass die im europaweiten Vergleich sehr strengen Schweizer Grenzwerte eingehalten werden können.
2020 sind drei Petitionen zum Baubewilligungsverfahren für 5G-Antennen in der Stadt Luzern eingereicht worden. Die beiden Petitionen vom März 2020 richten sich grundsätzlich gegen den Mobilfunkstandard 5G und stellen den Antrag, keine weiteren Bewilligungen für Antennenanlagen mit adaptiven 5G-Antennen auszustellen. Die Petition vom Juli 2020 richtet sich nicht grundsätzlich gegen 5G, fordert jedoch die Sistierung aller Baubewilligungsverfahren von 5G-Antennen bis die Vollzugsempfehlung des Bundes vorliegt.
 
Der Stadtrat ist sich der kontroversen Diskussion in der Öffentlichkeit um die neue Mobilfunktechnologie 5G mit dem vermehrten Einsatz von adaptiven Antennen bewusst und nimmt die Ängste der Bevölkerung ernst. Baugesuche für Mobilfunkantennen werden deshalb genau auf die Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen geprüft. Gemäss den Weisungen des Kantons werden Baugesuche für adaptive Antennen zudem zurzeit ohne Ausnahme im ordentlichen Verfahren durchgeführt. Die Vollzugshilfe des Bundes für adaptive Antennen und die Messempfehlung für 5G-Basisstationen und adaptive Antennen liegen bis heute zwar noch nicht vor. Auch ohne diese Vollzugsempfehlungen des Bundes können adaptive Antennen jedoch beurteilt und gemessen werden. Diese Beurteilung erfolgt wie bei konventionellen Antennen nach der maximal möglichen Leistung. Die tatsächliche Belastung wird somit überschätzt.

Der Stadtrat ist der Ansicht, dass mit den aktuell geltenden Bestimmungen die im europaweiten Vergleich sehr strengen Schweizer Grenzwerte eingehalten werden können. Eine Sistierung der Baugesuche bis zum Vorliegen der Vollzugsempfehlung des Bundes erachtet er als rechtlich nicht haltbar. Es gibt zwar Gemeinden und Kantone, die ein Moratorium für 5G-Antennen kennen. Es liegen aber weder entsprechende Anweisungen des Bundes vor, noch gibt es eine Rechtsprechung, die besagt, dass 5G-Mobilfunkanlagen bis zum Vorliegen der Vollzugsempfehlungen nicht bewilligt und in Betrieb genommen werden dürfen.
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Petitionen 5G-Antennen Medienmitteilung 15.10.2020 Download 0 Petitionen 5G-Antennen Medienmitteilung 15.10.2020
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