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7. September 2020
Stellen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab 1. Januar 2021 ein Einbürgerungsgesuch, fallen dafür bei der Stadt Luzern keine Bearbeitungsgebühren mehr an. Damit sinken die finanziellen Hürden für Einbürgerungswillige und die Integration kann verbessert werden.

Am 31. Januar 2019 hat das Stadtparlament die Motion «Erlass der Einbürgerungsgebühren für Jugendliche und junge Erwachsene» der Fraktionen der SP/JUSO, G/JG und GLP überwiesen. Die Motion verlangt, auf die Erhebung einer Einbürgerungsgebühr für Kinder, die im Gesuch eines Elternteils einbezogen sind sowie Jugendliche und junge Erwachsene, die bei der Einreichung des Gesuches jünger als 25 Jahre alt sind, zu verzichten. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag wird die dafür notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen. Stimmt das Stadtparlament dieser Änderung an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2020 zu, tritt der Gebührenerlass ab 1. Januar 2021 in Kraft. 

Heute ist knapp ein Viertel der Stadtluzerner Bevölkerung nicht im Besitz des schweizerischen Bürgerrechts. Dies, obwohl viele dieser Personen hier zur Welt gekommen sind. Gerade für hier aufgewachsene Jugendliche und junge Erwachsene ohne Elternteil mit Schweizer Bürgerrecht ist es oft frustrierend, dass sie, anders als ihre schweizerischen Alterskolleginnen und -kollegen, von den politischen Rechten ausgeschlossen sind. Damit diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen die gewünschten politischen Rechte in der Schweiz ausüben können, ist die Erlangung des Schweizer Bürgerrechts vorausgesetzt. Wissenschaftliche Untersuchungen* belegen, dass die Staatsbürgerschaft den Integrationsprozess anregt: Eingebürgerte Immigrantinnen und Immigranten engagieren sich politisch signifikant häufiger. Zudem weisen sie ein höheres politisches Interesse und Wissen auf.

Durch den Erlass der Einbürgerungsgebühren für diese jungen Ausländerinnen und Ausländer können die finanziellen Hürden zur Erlangung der Einbürgerung gesenkt werden. Erlassen werden können durch die Stadt Luzern allerdings nur die Gebühren, die auf Stufe Gemeinde/Stadt anfallen. Jene auf Stufen Kanton und Bund fallen weiterhin an. Ein Einbürgerungsgesuch für Minderjährige, die bei der Stadt Luzern ein eigenes Gesuch stellen, kostet aktuell im Schnitt 1700 Franken. Für Minderjährige, die im Familiengesuch eingeschlossen sind, kostet es rund 200 Franken. Für junge Erwachsene bis 25 Jahren etwa 1900 Franken. Diese Kosten fallen ab 2021 weg. Für die Stadt Luzern bedeutet das Gebührenausfälle von jährlich rund 120'000 Franken.

 

*Studie citizienship.ch der Universitäten Zürich, Stanford und London School of Economics.

 

Link:

B+A 23/2020 «Erlass der Einbürgerungsgebühren für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene»

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Einbürgerungsgebühren Medienmitteilung 07.09.2020 Download 0 Einbürgerungsgebühren Medienmitteilung 07.09.2020
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