Die Stadt Luzern hat den gesetzlichen Auftrag, alle privaten (nichtstaatlichen) Betreuungsangebote für Kinder im Vorschul- und Schulalter zu beaufsichtigen und damit das Wohl der Kinder während der Betreuung sicherzustellen. Sie tut dies beispielsweise mittels Besuchen vor Ort, Gesprächen, Prüfungen von Konzepten und Erteilung von Betriebsbewilligungen. Sie nimmt Beschwerden von Erziehungsberechtigten und anderen Personen über Betreuungsangebote entgegen und klärt diese ab.
Melde- und Bewilligungspflicht für Betreuungsangebote
Alle Betreuungsangebote wie Kindertagesstätten, Tagesfamilienorganisation, Spielgruppe, Hütedienste sowie kostenpflichtige Tagesfamilien oder Mittagstische und dergleichen sind verpflichtet, sich vor ihrer Eröffnung bei der Stadt Luzern zu melden.
Eine Bewilligung benötigen Kinderbetreuungsangebote, wenn sie Kinder regelmässig gegen Entgelt mehr als 10 Stunden in der Woche oder über 6 Stunden im Tag betreuen. Mehr zu den rechtlichen Vorgaben finden Sie in der Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung und die Förderangebote.
Wichtige Informationen zum richtigen Vorgehen finden Trägerschaften und Fachpersonen unter «Meldepflichtige Betreuungsangebote» und unter «Bewilligungspflichtige Betreuungsangebote» weiter unten auf dieser Seite.
Beschwerde gegen eine familienergänzende Betreuung einreichen
Wenn Erziehungsberechtigte, private und öffentliche Personen und Institutionen beobachten, dass die Betreuung eines oder mehrere Kinder in einer Kita, einer Spielgruppe, Tagesfamilie oder einem Hütedienst ungenügend ist, können sie bei der Aufsichtsbehörde der Stadt Luzern eine Beschwerde einreichen.
Dazu steht ihnen weiter unten auf dieser Seite unter Dokumente ein Formular zur Verfügung.
Bewilligungspflichtige Betreuungsangebote
Als Bewilligungsvoraussetzung gelten die Qualitätsrichtlinien für Kindertagesstätten, private Horte oder Tagesfamilienorganisationen in der Stadt Luzern vom 1. Januar 2019 (QRL Kitas / QRL Horte / QRL TAO).
Als Orientierungshilfe stellt die Aufsichtsbehörde der Stadt Luzern Kindertagesstätten und private Horten eine Wegleitung zur Verfügung. Sie zeigt im ersten Teil den Bewilligungs- und Aufsichtsprozess in der Stadt Luzern auf. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, die Verantwortung der Trägerschaft und die Aufgaben der Stadt Luzern dargestellt. Im zweiten Teil beschreibt die Wegleitung detailliert, wie die städtischen Qualitätsrichtlinien für Kindertagesstätten und private Horte umzusetzen sind, damit eine Bewilligung erteilt oder bestätigt werden kann.
- Alle wichtigen Dokumente finden Sie gleich anschliessend unter Dokumente.
Meldepflichtige Betreuungsangebote
Eröffnung und Betrieb eines meldepflichtigen Betreuungsangebots in der Stadt Luzern:
Meldepflichtige Betreuungsangebote sind spätestens einen Monat vor Eröffnung bei der Aufsicht der Stadt Luzern zu melden. Das Vorgehen finden Sie im Merkblatt für meldepflichtige Betreuungsangebote.
Qualitätsentwicklung
Wir unterstützen Trägerschaften und Leitungen dabei, eine gute Qualität in den Betreuungsangeboten sicherzustellen und wirkungsvolle Qualitätsentwicklung zu betreiben. Dazu werden verschiedene Angebote, Massnahmen und Instrumente zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen finden Sie unter Qualitätsentwicklung.
Vereinbarungen für Gemeinden
Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Aufsicht und Bewilligung | +41 41 208 87 00 | Kontaktformular |