Eine Vielzahl von öffentlichen Aufgaben und Aufgaben im öffentlichen Interesse werden nicht durch die Stadtverwaltung selbst, sondern durch Dritte erfüllt. Zur Abgeltung dieser Leistungen zahlt die Stadt Luzern jährlich Beiträge von fast 280 Mio. Franken aus. Das entspricht rund 42 Prozent des gesamten städtischen Finanzhaushalts. Mit einem Reglement über das Beitragsmanagement der Stadt Luzern sollen die Rahmenbedingungen, die Voraussetzungen sowie der Prozess zur Vergabe und Überwachung von Beiträgen innerhalb der Verwaltung der Stadt Luzern vereinheitlicht werden. Das Reglement soll Begriffe definieren sowie Grundsätze zur Vergabe, zum Controlling und zur Compliance enthalten, die für die einzelnen Beiträge Anwendung finden. Zudem soll sichergestellt werden, dass Beiträge rechtmässig, zweckmässig, wirtschaftlich und wirkungsvoll eingesetzt werden. Sie sollen nach einheitlichen Kriterien gewährt, auf die finanziellen Möglichkeiten der Stadt abgestimmt und entsprechend überwacht werden.
Kantonale Vorgaben zum Beitragsmanagement
Das kantonale Recht definiert Mindestvorgaben wie zum Beispiel die Pflicht, Leistungsvereinbarungen abzuschliessen, wenn öffentliche Aufgaben ausgelagert werden. Abgesehen von diesen Vorgaben können die Gemeinden beim Beitragsmanagement ihre Prozesse selbst regeln.
Separate Regelungen für Abgeltungen und Finanzhilfen
Das Reglement über das Beitragsmanagement enthält unterschiedliche Vorgaben für Abgeltungen und Finanzhilfen. Mit einer Abgeltung wird die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe durch Private entschädigt. Mit einer Finanzhilfe wird ein privates Engagement unterstützt, an dessen Erbringung ein öffentliches Interesse besteht. Bei beiden Beitragsarten bestehen ein Budgetvorbehalt und eine Kürzungsmöglichkeit. Damit wird sichergestellt, dass städtische Aufgaben in finanzieller Hinsicht gleichgestellt sind, unabhängig davon, ob die Erfüllung durch die Verwaltung oder durch Dritte erfolgt.
Geltungsbereich und Inkrafttreten
Das Reglement gilt für alle von der Stadt Luzern gewährten Beiträge. Soweit besondere Vorgaben für die Übertragung von öffentlichen Aufgaben oder für die Gewährung von Finanzhilfen bestehen, gehen diese vor. Der Stadtrat bestimmt das Datum des Inkrafttretens nach Abschluss des politischen Prozesses. Der Grosse Stadtrat berät die Vorlage voraussichtlich am 29. Februar 2024.
Link
B+A 46/2023: Beitragsmanagement. Erlass Reglement über das Beitragsmanagement
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Beitragsmanagement Medienmitteilung 22.01.2024 | Download | 0 | Beitragsmanagement Medienmitteilung 22.01.2024 |