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4. November 2025

Haltung des Stadtrates zur Änderung des Kantonalen Energiegesetzes (KEnG) 2025

Der Regierungsrat des Kantons Luzern schlägt ein zweites Revisionspaket des Kantonalen Energiegesetz (KEnG) vor. Der Fokus der vorgeschlagenen Änderungen liegt auf der fossilfreien Wärmeerzeugung in Gebäuden. Weitere Anpassungen des KEnG betreffen dessen Ziele und Grundsätze, die kantonale und kommunale Energieplanung, die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, die Förderung und die Datenerhebung. Am 26. Juni 2025 hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) unter anderen die Stadt Luzern zur Vernehmlassung zum vorgesehen Revisionspaket eingeladen. In den Grundsätzen begrüsst der Stadtrat das vorgesehene Revisionspaket des KEnG sehr. Das Paket ist ein essenzieller Schritt zu einer konsequenten Verfolgung des Ziels «Netto null Treibhausgasemissionen bis 2050» des Kantons. Die vorgeschlagenen Änderungen unterstützen die Stadt Luzern in der Regel bei der Erreichung ihrer eigenen Energie- und Klimaziele. Trotzdem hat der Stadtrat noch einige Bemerkungen und Änderungsvorschläge eingebracht.

Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.

Haltung des Stadtrates zur Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat den Schweizerischen Städteverband (SSV) eingeladen, am oben erwähnten Vernehmlassungsverfahren teilzunehmen. Dieser hat die Stadt Luzern dazu eingeladen, ihre Einschätzung zur Vorlage kundzutun.

Die Einführung einer Regulierung des Cannabiskonsums und -marktes wird vom Stadtrat ausdrücklich begrüsst. Ein regulierter Markt schafft die Grundlage für mehr Sicherheit, gesundheitliche Prävention und wirksame Kontrolle. Dabei soll der Schutz der öffentlichen Gesundheit im Zentrum stehen – nicht die Kommerzialisierung.
Die vorgesehenen Schutzmassnahmen (z. B. Werbeverbot, neutrale Verpackung etc.) begrüsst der Stadtrat ausdrücklich. Beim Verkauf von Cannabisprodukten soll der Fokus insbesondere auf Sicherheit, Gesundheitsschutz und Marktregulierung liegen und nicht auf Gewinnmaximierung. Die Preise, Verkaufsmengen und THC-Grenzen sind nach Ansicht des Stadtrates so zu gestalten, dass sie einerseits den Schwarzmarkt konkurrieren können, andererseits jedoch gesundheitliche Risiken minimiert und Überanreize vermieden werden. Die Einnahmen aus Steuern oder Lenkungsabgaben auf Cannabisprodukte sollen, zumindest teilweise, zweckgebunden für Prävention, Schadensminderung und Suchthilfe eingesetzt werden. Zudem regt der Stadtrat an, von einer generellen Registrierungspflicht der Konsumentinnen und Konsumenten abzusehen.

Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.

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Kurzinformationen des Stadtrates vom 4.11.2025 (PDF, 98.9 kB) Download 0 Kurzinformationen des Stadtrates vom 4.11.2025