1 Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGK) ist die Oberaufsichtskommission des Grossen Stadtrates.
2 Sie überwacht den Finanzhaushalt der Stadt Luzern. Die Berichterstattung des Finanzinspektorats richtet sich nach den Bestimmungen des Reglements über den Finanzhaushalt. Die
Aushändigung von Berichten, die nach den Bestimmungen des erwähnten Reglements nur auf Begehren hin ausgehändigt werden, bedarf eines Mehrheitsbeschlusses der Kommission.
3 Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission koordiniert die Berichterstattung im Rahmen der jährlichen Genehmigung des Geschäftsberichtes des Stadtrates.
4 Ihr obliegt zudem die Vorberatung
a. der Gemeindestrategie und des Legislaturprogramms;
b. des Aufgaben- und Finanzplans und des Budgets;
c. der Nachtragskredite;
d. der Jahresrechnung und des Geschäftsberichtes des Stadtrates;
e. der reinen Finanzgeschäfte (Gewährung von Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen an Unternehmen usw.);
f. weiterer Finanzgeschäfte wie insbesondere die Gewährung von Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen an Unternehmen;
g. der Grundstücksgeschäfte sowie
h. der Beteiligungsstrategie und der Eignerstrategien.
5 Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission hat weiter folgende Aufgaben und Befugnisse:
a. Kontrolle über die termingerechte Traktandierung und Erledigung der Vorstösse;
b. Vorberatung der Genehmigung der Anstellung der Finanzinspektorin oder des Finanzinspektors; die Kommission kann die Kandidierenden zu einem Gespräch einladen; die Anstellung der Ombudsperson und der Stellvertretung richtet sich nach dem Reglement über die Ombudsstelle der Stadt Luzern.
6 Vor Ausübung ihrer Informationsrechte hält die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission fest, ob sie diese im Rahmen der Vorberatung eines Sachgeschäftes oder im Rahmen der Oberaufsicht wahrnimmt.
Kontakt
Finanz- und GeschäftsprüfungskommissionHirschengraben 17
6002 Luzern
T +41 41 208 72 34
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