Im Detail
Bericht und Antrag (B+A) 22/2025: «Stadtraumstrategie. 1. Controllingbericht. Umsetzungsprojekte 2025–2030. Abschreibung Motion 272»
In diesem Bericht und Antrag wird aufgezeigt, in welche Richtung die Stadt sich entwickeln soll, damit sie auch in Zukunft angenehm nutzbar ist, und es wird auf rund 30 Projekte hingewiesen, die in den Jahren seit 2019 realisiert werden konnten, um die Aufenthaltsqualität in der Stadt zu verbessern. Die Kommission nahm den 1. Controllingbericht zur Stadtraumstrategie mit einer Gegenstimme zustimmend zur Kenntnis und zeigte sich zufrieden mit der Entwicklung, wenn sie auch festhielt, dass die Freiraumversorgung für die Menschen in der Stadt weiterhin eine wichtige Aufgabe bleibt. Während ein Teil der Kommission eine schnellere Umsetzung der Projekte wünschte, verwiesen andere Mitglieder darauf, den Kosten-Nutzen-Aspekt nicht zu vernachlässigen.
B+A 23/2025: «Aufgaben und Ressourcen Dienstabteilung Städtebau. Beschleunigung des Gestaltungsplanverfahrens. Zusätzliche personelle Ressourcen»
Während Jahren waren der Bereich Städtebauliche Qualität und der Bereich Baubewilligungen bei der Stadt Luzern in einer Dienstabteilung zusammengefasst. Im Jahr 2024 wurden die beiden Bereiche getrennt und eine neue Dienstabteilung Baubewilligungen gegründet. Nun folgt in einem zweiten Schritt die Gründung der Dienstabteilung Städtebau. Ab dem 1. Januar 2026 wird der Städtebau die räumliche Entwicklung und deren qualitätsvolle Umsetzung in der Stadt Luzern mittels interdisziplinären Teams begleiten, um damit die Bauprozesse beschleunigen zu können.
Umstritten war insbesondere die beantragte Fachstelle Gartendenkmalpflege. Unklar blieb, welche Aufgaben genau damit verbunden sind, und ob 50 Stellenprozent für diese Funktion angemessen sind. Die Kommission beschloss schliesslich mit knapper Mehrheit eine pauschale Reduktion des Sonderkredits in der Sparte Denkmalpflege und Kulturgüterschutz um Fr. 750’000.–. In der Schlussabstimmung stimmte die Kommission dem Sonderkredit von neu 5,25 Mio. Franken für die Aufgaben und Ressourcen der Dienstabteilung Städtebau mit 9 zu 2 Stimmen zu.
B+A 20/2025: «Gesamtprojekt St.-Anna-Strasse–Bellerivehöhe–Schlösslihalde. Sonderkredit für die Bauausführung»
Die Kommission bewilligte mit einer Gegenstimme den Sonderkredit von 5,4 Mio. Franken. Lobend hervorgehoben wurde, dass an diesem Projekt verschiedene Dienststellen involviert sind und die Stadt so bewusst Synergien nutzen will. Gemäss dem Bericht und Antrag ist der Strassenabschnitt St.-Anna-Strasse–Bellerivehöhe–Schlösslihalde sanierungsbedürftig. Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten will die Stadt die Infrastruktur für Zufussgehende und Velofahrende verbessern, Leitungen verlegen, Kanalisationen optimieren, die öffentliche Beleuchtung erneuern und das Problem der auf diesem Abschnitt durchgehend überschrittenen Lärmgrenzwerte angehen. Kritisch hinterfragt wurde insbesondere die Wirksamkeit des geplanten lärmarmen Belags: Ein Teil der Kommission wollte zusätzliche Informationen zu den Messorten und den erwarteten Effekten.
B+A 31/2025: «Erneuerbare Antriebe in der Mobilität. Kenntnisnahme Planungsbericht. Anpassung des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grundes. Anpassung des Reglements über private Fahrzeugabstellplätze (Parkplatzreglement). Abschreibung von Vorstössen»
Zentrale Themen dieses Planungsberichts sind die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur und deren Betrieb. Dazu zeigt der Stadtrat im Bericht und Antrag Massnahmen und Handlungswege auf, wie ein Grossteil der Fahrzeuge zu Hause, das heisst an öffentlich zugänglichen Ladepunkten im Quartier, geladen werden können. Eine Mehrheit der Kommission zeigte sich erfreut über den umfassenden Bericht und Antrag, welcher einen Überblick schafft, wie die Umstellung von fossil angetriebenen Fahrzeugen in der Stadt zügig gefördert werden kann. Eine Minderheit kritisierte das vorgeschlagene Betreibermodell, das sich nicht an den Empfehlungen des Preisüberwachers orientiert. Sie forderte, dass die Stadt die Ladeinfrastruktur selbst betreiben solle. Der Rückweisungsantrag wurde mit 3 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Der Planungsbericht enthält auch Vorgaben zur Basisinfrastruktur für Ladepunkte bei Neubauten und Sanierungen. Es wurde von einem Teil der Kommission in Frage gestellt, ob in einer grossen Einstellhalle wirklich von Beginn weg alle Plätze mit einer Basisinfrastruktur ausgerüstet werden müssen, was das Budget aller Mietenden in diesem Gebäude belasten würde. Als Alternative sehen sie ein Modell, bei dem ein Platz vor der Einstellhalle von mehreren Nutzenden zum Laden genutzt werden kann, bevor das Auto dann zum Parkieren in die Halle gebracht wird.
Auch die Massnahme für Taxibetreibende wurde kritisch beleuchtet. Eine Minderheit setzte sich dafür ein, dass fossil betriebene Taxis bis im Jahr 2038 (und nicht nur bis im Jahr 2033) eine Betriebsbewilligung für einen Standort am Bahnhof erhalten dürfen. Dieser Antrag wurde mit 4 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Ein anderer Teil der Kommission betrachtete diese Regelung als schädigend für das lokale Taxigewerbe, und wollte die Massnahme vollständig ablehnen. Die Kommission lehnte diesen Antrag aber deutlich ab. Auch zu reden gab die vom Stadtrat vorgeschlagene Massnahme, Parkkarten für die Dauerparkierung auf öffentlichem Grund für emissionsfreie Fahrzeuge günstiger anzubieten. Eine Minderheit war der Ansicht, dass die Parkkarten bereits heute sehr günstig seien und es keine weiteren Anreize brauche. Sie forderte, dass auf diese Massnahme verzichtet wird, was die Kommission aber mit 5 zu 6 Stimmen ablehnte.
Weitere Anträge wie die Forderung, dass E-Ladestationen auf bereits abgebauten Parkplätzen erstellt werden sollen und dass man für fossile Fahrzeuge auch nach dem Jahr 2040 Parkkarten für die Dauerparkierung auf öffentlichem Grund beziehen darf, wurden von der Kommission deutlich abgelehnt.
Schlussendlich hat die Kommission den B+A 31/2025: «Erneuerbare Antriebe in der Mobilität» mit 10 zu 1 Stimmen zustimmend zur Kenntnis genommen und auch der Änderung des Parkplatzreglements (10 zu 1 Stimmen) und der Änderung des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grundes vom 28. Oktober 2010 mit 7 zu 4 Stimmen zugestimmt.
Die vier Berichte und Anträge werden voraussichtlich am 18. September 2025 im Grossen Stadtrat beraten.
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Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission des Grossen Stadtrates Medienmitteilung 15.09.2025 (PDF, 120.89 kB) | Download | 0 | Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission des Grossen Stadtrates Medienmitteilung 15.09.2025 |