Haltung der Stadt zur Änderung der kantonalen Reklameverordnung
Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern (BUWD) hat die Stadt Luzern eingeladen, an der Vernehmlassung zur Änderung der kantonalen Reklameverordnung teilzunehmen. Die Änderung sieht vor, dass unbeleuchtete, flach an der Fassade angebrachte Firmenanschriften von höchstens 3,5 Quadratmeter in der Arbeitszone bewilligungsfrei erstellt werden können. In der Arbeitszone soll auch die Bewilligungsfreiheit für unbeleuchtete, flach an der Fassade angebrachte Eigenreklamen bis zu 3,5 Quadratmeter eingeführt werden. Firmenanschriften dienen dem einfacheren Auffinden der gesuchten Lokalität durch Kund*innen und Lieferanten. Weil die Bestimmung einzig in der Arbeitszone zur Anwendung gelangt, in welcher in der Regel nicht mit grossen Passantenströmen zu rechnen ist, dürfte sich die Nachfrage nach unbeleuchteten Eigenreklamen in Grenzen halten. Zudem ist das Ortsbild in der Arbeitszone wenig sensibel, sodass der Bewilligungsfreiheit für diese Reklamen zugestimmt werden kann. Auch Fahnen und Plakate der freien Meinungsäusserung von höchstens 0,5 Quadratmeter erscheinen mit dem Ortsbild vereinbar und der Bewilligungsfreiheit kann daher zugestimmt werden. Fahnen und Plakate der freien Meinungsäusserung, die keinen direkten Bezug zu einem bestimmten Wahl- oder Abstimmungstag aufweisen, sollen bis zu höchstens 0,5 Quadratmeter auch ausserhalb der Frist von 6 Wochen vor und 5 Tagen nach dem Wahl- oder Abstimmungstag ohne Bewilligung möglich sein. Schon 2020 hat der Stadtrat eine Änderung der Reklameverordnung beantragt, damit bestimmte Plakate der freien Meinungsäusserung bewilligungsfrei würden.
Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine Stellungnahme publiziert.
Haltung der Stadt zur Weiterentwicklung der Standortförderung des Kantons Luzern
Der Stadtrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der kantonalen Standortförderung Stellung genommen. Der Stadtrat unterstützt die Weiterentwicklung der Standortförderung. Er erachtet es in Anbetracht der internationalen Entwicklungen im Steuerbereich wie der OECD-Mindestbesteuerung und des intensiven Wettbewerbs mit anderen nationalen und internationalen Standorten als wichtig, dass der Kanton Luzern auf den veränderten Standortwettbewerb reagiert. Dies um konkurrenzfähig zu bleiben und in Luzern tätige Unternehmen halten zu können. Die vorgeschlagenen Massnahmen gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Der Stadtrat hat aber auch Vorbehalte, insbesondere in Bezug auf die Rechtmässigkeit, die Prozessausgestaltung und die Bemessungsgrundlagen des Luzerner Innovationsbeitrags LIB. Die Stadt Luzern unterstützt die Schaffung von Anreizen durch stärkere Innovationsförderung. Es stellt sich für den Stadtrat jedoch die Frage, ob die in der Vernehmlassungsbotschaft beschriebenen Subventionen bzw. Finanzhilfen ein effektives und vor allem auch rechtmässiges Instrument hierfür sind. Der Stadtrat erachtet es als ernsthaftes Risiko, dass die vorgeschlagene Lösung rechtlich angreifbar ist und Gegenmassnahmen seitens OECD zur Folge haben könnte.
Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine Stellungnahme publiziert.
Haltung der Stadt zur Teilrevision der Strassenverkehrsverordnung des Kantons Luzern
Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern hat den Vernehmlassungsentwurf der Teilrevision Strassenverkehrsverordnung 2025 unterbreitet. Mit der Verordnungsänderung soll das Ergebnis der Beratung zum Planungsbericht B28 des Kantons Luzern «Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts» umgesetzt werden. Der Stadtrat ist grundsätzlich mit der Teilrevision der Strassenverkehrsverordnung einverstanden und begrüsst in seiner Stellungnahme die verbindliche Regelung der «Abweichungen von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten auf verkehrsorientierten Strassen innerorts». Dem Stadtrat ist wichtig, dass die Umsetzung von Tempo 30 auf Antrag der Gemeinden möglich bleibt und durch die Verordnung nicht zu sehr erschwert oder gar verunmöglicht wird. Ebenso betont der Stadtrat in seiner Stellungnahme, dass Tempo 30 gerade im dicht genutzten und bebauten städtischen Umfeld eine grosse positive Wirkung erzielt. Es handelt sich um eine schnell und kostengünstig umsetzbare Massnahme, mit welcher die Lärmbelastung der Anwohner*innen massgeblich reduziert und die Verkehrssicherheit verbessert werden kann.
Der Stadtrat führt in seiner Stellungnahme auch aus, dass er in den vergangenen Jahren zehn Gesuche zu Tempo 30 beim Kanton Luzern eingereicht hat, die bisher nicht beantwortet wurden, was derzeit mehrere Projekte verzögert oder verhindert. Er weist daher mit Nachdruck darauf hin, dass er eine zeitnahe Bearbeitung dieser seit 2019 eingereichten Gesuche erwartet. In diesem Sinn fordert er in seiner Stellungnahme zur Teilrevision unter anderem auch konkret mehr Verbindlichkeit bezüglich der Fristen. Der Zeitraum zur Beantwortung eingehender Gesuche sollte auf höchstens sechs Monate verbindlich in der Strassenverkehrsverordnung festgeschrieben werden.
Die umfassende Stellungnahme des Stadtrates ist auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen publiziert.
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Kurzinformationen des Stadtrates vom 06.06.2025 (PDF, 109.47 kB) | Download | 0 | Kurzinformationen des Stadtrates vom 06.06.2025 |