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Bewilligungen «für das Fahr- und Parkverbot können» am Schalter bei der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12 a, 6002 Luzern beantragt werden.

Zufahrtsbewilligung im Fahrverbot
Die Ausnahmebewilligung berechtigt die Durchfahrt durch ein Fahrverbot. Die Gebühr beträgt CHF 10.00.

Parkieren im Parkverbot
Die Ausnahmebewilligung gilt zum Parkieren innerhalb des Parkverbotes. Die Gebühr beträgt CHF 20.00.