Die Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen ist zuständig für die operative Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung. Hier finden Sie umfassende Informationen über Parkbewilligungen, Ausnahmebewilligung, die Sperrzone Altstadt und Parkzonen in der Stadt Luzern.
Alles zum Inhalt
Öffnungszeiten:
Der Kundenschalter Ausnahmebewilligungen Strassenverkehr (Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12a) ist wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag 07.30 bis 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr, am Freitag und vor Feiertragen bis 16 Uhr.
Öffentliche Parkplätze
In der Stadt Luzern befinden sich über die Hälfte aller öffentlich benutzbaren Parkplätze in Parkierungsanlagen (zirka 7'700). Etwas mehr als 25% der Parkplätze befinden sich in den Quartieren und sind kostenlos benutzbar. Über ein Fünftel der Parkplätze werden mit Parkuhren bewirtschaftet.
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FAQs
Häufig gestellte Fragen zu den Ausnahmebewilligungen
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Nein. Es muss eine entsprechende Bewilligung am Schalter der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen bezogen werden. |
Häufig gestellte Fragen zu den Parkbewilligungen
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Beim Strassenverkehrsamt muss das Fahrzeug auf die Firma (juristische Person) gemeldet sein. Dies muss im Fahrzeugausweis zwingend ersichtlich sein. |
Gäste können einzelne Tagesbewilligungen (24h) für die blauen Zonen für CHF 20.00 lösen. Für die Aussenquartiere (Zone Z) kostet eine Tagesbewilligung (24h) CHF 10.-, eine Monatsbewilligung CHF 80.- und die Jahresbewilligung CHF 800.-. Für gebührenpflichtige Parkplätze können 12-Stunden-Parkbewilligungen gelöst werden. Diese kosten CHF 35.–. |
Nur die Parkbewilligungszone Z ist für alle Interessierten frei wählbar. Die übrigen Parkbewilligungszonen werden nach der beim Einwohndienst gemeldeten Adresse bestimmt. |
Ja. Es muss aber der Nachweis erbracht werden, dass es sich beim Anwohner:in um die hauptlenkende Person des Fahrzeugs handelt (Eintrag in Fahrzeugausweis). Die Voraussetzungen für den Bezug einer Anwohnerparkbewilligung müssen ebenfalls erfüllt werden (Nachweispflicht). |
In den Zonen A-U kann immer nur eine Parkbewilligung für ein Fahrzeug pro Person gelöst werden. Nur in den Aussenquartieren (Zone Z) können mehrere Parkbewilligungen gelöst werden. |
Jede Änderung muss der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12 a, 6002 Luzern gemeldet werden. |
Nein. Die Parkbewilligung kann flexibel ab einem beliebigen Datum für mindestens einen Monat und maximal für ein Jahr gelöst werden. |
Nach Bezahlung der Bewilligung müssen Sie keinerlei Papier mehr ins Fahrzeug legen, da Ihre Bewilligung elektronisch erfasst und für die Polizei anhand des Autokennzeichens ersichtlich ist. |
In den Parkbewilligungszonen A-U kann pro Person nur eine Parkbewilligung für ein Fahrzeug, welches auf die Person und Adresse in der entsprechenden Zone eingelöst ist, gelöst werden. In der Parkbewilligungszone Z oder bei den Parkbewilligungen für Handwerker und Serviceleute ist es möglich, bis zu maximal 3 Kontrollschilder aufzuführen. |
Häufig gestellte Fragen zum Dauerparkieren auf öffentlichem Grund
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Wenn das Fahrzeug länger abgestellt wird als dies die Signalisation erlaubt, handelt es sich um Dauerparkieren. Dieses Dauerparkieren ist bewilligungs- und gebührenpflichtig. Die Bewilligung kann online oder direkt am Schalter der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12 a, 6002 Luzern bezogen werden. |
Die einzelnen Zonen werden mit einer entsprechenden Zusatztafel „Mit Parkbewilligung (A-Z) unbeschränkt“ signalisiert. |
Häufig gestellte Fragen zur Sperrzone Altstadt
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Nein, nur Dienstfahrzeuge der Sanität, Feuerwehr und Polizei sowie von Ärzten im Notfalldienst haben diese Möglichkeit. |
Nein. In den Strassen und Gassen der Altstadt darf aus Platz- und Sicherheitsgründen nicht parkiert werden. In Ausnahmefällen kann das Fahrzeug mit entsprechender Bewilligung auf grössere Plätze abgestellt werden. |
In der Regel nicht. Von 06.00 bis 10.00 Uhr ist nur der Güterumschlag gestattet. Für das Abstellen des Fahrzeuges wird eine entsprechende Bewilligung benötigt. |
Die Zufahrt ist von MO-SA, von 06.00 bis 10.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr mit Güterumschlag gestattet. |
Kontakt
Stadtraum und Veranstaltungen
Winkelriedstrasse 12a
6002 Luzern
T +41 41 208 78 02
Öffnungszeiten & Details