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Der FUKA-Fonds bezweckt die Förderung und finanzielle Unterstützung künstlerisch-kultureller Aktivitäten (Produktions- und Veranstaltungsförderung).

 

Einzelprojektförderung

Der FUKA-Fonds der Stadt Luzern bezweckt die Einzelprojektförderung und Unterstützung kultureller Projekte und Aktivitäten. Grundsätzlich können alle Kulturschaffenden und Veranstalter einen Antrag zur Unterstützung stellen, sofern ein Bezug zur Stadt Luzern vorhanden ist. Ein besonderes Augenmerk der Fondsverwaltung gilt der Innovationsförderung und der Anschubfinanzierung.

Die Stadt Luzern hat im März 2018 auf die elektronische Gesucheingabe umgestellt. Eingaben an den FUKA-Fonds können nur noch online erfolgen. Damit wird allen am Verfahren Beteiligten die Arbeit erleichtert und auf Papieraustausch und den Austausch an­derer harter Medien verzichtet. Ausnahmen sind nach Absprache möglich.

Das Gesuchsportal führt Schritt für Schritt durch die Erfassung des Gesuchs, informiert über Termine und Förderkriterien und hilft bei der Eingabe der Daten. Die wichtigsten Informationen finden sich in der Wegleitung auf dem Gesuchsportal.

Online Gesuche Kulturförderung

Hier finden Sie das online Gesuchsportal KUS für die Eingabe von Gesuchen für Projekte und Veranstaltungen.

Online Gesuche Kulturförderung
Dieses online Gesuchsportal wird im Auftrag der Stadt Luzern von Ascaion AG angeboten. Mit diesem Link verlassen Sie die Website der Stadt Luzern.

Sitzungstermine FUKA-Fondsverwaltung

Gesuchseinreichung

Sitzung

30. Dezember 2022

26. Januar 2023

15. Februar 2023

30. März 2023

15. März 2023

4. Mai 2023

15. Mai 2023

22. Juni 2023

30. Juli 2023

7. September 2023

15. September 2023

19. Oktober 2023

15. Oktober 2023

30. November 2023

30. Dezember 2023

Januar/Februar 2024

Hier gehts zur FUKA-Fondsverwaltung.

Kriterien zur Prüfung eines Antrages

  • Künstlerisch-kulturelles Projekt
  • Bezug zur Stadt Luzern: Zivilrechtlicher Wohnsitz in der Stadt Luzern und/oder Hauptwirkungsort durch Werk und Tätigkeit
  • Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung und unter Einhaltung der Eingabefrist auf der Plattform vorliegen.

Hinweise zur Praxis der Fonds-Verwaltung

  • Es werden keine Beiträge gesprochen an:
  • Veranstaltungen ohne Eintritte bzw. Kollekte (ausgenommen Ausstellungen o.ä.)
  • Veranstaltungen, die nicht öffentlich zugänglich sind
  • Schultheater
  • Publikationen in Eigen- oder Zahlverlagen
  • Abschlussarbeiten und Arbeiten im Rahmen von Ausbildungen
  • Schulgelder / Ausbildungskosten
  • Studienaufenthalte
  • Internetauftritte
  • politische Veranstaltungen
  • Benefizveranstaltungen
  • Wettbewerbe
  • Apéros
  • rückwirkende Gesuche

FUKA-Kiosk

Im FUKA-Kiosk wird den Luzernerinnen und Luzernern alle sechs bis acht Wochen kostenlos Kultur angeboten. Die FUKA-Fondsverwaltung unterstützt damit zusätzlich kulturelle Produktionen und Veranstaltungen die besonders überzeugen. 

Das kleine aber feine Angebot umfasst

  • Eintrittskarten zu Konzerten verschiedenster Stilrichtungen
  • Eintrittskarten zu Theater- und Tanzaufführungen
  • Eintrittskarten zu Lesungen und Filmvorführungen
  • Publikationen
  • Tonträger

Pro Person wird maximal ein Angebot abgegeben. Bestellungen und Reservationen sind nicht möglich. Das Angebot wird jeweils eine Woche vor Kiosköffnung im Anzeiger Luzern und hier veröffentlicht. Es hat so lange es hat. 

Nächster FUKA-Kiosk:
Donnerstag, 7. September 2023, 17 - 18 Uhr, Heiliggeistkapelle im Stadthauspark, Eingang Hirschengraben 17b

Kostprobe

Kulturvermittlung einmal anders: Das Projekt Kostprobe ermöglicht Begegnungen zwischen Kulturveranstaltern und kulturfremden Organisationen. Kulturorganisatoren können im Rahmen der Kostprobe Vereine und Organisationen zu einer Veranstaltung einladen. Der FUKA-Fonds finanziert diese Begegnung mit einem Maximalbetrag von Fr. 2'000 pro Anlass (Eintritte plus Apéro).

Ein Leitfaden für die Durchführung solcher Kostprobe-Veranstaltungen finden Sie hier oder nachfolgend unter Dokumente.

Kommissionsmitglieder FUKA-Fonds

Der FUKA-Fonds bezweckt die Förderung und Unterstützung kultureller Projekte und Aktivitäten. Grundsätzlich können alle Kulturschaffenden und Veranstalter einen Antrag zur Unterstützung stellen, sofern ein Bezug zur Stadt Luzern vorhanden ist. Ein besonderes Augenmerk der Fondsverwaltung gilt der Innovationsförderung und der Anschubfinanzierung.

Reglement über den Fonds zur Förderung und Unterstützung von kulturellen Aktivitäten