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11. Februar 2019
Die Stadt Luzern erneuert das Reglement über das Beteiligungs- und Beitragscontrolling aus dem Jahr 2006 von Grund auf. Das Ergebnis ist eine systematische, wirksame und stufengerechte Steuerung der städtischen Beteiligungen im Sinne einer zeitgemässen Public Corporate Governance.

Die Stadt Luzern hat seit Mitte der 1990er-Jahre grosse Anstrengungen zur Reform der Verwaltung unternommen und verfügt bereits seit 2006 über ein Reglement zur Steuerung der Beteiligungen. Sie hat damit eine Pionierrolle im Bereich Public Corporate Governance eingenommen. Die Standards der Public Corporate Governance haben sich seither weiterentwickelt, der Kanton Luzern hat zum Beteiligungs- und Beitragscontrolling per 1. Januar 2018 neue gesetzliche Vorgaben erlassen und in der politischen Diskussion haben sich in den letzten Jahren immer wieder Fragen zu Möglichkeiten und Grenzen der politischen Einflussnahme gestellt. Deshalb ist der Stadtrat zum Schluss gekommen, dass der Zeitpunkt für eine Revision des bestehenden Reglements gekommen ist.

Ziele der Reform

Im überarbeiteten Reglement sind die aktuelle Lehre, Erkenntnisse von Bund und Kantonen sowie politische Anliegen eingeflossen.

Mit der Vorlage

  • werden die Rollen von Parlament, Stadtrat und dem strategischen Leitungsorgan der Unternehmen geklärt und entkoppelt;
  • wird die Berichterstattung verbessert und transparenter gemacht;
  • erhalten Parlament und Stadtrat wirkungsvolle Instrumente, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.

Die Steuerung der städtischen Beteiligungen erfolgt systematisch, wirksam und stufengerecht. Das Beteiligungsmanagement ist einerseits für die Unternehmen berechenbar und gewährt ihnen ihre unternehmerische Selbständigkeit. Andererseits wird die politische Einflussnahme optimiert. Mit der erfolgten Auslagerung ist der Grundsatzentscheid verbunden, dass primär die strategischen Leitungsorgane für die Unternehmen verantwortlich sind. Die Einflussnahme durch die Stadt erfolgt über Eignerstrategien, Leistungsvereinbarungen (wo Geld fliesst) sowie über entsprechende Controllingmassnahmen. Mit dem Steuerungskreislauf wird sichergestellt, dass die Ziele stufengerecht von einer Führungsebene auf die nächste übermittelt werden.

Abb. 1: Der Steuerungskreislauf

Der Grosse Stadtrat übt die Oberaufsicht aus, der Stadtrat ist für die Aufsicht über die Beteiligungen zuständig. Der Grosse Stadtrat formuliert im Rahmen der vierjährigen Beteiligungsstrategie (separater B+A) die übergeordneten normativen und politischen Ziele für die wichtigen Beteiligungen. Der Stadtrat konkretisiert diese Ziele in der Eignerstrategie. Das Controlling erfolgt im Rahmen der jährlichen Eignergespräche. Der Stadtrat erstattet jährlich Bericht über die Zielerreichung.

Wichtige Neuerungen

  • Die Stadt Luzern erstellt neu alle vier Jahre eine Beteiligungsstrategie, welche vom Parlament genehmigt wird. Änderungen während dieser 4-Jahres-Periode können mittels Planungsmotion initiiert und beschleunigt umgesetzt werden.
  • Mit dem jährlichen Bericht zur Umsetzung der Beteiligungsstrategie im Geschäftsbericht wird die Berichterstattung an den Grossen Stadtrat und die zuständige Kommission systematisiert und ausgebaut.
  • Das bisherige Weisungsverbot an die vom Stadtrat mandatierten Mitglieder des strategischen Leitungsorgans der Beteiligung wird gelockert. Künftig werden städtische Vertretungen mittels Mandatsvertrag auf die Eignerstrategie und die Wahrung der öffentlichen Interessen verpflichtet.
  • Die Eignerstrategien der wichtigen Beteiligungen werden veröffentlicht, Vorbehalten bleiben Ausnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
  • Das neue Reglement beschreibt die Grundzüge des neuen Steuerungskreislaufes. Ergänzend dazu erlässt der Stadtrat neu eine Richtlinie mit 30 Artikeln, welche die Detailbestimmungen zu den Prozessen und Praxisanleitungen beinhaltet.

Dem neuen Beteiligungsreglement sind insgesamt 36 städtische Beteiligungen unterstellt. Davon werden neun Beteiligungen als wichtig eingestuft – es sind dies:

  • ewl Energie Wasser Luzern Holding AG (100 % im Besitz der Stadt Luzern)
  • Verkehrsbetriebe Luzern AG (100 % im Besitz der Stadt Luzern)
  • Viva Luzern AG (100 % im Besitz der Stadt Luzern)
  • Verkehrsverbund Luzern (VVL)
  • Gemeindeverband REAL
  • Zweckverband Grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern
  • Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung (ZiSG)
  • Trägerstiftung Kultur- und Kongresszentrum am See, Luzern (KKL)
  • ewl Areal AG (neu gegründet Dezember 2018; städtischer Anteil 33 %)

Das neue Reglement soll per 1. Juni 2019 in Kraft treten. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

Link:
Bericht und Antrag 35/2018 «Revision Beteiligungsmanagement»

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Revision Beteiligungsmanagement Medienmitteilung 11.02.2019 Download 0 Revision Beteiligungsmanagement Medienmitteilung 11.02.2019
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