Ausländische Staatsangehörige, die das Schweizer Bürgerrecht beantragen oder Schweizerinnen und Schweizer, die das Stadtbürgerrecht erwerben wollen, wenden sich an das Ressort Bürgerrechtswesen. Die Mitarbeitenden informieren über die rechtlichen Voraussetzungen einer Einbürgerung.
Kontakt
Stadt LuzernBürgerrechtswesen
Obergrundstrasse 1
6002 Luzern
T +41 41 208 83 35
Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
Zugehörige Objekte
Datum | Name |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Einbürgerung |
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Auszug aus dem Kant. Bürgerrechtsgesetz (KBüG) vom 15. Mai 2017 (SRL 2) § 6 und § 27 | |
Erleichterte Einbürgerung | |
Fragen zum neuen Recht (Gesuchseinreichung ab 1.1.2018) | |
Fragen zur erleichterten Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration | |
Gemeinden im Kanton Luzern | Gemeinden im Kanton Luzern |
Integrationsangebote für Migrantinnen und Migranten | Auf dieser Website finden Sie Informationen über Deutsch- und Integrationskurse, Informations- und Bildungsveranstaltungen, Treffpunkte, Vermittlungsstellen für das Dolmetschen und Übersetzen, spezialisierte Fach- und Ansprechstellen und weitere Hinweise. |
Leben in der Stadt Luzern | Mit diesen Informationen möchten wir Ihnen helfen, sich in der Stadt Luzern zurechtzufinden. Zu fast jedem Thema finden Sie ein Audio-File in 12 verschiedenen Sprachen. Diese Informationen wurden vor allem für Neuzuziehende entwickelt. Das Ressort Bürgerrechtswesen ist von diesem Angebot begeistert. Mit den Informationen unter dem Thema Politik können Sie sich auf das Gespräch mit der Einbürgerungskommission der Stadt Luzern vorbereiten. Alle weiteren Themen helfen Ihnen im Alltag weiter. |
Pass und/oder Identitätskarte beantragen | Für alle Schweizerinnen und Schweizer die im Kanton Luzern wohnhaft sind, stellt das Passbüro des Kantons Luzern die Pässe und Identitätskarten aus. Informieren Sie sich über das weitere Vorgehen per Internet oder Telefon. Luzerner Polizei Passbüro Hallwilerweg 5 6002 Luzern Telefon 041 228 59 90 |
Sprachnachweis für die Einbürgerung | |
Strafregisterauszug | Jede Person kann für sich selber einen schriftlichen Auszug aus dem Strafregister anfordern. Auf dem Strafregisterauszug erscheinen Urteile wegen Verbrechen und Vergehen. Für das Einbürgerungsgesuch benötigen wir einen Strafregisterauszug in Papierform. Entweder bestellen Sie den Strafregisterauszug an einem Postschalter und lassen ihn per A-Post nach Hause liefern, oder Sie bestellen ihn online. Der Auszug kostet Fr. 20.00. |
Video-Clip und Website für Personen der dritten Ausländergeneration |