Im Detail
Die Stadt Luzern unterstützt im Rahmen des Pilotprojekts Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation auf Betreuung oder Entlastung im Alltag angewiesen sind. Ziel ist es, individuelle Lösungen zu fördern, sowohl für Betroffene als auch für ihre Angehörigen. In erster Linie geht es um ältere Menschen, bei denen durch die Stabilisierung oder Verbesserung der Situation ein unerwünschter Heimeintritt verzögert oder verhindert werden kann. In Ausnahmefällen sind auch Beiträge an jüngere Menschen möglich, insbesondere jungbetroffene Menschen mit Demenz.
Projektdauer und Evaluation
Anträge für die IBE können ab 1. September 2025 eingereicht werden. Während der Startphase bis zum 30. September 2025 können Betreuungsleistungen rückwirkend ab dem 1. Juli 2025 geltend gemacht werden, da das städtische Parlament die entsprechenden Mittel mit Wirkung ab Mitte 2025 gesprochen hat. Danach können Anträge nur noch für Leistungen aus den jeweils letzten 60 Tagen gestellt werden. Das Pilotprojekt wird durch das Institut für Sozialpädagogik und Sozialpolitik der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Im Verlauf des Jahres 2028 entscheidet der Grosse Stadtrat auf Grundlage des Evaluationsberichts über eine allfällige Überführung in die Regelstrukturen.
Welche Aufenthalte werden unterstützt?
Durch die IBE werden Aufenthalte in spezialisierten «Tages- oder Nachtstrukturen im Bereich Alter» unterstützt. Eine aktuelle Liste dieser Institutionen ist online abrufbar. Ausserdem werden IBE auch für Entlastungsangebote ausgerichtet, die von Alters- und Pflegeheimen in der Stadt Luzern in Form von Tages- oder Nachtplätzen, Ferienbetten oder Kurzzeitaufenthalten angeboten werden. In Ausnahmefällen können bei entsprechendem Bedarfsnachweis auch Aufenthalte in anderen Institutionen subventioniert werden.
Wie hoch sind die Beiträge?
Der Unterstützungsbeitrag umfasst 50 Prozent der ungedeckten Selbstkosten für Aufenthalt und Betreuung sowie die vollständige Übernahme der erforderlichen Transportkosten. Der maximale Beitrag pro Person und Kalenderjahr beträgt Fr. 8'000.–.
Innovative Alterspolitik
Das Pilotprojekt ist die zentrale Massnahme aus dem Ende 2024 verabschiedeten Bericht und Antrag 42/2024 «Gute Betreuung im Alter Stadt Luzern», mit welchem die Stadt Luzern ihre Pionierrolle in der Alterspolitik bestätigt. «Mit dem Pilotprojekt entwickelt die Stadt Luzern im Bereich der Betreuung und deren Finanzierung ein innovatives Modell, das betreuungsbedürftige Menschen und ihre Angehörigen spürbar entlasten wird und das ein Vorbild auch für andere Städte und Gemeinwesen sein kann», betont Sozial- und Sicherheitsdirektorin Melanie Setz.
Weiterführende Informationen zum Pilotprojekt
Auf der Website www.stadtluzern.ch/ibe können detaillierte Informationen zum Pilotprojekt sowie das Antragsformular und das dazugehörige Merkblatt aufgerufen werden.
Name | |||
---|---|---|---|
Pilotprojekt Individuelle Betreuungs- und Entlastungsbeiträge Medienmitteilung 01.09.2025 (PDF, 113.81 kB) | Download | 0 | Pilotprojekt Individuelle Betreuungs- und Entlastungsbeiträge Medienmitteilung 01.09.2025 |