Initiative «STOP BYPASS & CO. – KEINE STADTAUTOBAHN!» ist zustande gekommen
Ein Initiativkomitee hat innert der Sammlungsfrist 2’524 Unterschriften eingereicht, wovon 2’316 gültig und 208 ungültig sind. Das Zustandekommen einer Initiative erfordert die gültigen Unterschriften von 800 Stimmberechtigten. Die Initiative STOP BYPASS & CO. – KEINE STADTAUTOBAHN!» ist somit zustande gekommen.
Der Stadtrat überweist eine zustande gekommene Initiative innert zwölf Monaten seit Einreichung mit seinem Bericht und Antrag dem Grossen Stadtrat (Art. 8 Gemeindeordnung der Stadt Luzern GO).
Haltung des Stadtrates zum Verhaltenskodex Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und fakultative Referenden
Die Bundeskanzlei (BK) hat den Schweizerischen Städteverband (SSV) eingeladen, am Vernehmlassungsverfahren zum Verhaltenskodex Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und fakultative Referenden teilzunehmen. Für die Erarbeitung einer Stellungnahme aus Sicht der Städte und städtischen Gemeinden lädt der SSV die Stadt Luzern dazu ein, ihre Einschätzung zur Vorlage der BK kundzutun.
Die Stadt Luzern begrüsst die Stossrichtung des vorgelegten Verhaltenskodexes für Unterschriftensammlungen ausdrücklich. Die Initiative der Bundeskanzlei, mit einem Kodex die Transparenz und Integrität bei der Durchführung von Volksinitiativen und fakultativen Referenden zu stärken, ist ein wichtiges und richtiges Signal. Insbesondere die vorgeschlagenen Massnahmen zur Rückverfolgbarkeit der Unterschriftensammlungen, zur verpflichtenden Schulung bezahlter Sammlerinnen und Sammler, zur vertraglichen Gestaltung von Mandaten mit kommerziellen Anbieterinnen sowie die datenschutzrechtlichen Grundsätze bewertet die Stadt Luzern positiv. Zwar entspricht die freiwillige Selbstverpflichtung, auf welcher der Verhaltenskodex basiert, dem liberalen und föderalistischen Verständnis politischer Prozesse in der Schweiz, die Stadt Luzern erachtet es jedoch als notwendig, dass die im Verhaltenskodex festgeschriebenen Grundsätze mittelfristig in verbindliche gesetzliche Regelungen überführt werden. So kann sichergestellt werden, dass die angestrebte Kultur der Transparenz und Verantwortung nicht nur auf dem Papier besteht, sondern auch effektiv umgesetzt, überprüft und bei Bedarf durchsetzbar gemacht wird.
Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.
Haltung des Stadtrates zum Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 des UVEK
Der Stadtrat begrüsst die vorgesehene Schaffung eines nationalen Litteringverbots und die Möglichkeit, Verstösse dagegen mit Sofortbussen ahnden zu können. Dies hält er in seiner Stellungnahme zuhanden des Schweizerischen Städteverbandes fest, welche in dessen Stellungnahme zum «Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026» des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) einfliessen soll. Mit dieser schweizweit harmonisierten Litteringbusse, abgestuft nach gelitterter Abfallmenge von 100 bis 300 Franken, sollen die bisherigen kantonalen und kommunalen Regelungen abgelöst werden. Die konkrete Umsetzung der nationalen Litteringbusse ist in der Ordnungsbussenverordnung vom 16. Januar 2019 (OBV; SR 314.11) vorgesehen. Sie wird in einem vereinfachten Verfahren erhoben, das heisst, die Polizei und andere befugte Organe dürfen die Busse direkt anordnen und einfordern.
Bereits heute können im Kanton Luzern Ordnungsbussen für gelitterte Abfälle erhoben werden, und zwar je nach Menge zwischen 40 für Kleinstabfälle bis 300 Franken für illegal entsorgten Siedlungsabfall bis 110 Liter. Mit der auf nationaler Ebene vorgesehenen Litteringbusse können Sofortbussen ebenfalls bis zu einer Abfallmenge von 110 Litern Siedlungsabfall, der nicht korrekt entsorgt wird, ausgesprochen werden. Für Mengen, die 110 Liter Abfall übersteigen, ist nach wie vor das ordentliche Verfahren (Strafanzeige an Strafverfolgungsbehörden) vorgesehen.
Obwohl die nationale Harmonisierung und Verschärfung der Litteringbussen grundsätzlich begrüsst werden, bleibt zu bezweifeln, dass ein Rückgang des Litterings allein durch diese gesetzlichen Änderungen bewirkt werden kann. Die Stadt Luzern erwartet dadurch keinen nennenswerten Rückgang des Litterings sowie der widerrechtlich entsorgten Siedlungsabfälle und damit keinen Rückgang der Kosten für die öffentliche Hand. Es braucht weiterhin einen breiten Fächer von Massnahmen gegen das Littering (z. B. Sensibilisierungskampagnen usw.) und wesentliche Bemühungen im Verbund mit allen Seiten (Industrie, Gewerbe, Konsumenten und öffentliche Hand).
Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.
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Kurzinformationen des Stadtrates vom 20.08.2025 (PDF, 116.32 kB) | Download | 0 | Kurzinformationen des Stadtrates vom 20.08.2025 |