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1. September 2025
Am 1. September 2000 erfolgte die Zusammenführung von Einwohner- und Bürgergemeinde – ein Reformschritt hin zu einer neu organisierten Stadtverwaltung. Insbesondere mit der Einrichtung der Sozialdirektion übernahm die Stadt jene Aufgaben, die zuvor in den Zuständigkeitsbereich der Bürgergemeinde fielen. Anlässlich des Jubiläums hat das Stadtarchiv eine Bildergalerie mit erläuterndem Text zusammengestellt.

Die Bürgergemeinde Luzern war über zweihundert Jahre Trägerin sozialer Verantwortung, die sich aus dem Heimatprinzip speiste: Wer Luzerner Bürger oder Bürgerin war – unabhängig davon, ob er oder sie noch in Luzern lebte – hatte Anspruch auf Unterstützung. Mit der Zeit wandelten sich sowohl Prinzip wie auch Aufgabenfeld der Bürgergemeinde.

Vor 25 Jahren begann ein neues Kapitel in der Geschichte der Stadt Luzern: mit einer modernen Verwaltungsstruktur und einer klaren sozialen Ausrichtung. Die Aufgaben der Bürgergemeinde gingen an die Einwohnergemeinde über, darunter zum Beispiel die Alterssiedlungen und Betagtenheime oder das Bürgerrechtswesen. Das Archiv der Bürgergemeinde wanderte ins Stadtarchiv und steht dort der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Mit der Gründung der Viva Luzern AG im Jahr 2015 wurde die Betreuung älterer Menschen in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft überführt. Die Stadt Luzern blieb Eigentümerin und damit Trägerin der sozialen Verantwortung seit nunmehr 10 Jahren.

Das Stadtarchiv hat anlässlich des Jubiläums aus den Unterlagen der Bürgergemeinden und weiteren Beständen eine kleine Bildergalerie mit erläuterndem Text zusammengestellt.

In der Rubrik «Ereignisse in Bildern» erscheinen regelmässig Bildergalerien des Stadtarchivs zu aktuellen Anlässen und Jahrestagen.
Interessierte finden alle Galerien unter www.bildergalerien-stadtarchiv.stadtluzern.ch.
Infos zum Stadtarchiv finden sich unter www.stadtarchiv.stadtluzern.ch.

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Bildergalerie Fusion mit der Bürgergemeinde Medienmitteilung 01.09.2025 (PDF, 106.14 kB) Download 0 Bildergalerie Fusion mit der Bürgergemeinde Medienmitteilung 01.09.2025