Kopfzeile

Inhalt

Geschäftsart
Vernehmlassung
Eingang
1. Februar 2023
Beschreibung

Das Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern (BKD) eröffnete die Vernehmlassung zur Änderung der Volksschulbildungsverordnung vom 16. Dezember 2008 (VBV; SRL Nr. 405) betreffend die Bewilligungsvoraussetzungen für den Privatunterricht.

Im Anschluss an eine Evaluierung des Privatunterrichts durch die kantonale Schulaufsicht beabsichtigt der Kanton, die Kriterien für die Bewilligung zur Erteilung von Privatunterricht zu schärfen. Dabei soll die Unterrichtsqualität und damit auch die Chancengerechtigkeit für alle schulpflichtigen Kinder im Kanton Luzern weiterhin garantiert werden.

Konkret sollen die den Privatunterricht erteilenden Lehrpersonen in Zukunft in der Regel über eine stufen- und fachgemässe Ausbildung verfügen. Der Nachweis einer gleichwertigen pädagogischen Ausbildung wie an der öffentlichen Schule reicht nicht mehr aus.

Der Stadtrat bedankt sich für diese Gelegenheit der Stellungnahme mit den Antworten im beiliegenden Fragebogen.

 

Name
Beilage: Ausgefüllter Fragebogen (PDF, 53.37 kB) Download 0 Beilage: Ausgefüllter Fragebogen