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16. September 2022

Am 6. September 2022 reichte die Schweizerische Volkspartei der Stadt Luzern, vertreten durch ihren Präsidenten, eine Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Luzern ein. Sie beantragte, die Abstimmung über die Klima- und Energiestrategie und den Gegenvorschlag für ungültig zu erklären, die Abstimmung zu annullieren und aufzuheben.

Der Regierungsrat entschied am 14. September 2022, nicht auf die Stimmrechtsbeschwerde einzutreten. Zur Begründung: Wenn ein Beschwerdegrund vor dem Abstimmungstag eintritt, so muss die Stimmrechtsbeschwerde innert drei Tagen seit der Entdeckung des Mangels beim Regierungsrat eingereicht werden. Diese Frist hat die Beschwerdeführerin nicht eingehalten. Im Weiteren hielt der Regierungsrat fest, dass es offensichtlich sei, was das Referendumskomitee bezwecke, nämlich eine Plafonierung des Verkehrsaufkommens, d.h. einen Kompromiss zwischen dem Vorschlag des Grossen Stadtrates und dem Verzicht auf Massnahmen.

Der Stadtrat nimmt den Entscheid zur Kenntnis. Die Volksabstimmung vom 25. September 2022 findet wie vorgesehen statt.

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Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen Medienmitteilung 16.09.2022 Download 0 Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen Medienmitteilung 16.09.2022
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