Im April 2021 hat das Stadtparlament das SP-Postulat «Bessere Arbeitsbedingungen und Entlöhnung für die Luzerner Pflegefachkräfte» überwiesen. Der Stadtrat ist damit beauftragt worden, im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs der Stadt Luzern entsprechende Massnahmen umzusetzen. Zu diesen Massnahmen gehören unter anderem auch Beiträge an die Ausbildungskosten. Diese Kosten fallen bei der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Tertiärbereich[1] in den Institutionen der Langzeitpflege an.
Im Rahmen der 2021 gutgeheissenen Pflegeinitiative sollen an diese Kosten zusätzliche Beiträge der öffentlichen Hand geleistet werden. Zuständig für die Umsetzung der Initiative sind grundsätzlich die Kantone, und zwar ab Juli 2024. Der Stadtrat möchte nun aber im Sinne einer Überbrückungsleistung die Ausbildungspauschalen bereits für 2023 und für das 1. Halbjahr 2024 ausrichten.
Ein Zeichen der Wertschätzung – auch für das Pflegepersonal
Der beantragte Nachtragskredit von 620'000 Franken pro Jahr (930'000 Franken für 1,5 Jahre) entspricht einem Ausbildungsbeitrag an die Leistungserbringer von 300 Franken pro Praktikumswoche für angehende Pflegefachpersonen HF und FH[2]. Ziel ist, dass die Zahl dieser Ausbildungsplätze in den Betrieben der Langzeitpflege in der Stadt Luzern steigt. Damit erhöhen sich einerseits die internen Entwicklungsmöglichkeiten der Pflegefachpersonen EFZ[3]. Andererseits steigt dadurch auch der Anteil des höher qualifizierten Personals in den Betrieben.
Der Beitrag von 300 Franken richtet sich zum einen nach den Empfehlungen der Konferenz der Schweizerischen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). Zum anderen orientiert er sich an den Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf zum kantonalen Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung in der Pflege (Link), das Mitte 2024 in Kraft treten soll.
Das Stadtparlament entscheidet voraussichtlich am 21. Dezember 2023 über diesen Antrag.
Der Stadtrat erfüllt mit diesem freiwilligen Beitrag das Versprechen, das er im Frühling 2023 angesichts der angespannten Personalsituation in den Institutionen der Langzeitpflege abgegeben hat. «Dieses Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Heimen und Spitex-Organisationen, die sich im Ausbildungsbereich engagieren, ist der Stadt ein grosses Anliegen», bekräftigt Martin Merki, Sozial- und Sicherheitsdirektor der Stadt Luzern. Die Stadt Luzern ist dadurch nach aktuellem Wissensstand die einzige Gemeinde im Kanton Luzern und eine der wenigen Städte in der Schweiz, die Elemente der nationalen Pflegeinitiative kommunal bereits im Jahr 2023 umsetzt.
[1] Ausbildungen im Tertiärbereich in der Langzeitpflege sind u. a.: Dipl. Pflegefachfrau/-fachmann FH (Fachhochschule) bzw. Dipl. Pflegefachfrau/-fachmann HF (Höhere Fachschule) sowie Dipl. Pflegefachfrau/-fachmann mit Spezialisierungen (u. a. Psychiatrische Krankenpflege, Gemeindekrankenpflege).
[2] HF (Höhere Fachschule), FH (Fachhochschule)
[3] Fachmann/-frau Gesundheit (FaGe) mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
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Beitrag an Ausbildungstätigkeit in Pflege Medienmitteilung 14.11.2023 (PDF, 222.31 kB) | Download | 0 | Beitrag an Ausbildungstätigkeit in Pflege Medienmitteilung 14.11.2023 |