Das städtebauliche Leitbild beschreibt die angestrebte stadträumliche und architektonische Qualität und macht Aussagen zu Freiraum und Beleuchtung, Verkehr, Nutzung, Erschliessung, Nachhaltigkeit und Etappierung. Im Sinne der Nachhaltigkeit soll sich das Stadtzentrum Luzern Nord durch folgende Qualitäten auszeichnen: überdurchschnittliche Gebäudeenergieeffizienz, Verwendung erneuerbarer Energien, Einsatz von gesundheitlich unbedenklichen und vorzugsweise regionalen Baumaterialien, einem geringen Bodenverbrauch, hohe Luftqualität, Verhinderung von Naturgefahren, einem guten Verhältnis von Arbeitsplätzen und Wohnnutzung sowie einer guten Branchenstruktur, hohe Aufenthaltsqualität in Innen- und Aussenbereichen, gute soziale Durchmischung, arealinterne Quartierinfrastrukturen, gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr und einer optimalen Erschliessung für den Veloverkehr.
Das architektonische Konzept präzisiert das städtebauliche Leitbild in den Bereichen Typologie, Proportion und Materialisierung der einzelnen Baukörper. Damit kann dem neuen Stadtteil eine einheitliche Identität verliehen werden. Das Freiraum- und das Beleuchtungskonzept zeigen wie die einzelnen Freiräume gestaltet und beleuchtet werden sollen, um die öffentlichen Räume insgesamt bei Tag und Nacht sicher und attraktiv zu machen.
Für die koordinierte Weiterentwicklung der einzelnen Teilgebiete von Luzern Nord hin zu einem neuen Stadtzentrum übernimmt das Leitbild eine wichtige Rolle. Den Bewilligungsbehörden sowie den Arealentwicklern dient es als Leitfaden für die Erarbeitung der Bebauungspläne und für die weiteren Planungsschritte.
Am 25. März 2014 nimmt der Einwohnerrat von Emmen vom Städtebaulichen Leitbild Stadtzentrum Luzern Nord Kenntnis. Am 17. April 2014 ist es im Grossen Stadtrat von Luzern traktandiert. Das Leitbild kann auf den Homepages der Gemeinde Emmen, der Stadt Luzern und dem Gemeindeverband LuzernPlus eingesehen und heruntergeladen werden.
Dokument Grosser Stadtrat:
+ Bericht 3/2014: Stadtzentrum Luzern Nord. Städtebauliches Leitbild vom 6. Februar 2014
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